Arbeitsverträge bergen so manche unwirksame Klausel

Mit dem gezahlten Bruttolohn ist eine eventuell notwendig werdende Über- oder Mehrarbeit abgegolten. So oder so ähnlich steht es in zahlreichen Arbeitsverträgen. Klagt der Arbeitnehmer später zu wenig gezahlten Lohn ein, stellen sich derartige Klauseln als unwirksam heraus. Fast immer wirkt sich das nachteilig für den Arbeitgeber aus, wie Sie im Folgenden lesen. (Stand November 2014)

Wie müssen Sie die Kündigungsbefugnis im Arbeitsvertrag gestalten?

In vielen Arbeitsverträgen finden sich Formulierungen wie „Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses kann auch durch den Niederlassungsleiter ausgesprochen werden“. Diese Kündigungsbefugnis im Arbeitsvertrag entpuppt sich schnell als Bumerang, wenn Sie nicht die vom Bundesarbeitsgericht dazu festgelegten Grundsätze beachten. Wie müssen Sie den Arbeitsvertrag gestalten?

Arbeitszeit: Auf unwirksame Vertragsklauseln achten

Flexible Arbeitszeiten sind für Sie als Arbeitgeber gut und schön. Aber eine Vertragsklausel, die es weitgehend dem Arbeitgeber überlässt, die Arbeitszeit zu bestimmen, ist nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 21.6.2011 unwirksam. Verwenden Sie diese Klausel daher nicht mehr (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.6.2011, Az.: 9 AZR 236/10).

Arbeitgeberdarlehen und Kündigung: Was Sie beachten sollten

Läuft das Arbeitsverhältnis gut, geben Sie Mitarbeitern unter Umständen gerne ein Darlehen. Gelegentlich wird den Mitarbeitern das Darlehen sogar zu besonders günstigen Konditionen gewährt. Als Arbeitgeber erhoffen Sie sich damit, gute Mitarbeiter an das Unternehmen zu binden. Die Überraschung auf Arbeitgeberseite ist dann mitunter groß, wenn es zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses kommt. Die Mitarbeiterbindung spielt dann keine Rolle mehr. Muss das Arbeitgeberdarlehen sofort zurückgezahlt werden?

Worauf Sie bei der Mankohaftung unbedingt achten sollten

Ein Sonderfall der Arbeitnehmerhaftung ist die Mankohaftung. Sie findet ihre Grundlage in der Regel in einer besonderen Mankoabrede. Abweichend von den Grundsätzen der Arbeitnehmerhaftung entsteht dadurch eine Art Garantiehaftung, jedenfalls dann, wenn die Mankoabrede einigen Voraussetzungen genügt. Lesen Sie hier, worauf es bei der Mankohaftung ankommt.

Eine Schichtzulage im Arbeitsvertrag können Sie nicht einfach so streichen

Manchmal ist es schon erstaunlich, als wie selbstverständlich eine Möglichkeit angenommen wird, vertragliche Regelungen einseitig zu beseitigen. So haben einige Arbeitgeber versucht, in Zeiten der Wirtschaftskrise eine im Arbeitsvertrag festgesetzte Schichtzulage oder sonstige Zulage einseitig zu beenden. In vielen Fällen sind sie damit vor dem Arbeitsgericht gescheitert.

Bei arglistiger Täuschung Anfechtung des Arbeitsvertrages möglich

Für die Anfechtung eines Arbeitsvertrages brauchen Sie einen sogenannten Anfechtungsgrund. Neben Irrtum kommt da insbesondere die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung (§ 123 BGB) in Frage. Werden Sie in Bewerbungsverfahren getäuscht, so haben Sie damit die Chance, sich per Anfechtung wieder vom Arbeitsvertrag zu lösen.

Wichtige Klauseln im Arbeitsvertrag: Überstunden

Inwieweit es betriebswirtschaftlich sinnvoll ist, wenn ständig in großem Umfang Überstunden in einem Unternehmen anfallen, ist eine Frage. Eine andere Frage ist, wie Sie den Arbeitsvertrag so gestalten, dass die Möglichkeit zu Überstunden besteht. Denn für den vorübergehenden Mehrbedarf an Arbeit sind Überstunden ein probates Mittel. Wenn Sie bereits im Arbeitsvertrag eine Regelung über Überstunden finden, sollten Sie auf einige Punkte achten.

Warum die Anfechtung des Arbeitsvertrages oft besser ist als die Kündigung

Wenn Sie sich als Arbeitgeber von einem Mitarbeiter trennen wollen, fällt Ihnen vermutlich als erste Möglichkeit die Kündigung ein. Es lohnt sich aber durchaus zu prüfen, ob nicht auch die Anfechtung des Arbeitsvertrages in Frage kommt. Denn die Anfechtung des Arbeitsvertrages hat gegenüber der Kündigung einige Vorteile.

Unterschreitung des Mindestlohns – was kann passieren?

Die politische Diskussion um den Mindestlohn nimmt kein Ende. Jetzt machen auch die Gerichte ernst. Erstmals hat ein Oberlandesgericht festgestellt, dass die Unterschreitung des Mindestlohns nicht nur eine Ordnungswidrigkeit darstellt, sondern dass Sie sich als Arbeitgeber dadurch sogar strafbar machen können (OLG Naumburg, Beschluss vom 01.12.2010, Az.: 2 Ss 141/10).

Wann Sie einen Arbeitsvertrag wegen Irrtums anfechten können

Als Arbeitgeber müssen Sie sich genauso wie Ihr Arbeitnehmer an einmal geschlossene Arbeitsverträge halten. Ein Recht zum Rücktritt vom Arbeitsvertrag gibt es grundsätzlich nicht, es sei denn, Sie hätten dieses gesondert vereinbart. Allerdings haben Sie die Möglichkeit, sich mit einer Anfechtung vom Arbeitsvertrag zu lösen. Dafür sind einige Voraussetzungen einzuhalten.

Direktionsrecht: So ermöglichen Sie die Beschäftigung mit geringer wertigen Tätigkeiten

Was machen Sie, wenn Sie z.B. wegen eines Personalengpasses einen Mitarbeiter aus der Grafikabteilung vorübergehend in der Versandabteilung einsetzen wollen. Dann kann es Ihnen passieren, dass der Grafiker sagt, zu solchen geringer wertigen Tätigkeiten sei er nicht verpflichtet. Gut, wenn Sie ihn dann über das Direktionsrecht dazu verpflichten können.

Arbeitsvertrag: Was Sie bei der Schriftform für Änderungen beachten sollten

Dass Sie einen Arbeitsvertrag immer schriftlich vereinbaren sollten, wissen Sie. Sinnvollerweise gilt das auch für Änderungen des Arbeitsvertrages. Sie können so z. B. versuchen, eine betriebliche Übung, das arbeitsrechtliche Gewohnheitsrecht, zu verhindern. Denn dafür gibt es gerade keine betriebliche Vereinbarung. Aber ganz so einfach ist das nicht.

Welche Fragen sind beim Abschluss eines Arbeitsvertrages erlaubt?

Im Rahmen der Personalauswahl wollen Sie neue Mitarbeiter möglichst gut kennenlernen, um sich ein Bild von ihnen zu machen. Das ist auch nur sinnvoll, denn mit Abschluss des Arbeitsvertrages kommen zahlreiche Pflichten auf Sie zu und es ist nicht immer einfach, sich von einem geschlossenen Arbeitsvertrag wieder zu lösen. Aber welche Fragen dürfen Sie im Zusammenhang mit einem Arbeitsvertrag stellen und welche nicht?

Brille vergessen und Aufhebungsvertrag nicht gelesen: Unterschrift gilt trotzdem

Ein Arbeitnehmer hatte mit seinem Arbeitgeber einen Vertrag unterzeichnet, in dem er sich mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses einverstanden erklärte. Später bereute der Mitarbeiter seine Entscheidung und wollte diese Erklärung anfechten. Er habe die Vereinbarung vor seiner Unterschrift nicht lesen können, weil er seine Lesebrille nicht zur Hand gehabt habe.