Gesundheitsschutz – So schützen Sie Ihre älteren Kollegen

Der Gesundheitsprävention kommt erhebliche Bedeutung zu. Dies hat der Gesetzgeber in einer Vielzahl von Vorschriften geregelt. Eine der wichtigsten Vorschriften ist § 167 SGB XI.

Danach hat der Arbeitgeber bei Eintreten von personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Schwierigkeiten von älteren Arbeitnehmern im Arbeitsverhältnis, die zu einer Kündigung führen könnten, alle Möglichkeiten und Beratungen in Anspruch zu nehmen, damit das Beschäftigungsverhältnis fortgesetzt werden kann. Das gilt jedenfalls für schwerbehinderte Kollegen und ihnen gleichgestellte. Der Rechtsgedanke ist aber auch auf Arbeitsverhältnisse mit älteren Kollegen übertragbar. Eine Kündigung kann immer nur das letzte Mittel sein.

Gesundheitsförderung

Leistungen des Arbeitgebers zur Förderung der Gesundheit seiner Arbeitnehmer sind bis zu 500 € pro Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei. Die Leistungen muss der Arbeitgeber zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn erbringen. Er kann die Kosten ersetzen für

  • Gesundheitskurse zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands und
  • für die betriebliche Gesundheitsförderung.

Dazu gehören die Bereiche:

  • Bewegungsgewohnheiten/arbeitsbedingte körperliche Belastungen
  • Ernährungs-/Betriebsverpflegung
  • Stressbewältigung/Entspannung/psychosoziale Belastungen
  • Suchtmittelkonsumvermeidung

Steuerbefreit sind auch Zuschüsse des Arbeitgebers für extern durchgeführte Maßnahmen. Unterstützt ein Arbeitgeber das, haben Arbeitnehmer nur die Rechnung mit der Bitte um Ausgleichung vorzulegen. Wichtig: Das normale Fitnessstudio fällt allerdings nicht darunter!

Stressabbau

Bei älteren Arbeitnehmern ist der Abbau von Stress am Arbeitsplatz besonders wichtig. Und das könnte so erfolgen:

  1. Schritt: Die Analyse

Zur Analyse der Arbeitsbedingungen gehören Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsbegehungen.

  1. Schritt: Beurteilungen

Beurteilen Sie die Analyse und prüfen Sie, ob Veränderungsbedarf besteht.

  1. Schritt: Umsetzung

Achten Sie darauf, dass festgelegten Maßnahmen auch tatsächlich umgesetzt werden. Fragen Sie hier von Zeit zu Zeit nach, ob und was schon umgesetzt wurde.

  1. Schritt: Nachkontrolle

Achten Sie bei neuen Maßnahmen immer darauf, dass die Durchführung auch in größeren Zeitabständen überprüft wird und gegebenenfalls die Maßnahmen an neue Arbeitsverhältnisse angepasst werden. Es handelt sich nämlich um einen laufenden, sich stets verändernden Prozess.

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