Betriebsbedingte Kündigung: Arbeitsplatz weg – Job bleibt

Wenn in einem Betrieb Arbeitsplätze zusammengefasst oder gestrichen werden, heißt das noch nicht, dass die Mitarbeiter auch tatsächlich ihren Job verlieren und eine entsprechende betriebsbedingte Kündigung vom Arbeitgeber ausgesprochen werden kann. Darauf hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (LAG, 12.05.2006, Az: 6 Sa 404/04) in einem aktuell veröffentlichten Urteil hingewiesen.

Wann Sport während der Krankheit die fristlose Kündigung rechtfertigen kann

Wenn Sie wegen Krankheit nicht zur Arbeit erscheinen, dürfen Sie sich trotzdem sportlich betätigen. Allerdings nur so lange, wie der Sport während der Krankheit der Genesung nicht zuwiderläuft. In einem aktuellen Fall bekam ein Arbeitnehmer die fristlose Kündigung, weil er während der Krankheit Sport getrieben hatte und sich dabei auch noch schwer verletzte. Eine Klage gegen die Kündigung blieb erfolglos.

Betriebsratsanhörung in der Probezeit: Altersangaben nicht zwingend erforderlich

Auch vor jeder Probezeitkündigung ist eine Betriebsratsanhörung nötig (Paragraph 102 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)). Versäumen Sie diese Betriebsratsanhörung, ist die Kündigung von vornherein unwirksam. Gleiches gilt, wenn Sie den Betriebsrat zwar anhören, ihn aber nicht ausreichend oder unzutreffend informieren.

Arbeitsverhältnis endet nicht automatisch mit Rentenalter

Ein 70-jähriger Arbeitnehmer wurde seit 11 Jahren als Autoverkäufer im Autohaus des Arbeitgebers beschäftigt. Auch als das Rentenalter bereits erreicht war, arbeitete er weiter. Erst nachdem die Zentrale des Autoherstellers den Arbeitgeber aufgefordert hatte, das Verkaufsteam zu verjüngen, wollte dieser den Arbeitnehmer in den Ruhestand entlassen.