Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen

Die UN-Behindertenrechtskonvention musste und muss in die Praxis umgesetzt werden. Drei verschiedene innerstaatliche Stellen sollen nach Artikel 33 der UN-BRK für eine Umsetzung sorgen und damit letztendlich die Inklusion fördern:
  1. die Staatliche Anlaufstelle (Focal Point)
  2. die Unabhängige Stelle (Monitoring-Stelle) und
  3. die Staatliche Koordinierungsstelle

Die Staatliche Anlaufstelle (Focal Point) ist beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) angesiedelt. Die Bundesregierung hat für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention einen „Nationalen Aktionsplan“ erstellt. Dieser Maßnahmenkatalog wird laufend weiterentwickelt und ergänzt. Mit über 200 Vorhaben, Projekten und Aktionen aus allen Lebensbereichen von Menschen mit Behinderung sollen bestehende Lücken zwischen Gesetzeslage und der gelebten Praxis geschlossen werden.

Als Unabhängige Stelle (Monitoring-Stelle) wurde das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) benannt. Sie ist eine unabhängige Stelle, die die Einhaltung der Rechte von Menschen mit Behinderung fördert und die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland überwacht. Dazu gibt die Monitoring-Stelle Stellungnahmen und Empfehlungen zu politischen, behördlichen oder gerichtlichen Entscheidungen ab und mahnt die Einhaltung der UN-Behindertenrechtskonvention an.

Die Staatliche Koordinierungsstelle ist bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen angesiedelt. Sie soll die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention erleichtern und Menschen mit Behinderung sowie die breite Zivilgesellschaft aktiv in den Umsetzungsprozess einbinden. Diese Koordinierungsstelle ist also die Schnittstelle zwischen der Zivilgesellschaft und der staatlichen Ebene. Ihre Aufgabe nimmt sie insbesondere durch Öffentlichkeitsarbeit und bewusstseinsbildende Maßnahmen wahr. Seit Mai 2018 hat die Bundesregierung beschlossen, Jürgen Dusel als Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen zu bestellen.

Hier die Kontaktdaten:

Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen

Mauerstraße  53

10117 Berlin

Telefonische Anfragen können Sie an das Servicetelefon richten. Das Bürgertelefon ist von montags bis donnerstags zwischen 8.00 und 20.00 Uhr erreichbar.

Für den Themenbereich „Infos für Menschen mit Behinderungen“ lautet die Nummer 030 221 911 006.

Das Gebärdentelefon (ISDN-Bildtelefon) ist zu erreichen unter: 030 / 18 80 80 80 5

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