Der Aufhebungsvertrag mit älteren Arbeitnehmern
Vielfach werden Arbeitsverhältnisse mit älteren Arbeitnehmern durch einen Aufhebungsvertrag einvernehmlich beendet. Zu einem solchen Vertrag muss der Arbeitgeber den Betriebsrat nicht anhören.
Vielfach werden Arbeitsverhältnisse mit älteren Arbeitnehmern durch einen Aufhebungsvertrag einvernehmlich beendet. Zu einem solchen Vertrag muss der Arbeitgeber den Betriebsrat nicht anhören.
Arbeitgeber sollten bei einer unwirksamen Befristung mit erheblichen negativen Rechtsfolgen rechnen. Was aber geschieht genau bei einer unwirksamen Befristung?
Befristete Arbeitsverträge können für Arbeitgeber ein sinnvolles Instrument für eine effektive Personalplanung sein. Doch insbesondere Arbeitgeber müssen aufpassen. Ständig ändert sich die Rechtsprechung und Gesetzgebung zu befristeten Arbeitsverträgen.
Verwechseln Sie auf keinen Fall eine kurzfristige mit der geringfügigen Beschäftigung.
Alle Gründe für eine Sachbefristung erklärt Experto.de.
Darauf achten Sie bei jedem Vertragsschluss: Nahezu jedes Arbeitsverhältnis weist seine Besonderheiten auf. Für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können Arbeitgeber das klassische Standard-Arbeitsvertragsmuster verwenden.
Welche Personengruppen müssen bei befristeten Verträgen besonders beachtet werden? Was gilt in diesen Fällen für Verlängerungen der Verträge?
Langsam aber sicher kommt die Wirtschaft auch in diesem Jahr wieder in Schwung. In vielen Branchen hat das zur Folge, dass auch Überstunden wieder vermehrt auf der Tagesordnung stehen. Dazu trägt auch der Fachkräftemangel bei. Dabei gilt es für Arbeitgeber, einige wichtige Dinge zu berücksichtigen.
Mit dem gezahlten Bruttolohn ist eine eventuell notwendig werdende Über- oder Mehrarbeit abgegolten. So oder so ähnlich steht es in zahlreichen Arbeitsverträgen. Klagt der Arbeitnehmer später zu wenig gezahlten Lohn ein, stellen sich derartige Klauseln als unwirksam heraus. Fast immer wirkt sich das nachteilig für den Arbeitgeber aus, wie Sie im Folgenden lesen. (Stand November 2014)
Was muss ich beim Erhalt von Trinkgeld beachten? Muss ich dem Arbeitgeber über die Höhe Auskunft geben? Wird Trinkgeld versteuert? Kann der Arbeitgber das Trinkgeld zum Lohn rechnen? Mehr dazu erfahren Sie in diesem Artikel.
In vielen Arbeitsverträgen finden sich Formulierungen wie „Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses kann auch durch den Niederlassungsleiter ausgesprochen werden“. Diese Kündigungsbefugnis im Arbeitsvertrag entpuppt sich schnell als Bumerang, wenn Sie nicht die vom Bundesarbeitsgericht dazu festgelegten Grundsätze beachten. Wie müssen Sie den Arbeitsvertrag gestalten?
Flexible Arbeitszeiten sind für Sie als Arbeitgeber gut und schön. Aber eine Vertragsklausel, die es weitgehend dem Arbeitgeber überlässt, die Arbeitszeit zu bestimmen, ist nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 21.6.2011 unwirksam. Verwenden Sie diese Klausel daher nicht mehr (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.6.2011, Az.: 9 AZR 236/10).
Läuft das Arbeitsverhältnis gut, geben Sie Mitarbeitern unter Umständen gerne ein Darlehen. Gelegentlich wird den Mitarbeitern das Darlehen sogar zu besonders günstigen Konditionen gewährt. Als Arbeitgeber erhoffen Sie sich damit, gute Mitarbeiter an das Unternehmen zu binden. Die Überraschung auf Arbeitgeberseite ist dann mitunter groß, wenn es zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses kommt. Die Mitarbeiterbindung spielt dann keine Rolle mehr. Muss das Arbeitgeberdarlehen sofort zurückgezahlt werden?
Ein Sonderfall der Arbeitnehmerhaftung ist die Mankohaftung. Sie findet ihre Grundlage in der Regel in einer besonderen Mankoabrede. Abweichend von den Grundsätzen der Arbeitnehmerhaftung entsteht dadurch eine Art Garantiehaftung, jedenfalls dann, wenn die Mankoabrede einigen Voraussetzungen genügt. Lesen Sie hier, worauf es bei der Mankohaftung ankommt.
Die Lebenshaltungskosten steigen immer schneller. Daher fragen immer mehr Arbeitgeber, wann Mitarbeiter einen Anspruch auf Lohnerhöhung haben. Dieser Anspruch auf Lohnerhöhung ist aber nur in wenigen Fällen automatisch gegeben.
Die Diskussion um die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns für alle Branchen bekommt eine neue Dimension. Doch wird es 2011 tatsächlich zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns kommen und was bedeutet das für Sie als Arbeitgeber?
Immer mehr Arbeitnehmer müssen neben ihrer Hauptbeschäftigung einem Nebenjob nachgehen. Das stößt bei den Arbeitgebern der Hauptbeschäftigung nicht immer auf Begeisterung. Die Möglichkeit, einen Nebenjob zu verbieten, ist aber auf wenige Fälle begrenzt. Diese Fälle zu kennen ist dafür aber besonders wichtig.
Manchmal ist es schon erstaunlich, als wie selbstverständlich eine Möglichkeit angenommen wird, vertragliche Regelungen einseitig zu beseitigen. So haben einige Arbeitgeber versucht, in Zeiten der Wirtschaftskrise eine im Arbeitsvertrag festgesetzte Schichtzulage oder sonstige Zulage einseitig zu beenden. In vielen Fällen sind sie damit vor dem Arbeitsgericht gescheitert.
Ein Dienstwagen auch zur Privatnutzung ist immer noch einer der beliebtesten Vergütungsbestandteile bei vielen Arbeitnehmern. Bis jetzt war unklar, welches Schicksal der Dienstwagen erleidet, wenn der Arbeitnehmer längere Zeit wegen Krankheit ausfällt. Mit diesem Streit hat das BAG Ende 2010 Schluss gemacht.
Für die Anfechtung eines Arbeitsvertrages brauchen Sie einen sogenannten Anfechtungsgrund. Neben Irrtum kommt da insbesondere die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung (§ 123 BGB) in Frage. Werden Sie in Bewerbungsverfahren getäuscht, so haben Sie damit die Chance, sich per Anfechtung wieder vom Arbeitsvertrag zu lösen.
Inwieweit es betriebswirtschaftlich sinnvoll ist, wenn ständig in großem Umfang Überstunden in einem Unternehmen anfallen, ist eine Frage. Eine andere Frage ist, wie Sie den Arbeitsvertrag so gestalten, dass die Möglichkeit zu Überstunden besteht. Denn für den vorübergehenden Mehrbedarf an Arbeit sind Überstunden ein probates Mittel. Wenn Sie bereits im Arbeitsvertrag eine Regelung über Überstunden finden, sollten Sie auf einige Punkte achten.
Wenn Sie sich als Arbeitgeber von einem Mitarbeiter trennen wollen, fällt Ihnen vermutlich als erste Möglichkeit die Kündigung ein. Es lohnt sich aber durchaus zu prüfen, ob nicht auch die Anfechtung des Arbeitsvertrages in Frage kommt. Denn die Anfechtung des Arbeitsvertrages hat gegenüber der Kündigung einige Vorteile.
Ähnlich wie bei der Arbeitszeit sollten Sie versuchen, beim Arbeitsort und im Idealfall auch bei der Arbeitsbeschreibung möglichst flexible Regelungen zu finden. Allerdings setzen der Gesetzgeber und die Arbeitsgerichte einer allzu flexiblen Gestaltung zu Recht Grenzen.
Arbeit auf Abruf ist für Sie als Arbeitgeber ein gutes Mittel, um flexibel beim Personaleinsatz planen zu können. Allerdings ist die Flexibilität nicht ganz so groß, wie manche Arbeitgeber meinen. § 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) gibt einige Vorgaben, die Sie als Arbeitgeber kennen sollten.
Die politische Diskussion um den Mindestlohn nimmt kein Ende. Jetzt machen auch die Gerichte ernst. Erstmals hat ein Oberlandesgericht festgestellt, dass die Unterschreitung des Mindestlohns nicht nur eine Ordnungswidrigkeit darstellt, sondern dass Sie sich als Arbeitgeber dadurch sogar strafbar machen können (OLG Naumburg, Beschluss vom 01.12.2010, Az.: 2 Ss 141/10).
Arbeitgeber aufgepasst: Mit Ablauf des 31.12.2010 verjähren Ansprüche gegen Ihre Arbeitnehmer, z. B. auf Schadensersatz oder Lohnüberzahlungen aus dem Jahr 2007 (und früher). Das können Sie aber verhindern, allerdings müssen Sie dazu schnell aktiv werden.
Wenn Sie festgestellt haben, dass Sie einen Grund zur Anfechtung des Arbeitsvertrages haben, müssen Sie sich entscheiden. Wollen Sie den Arbeitsvertrag anfechten oder nicht? Verpflichtet sind Sie dazu nicht. Wollen Sie sich vom Arbeitsvertrag lösen, müssen Sie allerdings aktiv werden.
Neben der Kündigung ist die Anfechtung des Arbeitsvertrags ein Weg, um sich von einem Arbeitsvertrag wieder zu lösen. Allerdings bedeutet dies nicht, dass Sie nun das gesamte bisher gezahlte Entgelt zurückverlangen können. In diesem Beitrag sind die Rechtsfolgen der Anfechtung des Arbeitsvertrags zusammengestellt.
Als Arbeitgeber müssen Sie sich genauso wie Ihr Arbeitnehmer an einmal geschlossene Arbeitsverträge halten. Ein Recht zum Rücktritt vom Arbeitsvertrag gibt es grundsätzlich nicht, es sei denn, Sie hätten dieses gesondert vereinbart. Allerdings haben Sie die Möglichkeit, sich mit einer Anfechtung vom Arbeitsvertrag zu lösen. Dafür sind einige Voraussetzungen einzuhalten.
Oft findet sich eine Verschwiegenheitsklausel im Arbeitsvertrag, wonach Mitarbeiter untereinander nicht über ihren Lohn reden dürfen. Diese Klausel im Arbeitsvertrag ist unwirksam. Mitarbeiter brauchen ihren Lohn nicht als Geheimnis zu behandeln.
Fragen um die Probezeit beschäftigen nach wie vor viele Arbeitgeber. Insbesondere die Frage, wie lange eine Probezeit sein muss oder sein darf, stellt sich immer wieder.
Arbeitgeber können einen Arbeitsvertrag aus unterschiedlichen Gründen anfechten. Die Wirkung einer Anfechtung ist ähnlich wie bei einer außerordentlichen Kündigung. Es ist allerdings nicht erforderlich, dass dem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers nicht mehr zugemutet werden kann.
Ein Arbeitsverhältnis dient der Sicherung der Existenzgrundlage. Daher müssen Sie einen gekündigten Arbeitnehmer im angemessenen Umfang zur Jobsuche freistellen.
Wenn ein Mitarbeiter arbeitsunfähig ist, müssen Sie grundsätzlich Entgeltfortzahlung leisten. Die Belastungen für die Entgeltfortzahlung können Sie aber insbesondere in zwei Fällen vermeiden.
Einen Arbeitsvertrag sollten Sie immer schriftlich abschließen. Kommt es lediglich zu einem mündlichen Arbeitsvertrag, so haben Sie als Arbeitgeber beim Arbeitsgericht schnell schlechte Karten.
Unterläuft Ihnen bei der Befristung eines Arbeitsvertrages ein Fehler bei der Schriftform, muss der Mitarbeiter innerhalb von drei Wochen nach Ende des Arbeitsverhältnisses Klage beim Arbeitsgericht erheben. Tut er dies nicht, so endet das Arbeitsverhältnis wie im Vertrag vorgesehen.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt vor Diskriminierung und Ungleichbehandlung. Unter anderem untersagt das AGG eine Diskriminierung wegen der Zugehörigkeit zu einer ethnischen Gruppe. Die Bezeichnung als „Ossi“ stellt jedoch keine derartige Diskriminierung dar.
Das Direktionsrecht des Arbeitgebers ermöglicht Ihnen, die Einzelheiten der Leistungen des Arbeitnehmers zu bestimmen. Sie können umfangreiche Anweisungen zur Art und Weise der Arbeitsleistung der Mitarbeiter machen. Die Grenze des Direktionsrechts ist aber der Arbeitsvertrag.
Von einer Ausschlussfrist spricht man, wenn in einem Tarif- oder Arbeitsvertrag vorgesehen ist, dass Ansprüche (etwa auf Lohn oder Weihnachtsgeld) verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer bestimmten Frist (in der Regel) schriftlich geltend gemacht werden. Aber was bedeutet: “Schriftlich geltend gemacht werden“?
Das BAG hat es für Arbeitgeber schwerer gemacht, sich von einer einmal eingeführten betrieblichen Übung wieder zu lösen. Dazu war eine Änderung der Rechtsprechung des BAG nötig (BAG, Urteil vom 18.03.2009, Az: 10 AZR 281/08).
Was machen Sie, wenn Sie z.B. wegen eines Personalengpasses einen Mitarbeiter aus der Grafikabteilung vorübergehend in der Versandabteilung einsetzen wollen. Dann kann es Ihnen passieren, dass der Grafiker sagt, zu solchen geringer wertigen Tätigkeiten sei er nicht verpflichtet. Gut, wenn Sie ihn dann über das Direktionsrecht dazu verpflichten können.
In Zeiten des Wahlkampfes werden immer wieder dieselben Themen ausgegraben. Im September 2009 geht es um den Anspruch auf gleichen Lohn für Männer und Frauen. Sowohl das Grundgesetz (GG) als auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbieten jetzt schon jede willkürliche Ungleichbehandlung beim Lohn für Männer und Frauen.
Wann sie Minusstunden mit dem Lohn verrechnen dürfen, das fragen sich viele Arbeitgeber, wenn Mitarbeiter beim Ausscheiden aus dem Unternehmen einerseits noch Ansprüche auf Lohn haben und andererseits Minusstunden geleistet haben. Die Antwort ergibt sich aus einem Urteil des BAG.
Dass Sie einen Arbeitsvertrag immer schriftlich vereinbaren sollten, wissen Sie. Sinnvollerweise gilt das auch für Änderungen des Arbeitsvertrages. Sie können so z. B. versuchen, eine betriebliche Übung, das arbeitsrechtliche Gewohnheitsrecht, zu verhindern. Denn dafür gibt es gerade keine betriebliche Vereinbarung. Aber ganz so einfach ist das nicht.
Ein für Personalleiter wichtiges Urteil hat jetzt das Landesarbeitsgericht Köln gefällt. Es macht deutlich, dass sie bei den Regelungen im Arbeitsvertrag gar nicht detailliert genug vorgehen können.
In welchen Fällen sie einen der über 64.000 Tarifverträge berücksichtigen müssen, ist Arbeitgebern oftmals nicht klar. Dabei gibt es 3 klare Fallgruppen, wann Sie einen Tarifvertrag beachten müssen.
Im Rahmen der Personalauswahl wollen Sie neue Mitarbeiter möglichst gut kennenlernen, um sich ein Bild von ihnen zu machen. Das ist auch nur sinnvoll, denn mit Abschluss des Arbeitsvertrages kommen zahlreiche Pflichten auf Sie zu und es ist nicht immer einfach, sich von einem geschlossenen Arbeitsvertrag wieder zu lösen. Aber welche Fragen dürfen Sie im Zusammenhang mit einem Arbeitsvertrag stellen und welche nicht?
Das Direktionsrecht des Arbeitgebers ist ein gutes Instrument, um flexibel auf die arbeitszeitlichen Bedürfnisse im Unternehmen zu reagieren. Vorausgesetzt, Sie verkürzen es nicht ohne Not und beachten die wesentlichen Spielregeln.
Ein Arbeitnehmer hatte mit seinem Arbeitgeber einen Vertrag unterzeichnet, in dem er sich mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses einverstanden erklärte. Später bereute der Mitarbeiter seine Entscheidung und wollte diese Erklärung anfechten. Er habe die Vereinbarung vor seiner Unterschrift nicht lesen können, weil er seine Lesebrille nicht zur Hand gehabt habe.
Bei einer Reduzierung der Arbeitszeit muss auch Resturlaub umgerechnet werden. Denn schließlich wollen Sie mit der Reduzierung der Arbeitszeit dem Mitarbeiter nicht mehr Urlaub geben als nötig. Lesen Sie hier, wie Sie den Resturlaub im Falle der Reduzierung der Arbeitszeit richtig rechnen.