Nutzen Sie diese Checkliste für Kündigungen

Vorbei sind die Zeiten, in denen Sie als Arbeitgeber mal eben schnell eine Kündigung im wahrsten Sinne des Wortes aussprechen konnten. Schon seit einigen Jahren sind Kündigungen nur noch schriftlich möglich (§ 623 BGB). Daneben gibt es auch noch einige weitere formelle Voraussetzungen, die Sie mit dieser Checkliste prüfen können.

Wenn das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) anwendbar ist, können Sie eine Kündigung nur aussprechen, wenn Sie einen vom KSchG anerkannten Kündigungsgrund haben. Bei dem Erfordernis eines Kündigungsgrundes handelt es sich um eine materielle Kündigungsvoraussetzung. Die daneben bei jeder Kündigung einzuhaltenden formellen Voraussetzungen finden Sie in der folgenden Checkliste.

Diese Checkliste gilt für jede Kündigung, egal ob das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist oder nicht, egal, ob die Kündigung in der Probezeit ausgesprochen wird oder nicht und egal, ob ein Sonderkündigungsschutz besteht. Ein Sonderkündigungsschutz besteht zum Beispiel für Schwangere. 

 

Checkliste Kündigung

Geprüft?

Haben Sie die Kündigungserklärung in Schriftform verfasst? Eine Kündigung per SMS oder E-Mail erfüllt diese Voraussetzung nicht.

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Ist das Kündigungsschreiben eigenhändig von einem Kündigungsberechtigten unterschrieben?

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Wenn Sie jemanden bevollmächtigt haben, die Kündigung auszusprechen: Ist eine Originalvollmacht beigefügt?

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Haben Sie die laut Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Gesetz
(§ 622 BGB) einzuhaltende Kündigungsfrist beachtet?

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Ist der Betriebsrat gemäß § 102 Betriebsverfassungsgesetz vor Aussprache der Kündigung ordnungsgemäß angehört worden?
(Häufige Fehlerquelle)

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Ist der rechtzeitige Zugang der Kündigung nachweisbar?

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