Aufgepasst beim Arbeitsvertrag

Darauf achten Sie bei jedem Vertragsschluss: Nahezu jedes Arbeitsverhältnis weist seine Besonderheiten auf. Für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können Arbeitgeber das klassische Standard-Arbeitsvertragsmuster verwenden.

Es gibt jedoch zahlreiche Situationen, in denen sie besondere Vertragstypen benötigen. Jeder sollte sich Zeit für das Erstellen und Ausfüllen und die Erstellung eines Arbeitsvertrags nehmen. Fehler oder fehlende Bestandteile gehen im Streitfall fast immer zu Lasten des Arbeitgebers.

Schließen Sie Arbeitsverträge stets schriftlich ab. Denn nach dem Nachweisgesetz haben Arbeitgeber ohnehin viele Vertragsbedingungen schriftlich zu bestätigen.

Das Nachweisgesetz verlangt,

spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses

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die wesentlichen Vertragsbedingungen

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schriftlich niederzulegen,

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die Niederschrift zu unterzeichnen und

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dem Arbeitnehmer auszuhändigen.

Da Arbeitgeber diesen Nachweis ohnehin zu erstellen haben, ist es für sie im Regelfall einfacher, gleich einen schriftlichen Arbeitsvertrag abzuschließen – und eine Befristungsvereinbarung bedarf zu ihrer Wirksamkeit stets der Schriftform (§ 14 Abs. 4 TzBfG).

Mit den 4 wichtigsten Vertragsvarianten können Arbeitgeber den allergrößten Teil ihrer Arbeitsvertragskonstellationen abdecken.

Zu Beginn des Arbeitsverhältnisses sollte entscheiden werden, auf welche rechtlichen Grundlagen das Vertragsverhältnis zu stellen ist.

Das sind die wichtigsten Vertragsarten:

Unbefristeter Arbeitsvertrag

oder

befristeter Arbeitsvertrag

eventuell kombiniert mit einem
Vertrag für geringfügig Beschäftigte

 

Kurzfristigen Vertrag

 

Abrufarbeitsverhältnis

 

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