Konzernbetriebsrat: wie, weshalb, warum?
Der Konzernbetriebsrat und der Betriebsrat vor Ort befinden sich nicht in einem Über- oder Unterordnungsverhältnis. Hier lesen das Wichtigste zum Thema.
Der Konzernbetriebsrat und der Betriebsrat vor Ort befinden sich nicht in einem Über- oder Unterordnungsverhältnis. Hier lesen das Wichtigste zum Thema.
Die UN-Behindertenrechtskonvention musste und muss in die Praxis umgesetzt werden. Drei verschiedene innerstaatliche Stellen sollen nach Artikel 33 der UN-BRK für eine Umsetzung sorgen und damit letztendlich die Inklusion fördern:
Ein Arbeitgeber muss vor jeder Kündigung prüfen, ob es nicht mildere Maßnahmen als die Entlassung gibt. So eine mildere Maßnahme kann ein bEM sein. Er sollte also vor der Kündigung zumindest prüfen, ob die Arbeitskraft des zu kündigenden Mitarbeiters nicht schrittweise wiederaufgebaut werden kann.
Neben Leistungen der medizinischen Rehabilitation hat der Gesetzgeber noch weitere wichtige Instrumente geschaffen, um behinderten Menschen zu helfen.
Hier finden Sie Möglichkeiten, wie Arbeitgeber bei der Beschäftigung schwerbehinderter Arbeitnehmern Geld kommen können.
Inklusion am Arbeitsplatz kann durch eine Vielzahl von Hilfen begünstigt werden. Und das ist auch für Kolleginnen und Kollegen in Ihrem Unternehmen möglich. Einer der wichtigsten Bereiche sind die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation für Menschen mit Behinderungen (§ 26 SGB IX).
Die Urteilsserie zur Altersdiskriminierung reißt nicht ab. Hier die wichtigsten Urteile der vergangenen Jahre:
Inklusion am Arbeitsplatz kann durch eine Vielzahl von Hilfen begünstigt werden. Einer der wichtigsten Bereiche sind die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation für Menschen mit Behinderungen.
Die Arbeitsplätze nehmen zu, Bewerber ab und es gibt immer mehr von Behinderung betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Das bedeutet, dass auch immer mehr solcher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen Arbeitsplatz finden möchte.
Es gibt Möglichkeiten im Betrieb, die sowohl schwerbehinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch den Arbeitgeber entlasten. Ein Schwerpunkt bildet dabei die Arbeitsassistenz für behinderte Menschen.
Vieles kann von Behinderung betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern am Arbeitsplatz helfen. Technische Arbeitshilfen sind Hilfsmittel für den Arbeitsplatz, und sie gehören nicht zur üblichen Ausstattung eines Arbeitsplatzes.
Oftmals sind aufgrund von Behinderung besondere Fortbildungen notwendig und die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können nicht an allgemeinen Fortbildungen teilnehmen. Es gibt neue Entwicklungen im Beruf und bei der Arbeit, beispielweise neue Computerprogramme oder neue Maschinen. Um diese neuen Entwicklungen für die Arbeit nutzen zu können, sind geeignete Fortbildungen besonders wichtig. Die gesetzlichen Grundlagen für diese Leistungen finden Sie in §185 Abs.3 Nr. 1 e) SGB IX und in § 24 SchwbAV.
Bei einer personenbedingten Kündigung liegen die Kündigungsgründe in der Person des Arbeitnehmers. Vor allem persönliche Eigenschaften wie eine Krankheit und fehlende Fähigkeiten oder Qualifikationen sind es, die letztlich zur Kündigung führen.
Hier lesen Sie den Ablauf der Prüfung einer krankheitsbedingten Kündigung und finden eine Checkliste.
Es geht um Wohnungshilfen, um am Arbeitsleben teilnehmen zu können. Denn nicht alle Wohnungen sind für behinderte Menschen geeignet und liegen in der Nähe der Arbeitsstelle. Deshalb suchen schwerbehinderte Arbeitnehmer häufig lange, bis sie eine für ihre Bedürfnisse geeignete Wohnung finden.
Was die krankheitsbedingte Kündigung mit dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) zu tun hat, erklärt Experto.de.
Es gibt verschiedene Fallgruppen der krankheitsbedingten Kündigung. Hier geht es um zwei Sonderarten.
Die Kündigung eines Arbeitgebers kann durch dringende betriebliche Erfordernisse sozial gerechtfertigt sein. Ein Gericht wird in diesem Fall prüfen, ob der behauptete betriebsbedingte Kündigungsgrund tatsächlich vorliegt. Auch hat der Arbeitgeber in der Betriebsratsanhörung die entsprechenden Informationen zu geben.
Einen gewissen arbeitsrechtlichen Mindestschutz hat jeder Arbeitnehmer. Auch wenn das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gerade in Kleinbetrieben nicht gilt, gibt es aber auch hier einen Mindestkündigungsschutz:
Während bei Arbeitgebern früher ein geradezu lässiges Abwarten bei langzeiterkrankten Mitarbeitern zu erkennen war, dreht sich seit Jahren diese Sichtweise. War bis vor kurzem ein Arbeitnehmer langfristig arbeitsunfähig erkrankt, zahlte der Arbeitgeber seine sechs Wochen Entgeltfortzahlung und wartete einfach ab. Zahlen musste er nichts mehr und häufig genug kündigten langzeiterkrankte Mitarbeiter von selbst – oder verstarben sogar, wie im Fall des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).
Krankheit an sich ist noch kein Kündigungsgrund. Dazu müssen stets die nachfolgenden 3 Voraussetzungen vorliegen (BAG, Urteil vom 20.01.2000, Az.: 2 AZR 378/99):
Es gibt verschiedene Fallgruppen der krankheitsbedingten Kündigung. Hier geht es um zwei Arten.
Kennen Sie das betriebliche Eingliederungsmanagement? Es ist in § 167 Abs. 2 SGB IX verankert und gilt nicht nur für Ihre schwerbehinderten Kollegen, sondern grundsätzlich für alle Arbeitnehmer und findet gerade häufig bei älteren Arbeitnehmern Anwendung.
Ältere Arbeitnehmer sind eine ganz besondere Berufsgruppe: Im Verhältnis zu jüngeren Arbeitnehmern im Betrieb steigt die Anzahl älterer Arbeitnehmer. Diese haben ausgezeichnete Fach- und Führungsqualitäten und gleichzeitig kann es vorkommen, dass ihre Leistungsfähigkeit eingeschränkt ist.
Der reibungslose Übergang in die Rente ist sehr wichtig. Stellen Sie sich vor, Sie müssten von heute auf morgen aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden. Der eine Arbeitnehmer freut sich und ist erleichtert, für den anderen beginnen jedoch erst die Probleme.
Immer wieder versuchen Arbeitgeber unbequeme Betriebsräte und Arbeitnehmer loszuwerden. Doch auf legalem Weg ist das für den Arbeitgeber kaum möglich. Betriebsräte haben kraft Gesetz eine sehr starke Stellung im Betrieb. Deshalb greifen Arbeitgeber gerne in die Trickkiste.
Vielfach werden Arbeitsverhältnisse mit älteren Arbeitnehmern durch einen Aufhebungsvertrag einvernehmlich beendet. Zu einem solchen Vertrag muss der Arbeitgeber den Betriebsrat nicht anhören.
Experto.de erklärt, wann ältere Arbeitnehmer mit einer Kündigung rechnen müssen.
Gerade ältere Arbeitnehmer haben besondere Bedürfnisse und Wünsche. Sie sollten sich in vielen Fällen einfach weiteren Rat holen. Und das geht unter anderem hier:
Der Gesundheitsprävention kommt erhebliche Bedeutung zu. Dies hat der Gesetzgeber in einer Vielzahl von Vorschriften geregelt. Eine der wichtigsten Vorschriften ist § 167 SGB XI.
Nach § 80 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ist es ausdrücklich die Aufgabe des Betriebsrats, die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer im Betrieb zu fördern. Und nach den §§ 87 Abs. 1 Nr. 7, 89 BetrVG haben Betriebsräte über die Regelungen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie über den Gesundheitsschutz zu achten.
Wie funktioniert eine Eingruppierung bei mehreren Tarifverträgen? Experto.de erklärt es.
In größeren Unternehmen hat jeder Arbeitgeber seinen Betriebsrat vor jeder Einstellung, Umgruppierung, Versetzung und auch Eingruppierung eines Arbeitnehmers zu unterrichten und seine Zustimmung einzuholen.
Die Einigungsstelle ist eine unabhängige Schlichtungsstelle und dient der Lösung von Konflikten in Angelegenheiten, die der Mitbestimmung nach § 76 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) unterliegen.
Die Einigungsstelle ist eine unabhängige Schlichtungsstelle. Sie dient der Lösung von Konflikten in Angelegenheiten, die der Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegen.
Experto.de erklärt, wie das pfändbare Arbeitseinkommen berechnet wird.
Wie viele Beisitzer in der Einigungsstelle sein sollten, erklärt Experto.de.
Es kommt immer wieder vor, dass der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer falsch eingruppiert, also in die falsche Gehaltsstufe einordnet. Doch welche Rechte gibt es nun?
Ein Kollege steht vor Ihnen und schildert, dass der Arbeitgeber ihm nur noch nur einen Teil des Lohns auszahlt: „Der Rest ist gepfändet!“, so der Arbeitgeber. Eine bittere Situation.
Hat der Betriebsrat oder hat der Arbeitgeber eine Einigungsstelle angerufen, wird dort verhandelt. Die Einigungsstelle ist eine unabhängige Schlichtungsstelle und dient der Lösung von Konflikten in Angelegenheiten, die der Mitbestimmung unterliegen nach § 76 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).
Alles zu Pfändungen und Abtretungen des Lohns lesen Sie hier.
Ein Arbeitnehmer hat sich das neueste Handy für 800 € gekauft und dafür einen Kredit aufgenommen. Zusätzlich musste ein neues gebrauchtes Auto angeschafft werden, welches auch in Höhe von 6.000 € finanziert wurden. Da er mit der Zahlung der Raten in Verzug gekommen ist, haben die Banken beide Kredite gekündigt und die offenen Restforderungen sofort fällig gestellt.
Mit der Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses erhält der Arbeitgeber eine Aufforderung zur Auskunftserteilung.
Das Landesarbeitsgericht Thüringen musste sich mit der Frage beschäftigen, ob der Arbeitgeber einen Anspruch auf Herausgabe der private Mobilfunknummer von Mitarbeitern hat (Urteile vom 16.5.2018, Az. 6 Sa 442/17 und 6 Sa 444/17).
Eine Einstellung ist in der Regel mit einer ersten Eingruppierung verbunden. Die Eingruppierung ist die Festlegung der tariflichen Lohn- oder Gehaltsgruppe.
Den Kernbereich der betrieblichen Mitbestimmung durch den Betriebsrat liegt im Zusammenhang mit den personellen Einzelmaßnahmen. Dazu gehört auch die Eingruppierung. Diese ist in § 99 Abs. 1 BetrVG geregelt.
Hier in diesem Beitrag finden Sie rechtssichere Tipps zum Thema Abmahnung.
Welche Daten der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer verlangen darf, lesen Sie hier.
Bei der Frage, welche Daten ein Arbeitgeber verlangen kann, geht es um den Datenschutz. Der Arbeitnehmerdatenschutz ist der Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und insbesondere des Rechts auf informelle Selbstbestimmung.