Wann der Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage unwirksam ist

Wann der Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage unwirksam ist

Wenn ein Arbeitnehmer auf das Recht, Kündigungsschutzklage zu erheben, ohne Gegenleistung direkt nach der Kündigung verzichtet, und dieser Verzicht über ein Formular erfolgt, das ihm vom Arbeitgeber vorgelegt wird, ist er ungültig. Das besagt ein neues Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG). In dem Fall ging es um eine Arbeitnehmerin, der zusammen mit zwei Kolleginnen fristlos gekündigt worden war.

Die Kündigung von Azubis

Die Kündigung von Azubis

Der häufigste Fall einer Kündigung von Auszubildenden ist sicherlich die Kündigung in der Probezeit. Ein Berufsausbildungsverhältnis beginnt zwangsweise nach dem Gesetz mit einer Probezeit. Sie muss 1 Monat und darf höchstens 4 Monate betragen. Während der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis von beiden Seiten ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Angabe von Gründen schriftlich gekündigt werden.

Kündigungsfristbeginn, wenn das Unternehmen im Betriebsurlaub ist

Kündigungsfristbeginn, wenn das Unternehmen im Betriebsurlaub ist

Arbeitgeber können grundsätzlich für Ihr gesamtes Unternehmen einen Betriebsurlaub festlegen. Das geschieht häufiger in der Zeit rund um den Jahreswechsel. Was gilt eigentlich für Kündigungserklärungen von Arbeitnehmern, die während des Betriebsurlaubes im Unternehmen eintreffen, von den Arbeitgebern aber erst nach Ende des Betriebsurlaubes zur Kenntnis genommen werden (können)?

Dieses Risiko gibt es bei der Kündigung am letzten Tag der Kündigungsfrist

Dieses Risiko gibt es bei der Kündigung am letzten Tag der Kündigungsfrist

Oft möchte man ein Arbeitsverhältnis nicht ohne Not belasten. Das gilt auch, wenn man sich dafür entschieden hat, es zu beenden. Daher wird in den meisten Fällen bis zum letzten Tag der Kündigungsfrist abgewartet, um die Kündigung auszusprechen. Das ist aber nicht ungefährlich, wie ein Urteil des Arbeitsgerichts Aachen zeigt (Arbeitsgericht Aachen, Urteil vom 19. 6.6.2017, 8 Ca4220/16).

Wann liegt eine Störung des Betriebsfriedens vor?

Sollte ein Mitarbeiter das Betriebsklima so empfindlich stören, dass der Betriebsfrieden schwer beeinträchtigt ist, hat die Firma das Recht, eine fristlose Kündigung auszusprechen. Um jedoch Streitigkeiten vor dem Arbeitsgericht zu vermeiden, wird dem Arbeitnehmer zuerst eine Abmahnung ausgesprochen. Folgend einige Beispiele von Situationen, in denen eine Störung des Betriebsfriedens gegeben ist.

So kündigen Sie formgerecht

Unterschreiben Sie eine Kündigung immer eigenhändig. Die Verwendung einer Computerunterschrift führt zur Unwirksamkeit der Kündigung. Das zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein. Im verhandelten Fall wurde einem Arbeitnehmer fristlos gekündigt. Hiergegen klagte er mit der Begründung, dass die Computerunterschrift auf dem Kündigungsschreiben nicht dem Schriftformerfordernis nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch entspricht (§ 623 BGB). Das Gericht gab dem Arbeitnehmer Recht.

Wann ist eine verhaltensbedingte Kündigung möglich?

Eine verhaltensbedingte Kündigung setzt grundsätzlich einen Pflichtverstoß voraus. Damit alleine ist es aber in der Regel nicht getan. Zusätzlich muss den Arbeitnehmer ein Verschulden an dem Pflichtverstoß treffen. Er muss also vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt haben. Lesen Sie, wann eine verhaltensbedingte Kündigung möglich ist.

Rechtfertig der Betrug bei der Zeiterfassung eine Kündigung?

Personalkosten sind in vielen Branchen ein entscheidender Kostenfaktor für Sie als Arbeitgeber. Eine systematische Erfassung der Arbeitszeiten ist daher für Sie besonders wichtig. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie die Daten für die Abrechnung gegenüber dem Mitarbeiter brauchen oder ob die korrekte Zeiterfassung für Sie wegen der Abrechnung gegenüber dem Kunden wichtig ist. In beiden Fällen kann eine Manipulation oder ein Betrug bei der Zeiterfassung ein Grund für eine fristlose Kündigung sein. Aber: Kein Grundsatz ohne Ausnahme.

Drohung mit Strafanzeige rechtfertigt nicht in jedem Fall eine Kündigung

Spricht ein Mitarbeiter eine Drohung mit einer Strafanzeige gegen den Arbeitgeber aus, so kann dies das Vertrauensverhältnis schwer belasten. Die Folge kann eine fristgemäße oder sogar fristlose Kündigung sein. Allerdings nicht in jedem Fall, wie sich aus einer Entscheidung des sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 21.01.2011, (Az.: 3 Sa 181/10) ergibt.

Kündigung und Religion: Alles müssen Sie nicht mitmachen

Das LAG Hamm hat die Kündigung eines Call-Center-Mitarbeiters bestätigt, der entgegen der Dienstanweisung die Gespräche mit den Worten „Jesus hat Sie lieb“ beendet hat. Die Kündigung erfolgte, weil der Arbeitgeber diese Form der Ausübung der Religion am Arbeitsplatz nicht dulden wollte, zu Recht, wie das LAG meinte (Urteil vom 20.4.2011, Az.: 4 Sa 2230/10).

Verstoß gegen betriebliches Rauchverbot kann Sie zur fristlosen Kündigung berechtigen

Die Einhaltung eines betrieblichen Rauchverbotes stellt in aller Regel „nur“ eine Nebenpflicht zum Arbeitsvertrag dar. Aber auch damit ist nicht zu spaßen. Auch die Verletzung von Nebenpflichten kann im Extremfall sogar ohne Abmahnung zu einer fristlosen Kündigung führen. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Krefeld vom 20.01.2011 zum Aktenzeichen 1 Ca 2401/10.

Befristeter Arbeitsvertrag: Wann Sie bei einer Kündigung Schadensersatz verlangen können

Ein befristeter Arbeitsvertrag gibt sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern Planungssicherheit. Das kommt daher, dass § 15 TzBfG vorschreibt, dass ein befristeter Arbeitsvertrag im Normalfall nicht mit einer Kündigung beendet werden kann. Hält sich ein Arbeitnehmer nicht an diese Vorgabe, so kann er Ihnen zum Schadensersatz verpflichtet sein.

Endlich Klarheit: Kündigung ist bei langer Freiheitsstrafe möglich

Ihre Personalplanung wird erheblich schwieriger, wenn ein Mitarbeiter für längere Zeit ausfällt. Dies kann nicht nur wegen Krankheit geschehen, sondern zum Beispiel auch dann, wenn ein Mitarbeiter eine längere Freiheitsstrafe verbüßen muss. Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 24.3.2011 klargestellt, wann Sie in einem solchen Fall eine Kündigung aussprechen können (Az.: 2 AZR 790/09).

Bei Kündigung Zustellung vor 14:00 Uhr sicherstellen

Die Frage, welche Form der Zustellung bei einer Kündigung die beste ist, taucht immer wieder auf. Daneben stellt sich aber auch die Frage, welcher Zeitpunkt für die Zustellung der Kündigung der optimale ist. Hierzu hat das Landesarbeitsgericht Köln bereits 2010 eine Entscheidung verkündet (Urteil vom 17.09.2010, Aktenzeichen: 4 Sa 721/10).

Arbeitsverweigerung aus religiösen Gründen: So einfach ist die Kündigung nicht

Unterschiedliche Religionen bei Mitarbeitern stellen besondere Herausforderungen an Sie als Arbeitgeber. Denn Sie müssen sich mit den unterschiedlichen religiösen Geboten auseinandersetzen. Mitunter kommt es sogar dazu, dass ein Mitarbeiter die ihm zugeteilte Aufgabe verweigert. Kann er sich bei dieser Arbeitsverweigerung auf religiöse Gründe stützen, so berechtigt Sie das nicht automatisch zu Kündigung.

Ein ruhendes Arbeitsverhältnis schließt betriebsbedingte Kündigung nicht grundsätzlich aus

Wenn das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist, ist eine Kündigung nur noch unter engeren Voraussetzungen möglich. Möglich ist die Kündigung zum Beispiel im Fall von betriebsbedingten Gründen. Dann ist allerdings zusätzlich eine Sozialauswahl vorzunehmen. Liegt ein ruhendes Arbeitsverhältnis vor, so schützt alleine dies noch nicht vor einer betriebsbedingten Kündigung.

Mitarbeiter nach Kündigung trotz Widerspruch des Betriebsrates nicht länger beschäftigen?

Vor Ausspruch einer Kündigung haben Sie den Betriebsrat nach § 102 Betriebsverfassungsgesetz zu der beabsichtigten Kündigung anzuhören. In einigen gesetzlich geregelten Fällen hat er die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Kündigen Sie trotzdem und klagt der Arbeitnehmer gegen die Kündigung, so hat er einen Weiterbeschäftigungsanspruch zumindest bis zum Ende des Kündigungsschutzverfahrens.

Kündigung schwangere Mitarbeiterin: Klagefrist beträgt 3 Wochen

Gegenüber einer schwangeren Mitarbeiterin dürfen Sie in der Regel keine Kündigung aussprechen. Sie hat besonderen Kündigungsschutz nach dem Mutterschutzgesetz (§ 9 MuSchG). Das heißt für Sie, dass eine Kündigung während der Schwangerschaft und bis zum Ende einer Frist von 4 Monaten nach der Entbindung unzulässig ist. Nur ausnahmsweise können Sie mit behördlicher Erlaubnis innerhalb dieser Frist kündigen. Kommt es trotzdem dazu, muss auch die schwangere Mitarbeiterin die Klagefrist einhalten.

Fristlose Kündigung wegen privater Verrichtungen während der Arbeitszeit nicht immer möglich

Viele Arbeitsgeber greifen bei Vertragsverstößen von Mitarbeitern zu schnell zur fristlosen Kündigung. Diese ist nur möglich, wenn das Abwarten der Kündigungsfrist für den Arbeitgeber ausnahmsweise unzumutbar ist. Bei kurzfristigen privaten Tätigkeiten während der Arbeitszeit ist dies nach einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Paderborn nicht möglich (Arbeitsgericht Paderborn, Urteil vom 21.07.2010, 2 CA 423/10).