Bei einer personenbedingten Kündigung liegen die Kündigungsgründe in der Person des Arbeitnehmers. Vor allem persönliche Eigenschaften wie eine Krankheit und fehlende Fähigkeiten oder Qualifikationen sind es, die letztlich zur Kündigung führen.
Zunächst muss die Krankheit in eine Fallgruppe hineinfallen. Erst dann erfolgt die Stufenprüfung.
Fallgruppen: | Für jede der vier Fallgruppen muss der Arbeitgeber diese 3 Stufen prüfen: |
I. Fallgruppe:
Häufige Kurzerkrankungen |
1. Stufe: negative Zukunftsprognose
2. Stufe: Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen
3. Stufe: Interessenabwägung
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II. Fallgruppe: Lang andauernde Erkrankung | |
III. Fallgruppe: Krankheitsbedingte dauernde Arbeitsunfähigkeit | |
IV. Fallgruppe: Krankheitsbedingte Leistungsminderung |
Checkliste: Krankheitsbedingte Kündigung
Mit dieser Checkliste können Sie eine krankheitsbedingte Kündigung prüfen.
Prüfungspunkte | Ja | Nein |
Liegt eine Krankheit vor und nicht eine altersbedingte „Verschleißerscheinung“? | ||
Ist die Prognose negativ? | ||
Sind die wirtschaftlichen Interessen des Arbeitgebers erheblich beeinträchtigt? | ||
Geht die umfassende Interessenabwägung zugunsten des Arbeitgebers aus? | ||
Hat Ihr Arbeitgeber den besonderen Kündigungsschutz beachtet? | ||
Wurde der Betriebsrat ordnungsgemäß angehört? | ||
Wurde die Schriftform der Kündigung eingehalten? |
Können Sie auch nur einmal ein Kreuz bei „Nein“ machen, spricht vieles dafür, dass die Kündigung nicht rechtmäßig ist.
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