Der erste Vorteil der Anfechtung gegenüber der Kündigung besteht darin, dass die Wirkungen der Anfechtung sofort eintreten, wenn dem Arbeitnehmer Ihre Anfechtungserklärung vorliegt. Anders als bei einer fristgemäßen Kündigung müssen also nicht noch Fristen beachtet werden.
Vorteil der Anfechtung des Arbeitsvertrages: Keine Formvorschriften
Ein zweiter Vorteil der Anfechtung des Arbeitsvertrages ist, dass § 623 BGB, der das Schriftformerfordernis für Kündigung und Aufhebungsverträge beinhaltet, für die Anfechtung nicht gilt. Fehler bei der Schriftform führen also nicht zur Unwirksamkeit der Anfechtungserklärung. Gleichwohl sollten Sie schon aus Beweisgründen auch eine Anfechtung des Arbeitsvertrages immer schriftlich vornehmen.
Anfechtung des Arbeitsvertrages: Es geht auch ohne Betriebsrat
Auch § 102 Betriebsverfassungsgesetz gilt für die Anfechtung des Arbeitsvertrages nicht. Sie sind also nicht verpflichtet, den Betriebsrat vorher anzuhören.
Weitere Vorteile der Anfechtung des Arbeitsvertrages
Damit ist es aber noch nicht getan. Ein weiterer Vorteil ist, dass Ihre Anfechtung nicht anhand des fehlerträchtigen Kündigungsschutzgesetzes geprüft wird. Natürlich gibt es auch gewisse Voraussetzungen für die Anfechtung des Arbeitsvertrages. Die Vielzahl von Fallstricken, die das Kündigungsschutzgesetz mit sich bringt, spielen aber keine Rolle. Aufgrund dieser Vorteile lohnt es sich durchaus, vor Ausspruch einer Kündigung – gegebenenfalls mit Unterstützung ihres Rechtsanwaltes – zu prüfen, ob nicht statt der Kündigung die Anfechtung des Arbeitsvertrages erklärt werden kann.
In weiteren Artikeln dieser Artikelserie lesen Sie, in welchen Fällen Sie zur Anfechtung berechtigt sind, wie Sie eine Anfechtung richtig vornehmen und welche Rechtsfolgen die Anfechtung hat.