Das Kündigungsschutzgesetz gilt dann, wenn der Arbeitnehmer länger als sechs Monate beschäftigt wird und im Betrieb eine gewisse Arbeitnehmerzahl beschäftigt wird.
Wenn in der Regel 10 oder weniger Arbeitnehmer beschäftigt werden, gilt der allgemeine Kündigungsschutz jedenfalls nicht für die Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnisse erst nach dem 31. Dezember 2003 begonnen haben.
Er gilt aber für die Arbeitnehmer,
- die vor dem 1. Januar 2004 schon beschäftigt waren und
- von den im Jahr 2003 beschäftigten Arbeitnehmern mindestens noch 5 Kollegen ununterbrochen im Betrieb arbeiten.
Falls der Arbeitgeber mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt, kommt das Kündigungsschutzgesetz auf jeden Fall zur Anwendung, egal wann die Arbeitsverhältnisse begonnen haben.
So berechnen Sie die Beschäftigtenzahl: | |
wöchentlich nicht mehr als 20 Stunden | 0,5 Arbeitnehmer |
wöchentlich nicht mehr als 30 Stunden | 0,75 Arbeitnehmer |
wöchentlich mehr als 30 Stunden | 1 Arbeitnehmer |
Beispiel:
Die Arbeitnehmer A bis G waren bereits vor dem 01.01.2004 beschäftigt. Im Jahr 2011 ist die Vollzeitkraft H dazu gekommen.
Arbeitnehmer | Stundenzahl pro Woche | Gezählt mit |
Vollzeitkraft A | 40 | 1,0 |
Vollzeitkraft B | 38 | 1,0 |
Vollzeitkraft C | 35 | 1,0 |
Teilzeitkraft D | 25 | 0,75 |
Teilzeitkraft E | 19 | 0,5 |
Teilzeitkraft F | 10 | 0,5 |
Aushilfe G | 2 | 0,5 |
Kündigungsschutzrechtliche
Gesamtarbeitnehmerzahl zum 31.12.2003: |
5,25 |
|
Vollzeitkraft H (seit 2011) | 40 | 1,0 |
Azubi (seit 2017) | 35 | 0,0 |
Kündigungsschutzrechtliche aktuelle
Gesamtarbeitnehmerzahl |
6,25 |
Da bereits alle Arbeitnehmer bis auf Arbeitnehmer H und den Azubi vor dem 01.01.2004 beschäftigt waren, kommt diesen Arbeitnehmern der allgemeine Kündigungsschutz zu. Die Arbeitnehmer A bis G haben Kündigungsschutz! Das gilt nicht für den Arbeitnehmer H und den Azubi. Letzterer zählt bei der Berechnung nämlich ohnehin nicht mit.
Wichtig: Wenn aber nur einer der Arbeitnehmer, die vor dem 1. Januar 2004 bereits beschäftigt waren, nach diesem Datum aus dem Betrieb ausgeschieden ist, verlieren auch alle schon damals beschäftigten Arbeitnehmer den Kündigungsschutz. Wird also Arbeitnehmer G gekündigt und wehrt sich dieser nicht gegen die Kündigung, verlieren sämtliche Arbeitnehmer den Kündigungsschutz!
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