31.12.2010: Wie Sie Ihre Ansprüche vor Verjährung schützen

Arbeitgeber aufgepasst: Mit Ablauf des 31.12.2010 verjähren Ansprüche gegen Ihre Arbeitnehmer, z. B. auf Schadensersatz oder Lohnüberzahlungen aus dem Jahr 2007 (und früher). Das können Sie aber verhindern, allerdings müssen Sie dazu schnell aktiv werden.

Durch Verjährung werden jedes Jahr zum 31.12 in Deutschland viele Forderungen vernichtet. Das betrifft auch Sie als Arbeitgeber. Und zwar immer dann, wenn Sie noch offene Ansprüche gegen Mitarbeiter haben. In Frage kommen z.B. Schadensersatzansprüche und Ansprüche auf Rückzahlung zu viel gezahlten Lohns.

Wann droht Verjährung?
Die Verjährung droht, wenn und soweit:

  • die Forderung nicht bereits wegen wirksamer vertraglicher oder tarifvertraglicher Ausschlussfristen nicht mehr durchgesetzt werden kann,
  • es sich um eine Forderung handelt, die im Jahr 2007 entstanden ist und Ihnen bekannt geworden ist (§§ 195, 199 BGB).

Was bedeutet Verjährung?
Die Verjährung bedeutet, dass der Schuldner im Prozess die Einrede der Verjährung erheben kann. Wenn er dies tut, können Sie die Forderung nicht mehr durchsetzen. Natürlich kann er Ihnen die Verjährung auch vor dem Prozess schon entgegen halten. Dann sind Sie in der Regel gut beraten, wenn Sie dieForderung nicht einklagen. Denn mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird er dann auch im Prozess auf die Verjährung hinweisen. Sie werden den Prozess verlieren und auf Anwaltskosten auf beiden Seiten und den Gerichtsgebühren "sitzen bleiben".

Wie kann man Verjährung verhindern?
Die Verjährung verhindern Sie am sichersten, indem noch bis zum 31.12.2010 einen gerichtlichen (!) Mahnbescheid beantragen oder eine Klage einreichen. Ein Mahnschreiben von Ihnen reicht nicht. Mehr dazu erfahren Sie unter www.mahngerichte.de.