Verschwiegenheitsklausel im Arbeitsvertrag: Ihre Mitarbeiter dürfen über ihren Lohn reden

Oft findet sich eine Verschwiegenheitsklausel im Arbeitsvertrag, wonach Mitarbeiter untereinander nicht über ihren Lohn reden dürfen. Diese Klausel im Arbeitsvertrag ist unwirksam. Mitarbeiter brauchen ihren Lohn nicht als Geheimnis zu behandeln.

Eine entsprechende Verschwiegenheitsklausel in einem Arbeitsvertrag hat das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern für unwirksam erklärt. Mitarbeiter dürfen sich untereinander trotz einer entsprechenden Klausel im Arbeitsvertrag über ihren Lohn austauschen (LAG Mecklenburg-Vorpommern, Az.: 2 Sa 237/09, Urteil vom 21.10.2009).

In dem Fall warf ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer vor, trotz einer Verschwiegenheitsklausel im Arbeitsvertrag mit einem Kollegen über seinen Lohn gesprochen zu haben. Die Mitarbeiter erhielt deswegen eine Abmahnung. Gegen diese wehrte er sich vor dem Arbeitsgericht.

Verschwiegenheitsklausel im Arbeitsvertrag ist unwirksam
Das Landesarbeitsgericht hielt die Klausel im Arbeitsvertrag, dass der Lohn vertraulich zu behandeln sei, für unwirksam. Daher habe der Mitarbeiter nicht gegen seinen Arbeitsvertrag verstoßen, als er mit einem Kollegen die Lohnhöhe besprochen habe.

Aus diesem Grund musste der Arbeitgeber die Abmahnung aus der Personalakte entfernen. Das Gericht begründete seine Auffassung unter anderem damit, dass eine solche Klausel im Arbeitsvertrag die Mitarbeiter daran hindere, Verstöße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz beim Lohn aufzudecken und geltend zu machen.