Das ist eine Einigungsstelle

Hat der Betriebsrat oder hat der Arbeitgeber eine Einigungsstelle angerufen, wird dort verhandelt. Die Einigungsstelle ist eine unabhängige Schlichtungsstelle und dient der Lösung von Konflikten in Angelegenheiten, die der Mitbestimmung unterliegen nach § 76 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).

In der Regel wird die Einigungsstelle nur im Bedarfsfall eingerichtet. Das hat den Vorteil, dass sie mit Experten zu dem jeweiligen Gebiet besetzt werden kann. Es ist allerdings auch die Einrichtung einer dauernd bestehenden Einigungsstelle möglich. Dazu sollte er Betriebsrat mit seinem Arbeitgeber eine entsprechende Betriebsvereinbarung abschließen.

In der Praxis sind ständige Einigungsstellen nicht an der Tagesordnung. Das liegt vor allem daran, dass das ständige Bestehen einer Einigungsstelle häufig dazu führt, dass sämtliche Streitigkeiten schnell abgewälzt werden.

So wird eine Einigungsstelle gebildet

Nach § 74 Abs. 1 Satz 2 BetrVG sind der Betriebsrat gemeinsam mit dem Arbeitgeber verpflichtet, strittige Fragen vorrangig durch Verhandlungen zu lösen. Aufgrund dieser Verhandlungspflicht kommt die Anrufung der Einigungsstelle grundsätzlich erst in Betracht, wenn Verhandlungen stattgefunden haben und diese auch tatsächlich gescheitert sind.

Wichtig: So geht`s nicht

Den Versuch, sofort eine Einigungsstelle zu bilden, kann der Arbeitgeber daher mit dem Verweis auf die vorrangige Verhandlungspflicht ablehnen.

Macht es nach entsprechenden Verhandlungen keinen Sinn mehr, weiter mit dem Arbeitgeber zu diskutieren, kann der Betriebsrat bei dem Arbeitgeber in allen Angelegenheiten, die der Mitbestimmung unterliegen, die Errichtung einer Einigungsstelle beantragen. In diesem Antrag muss die Sache, die geregelt werden soll, beschrieben werden. Zugleich hat sich der Antragsteller zur Anzahl der Beisitzer sowie zur Person des Vorsitzenden zu äußern.

Muster: Antrag zur Bildung einer Einigungsstelle

An die Unternehmensleitung  

Hier: Bildung einer Einigungsstelle in der Angelegenheit

Sehr geehrte Damen und Herren,

in den vergangenen Wochen ist es trotz Verhandlungen zu keiner Einigung in Bezug auf … gekommen. Nach dem letzten Verhandlungstag am … sind wir zu dem Schluss gekommen, dass eine Einigung nicht erreichbar erscheint.

Der Betriebsrat hat deshalb in seiner Sitzung am … beschlossen:

  1. Die Verhandlungen zu … sind gescheitert.
  2. Der Betriebsrat ruft die Einigungsstelle an.
  3. Als Vorsitzende/n schlagen wir Frau/Herrn … vor.
  4. Für die Beisitzer schlagen wir auf jeder Seite 2 Personen vor. 

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift Betriebsratsvorsitzende

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