Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Bei Diskriminierungen aufgrund des Alters können sich Betroffene an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wenden. Unter www.antidiskriminierungsstelle.de finden Sie weitere Informationen.
Beauftragter des Arbeitgebers
Jeder Arbeitgeber hat nach § 181 SGB IX einen Inklusionsbeauftragten zu bestellen, der ihn in Angelegenheiten mit schwerbehinderten Menschen vertritt. Ist ein älterer Arbeitnehmer schwerbehindert, kann er sich auch an diesen Beauftragten wenden.
Betriebsrat, Personalrat und Schwerbehindertenvertretung
Mitglieder des Betriebsrats oder eines Personalrats sind die Interessenvertretung der Arbeitnehmer im Betrieb. Sie haben insbesondere darüber zu wachen, dass die geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen vom Arbeitgeber beachtet werden. Dafür hat der Gesetzgeber sie mit verschiedensten Mitwirkungs-, Anhörungs- und Informationsrechten ausgestattet. Es ist ihre gesetzliche Aufgabe aus § 80 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG, die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer im Betrieb zu fördern. Der Betriebsrat ist der erste Ansprechpartner für ältere Arbeitnehmer im Betrieb. Auf die Schwerbehindertenvertretung werden nur die tatsächlich schwerbehinderten älteren Arbeitnehmer zurückgreifen.
Betriebliche Beschwerdestelle
Arbeitgeber haben eine betriebliche Beschwerdestelle über Beschwerden nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz einzurichten. Dort können sich auch ältere Arbeitnehmer melden, wenn sie aufgrund von altersbedingten Nachteilen diskriminiert werden.
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