Winterreifenpflicht in der Übergangszeit: 2 Anhaltspunkte, ob Winterreifen wirklich nötig sind
Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Winterreifen gefahren werden. Wer gegen diese Winterreifenpflicht verstößt, muss zum einen mit einem Bußgeld rechnen. Zum anderen kann ein Unfall mit Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen zum Streit mit der Versicherung führen.