Wie Sie mit Arbeit auf Abruf flexibel bleiben

Arbeit auf Abruf ist für Sie als Arbeitgeber ein gutes Mittel, um flexibel beim Personaleinsatz planen zu können. Allerdings ist die Flexibilität nicht ganz so groß, wie manche Arbeitgeber meinen. § 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) gibt einige Vorgaben, die Sie als Arbeitgeber kennen sollten.

Nicht immer steht für Sie genau fest, für wie viele Stunden Sie einen Mitarbeiter pro Woche benötigen. Mit Arbeit auf Abruf bleiben Sie dann flexibel.

Was ist Arbeit auf Abruf?
Arbeit auf Abruf liegt dann vor, wenn Sie mit dem Mitarbeiter vereinbaren, dass er seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen hat. Das geht aber nicht so weit, dass Sie völlig frei entscheiden können, für wie viele Stunden Sie einen Mitarbeiter wann einsetzen.

In § 12 TzBfG geht der Gesetzgeber davon aus, dass Sie mit dem Mitarbeiter für Arbeit auf Abruf eine bestimmte tägliche und wöchentliche Anzahl von Arbeitsstunden vereinbaren. Wenn eine solche Vereinbarung nicht getroffen wird, dann bestimmt diese Regelung, dass 10 h pro Woche als vereinbart gelten. Diese müssen Sie dann bezahlen, auch wenn Sie den Mitarbeiter in der Woche möglicherweise weniger Stunden beschäftigen.

Arbeit auf Abruf: Mindestens 3 h sind vorgeschrieben
Es gibt auch eine Vorgabe für den Fall, dass die tägliche Arbeitszeit nicht vereinbart ist. Dann müssen Sie dem Arbeitnehmer jeweils mindestens 3 h vergüten, auch wenn Sie ihn nur kürzer beschäftigen.

Denken Sie auch an die Ankündigungsfrist bei der Arbeit auf Abruf
Und schließlich können Sie auch nicht völlig spontan entscheiden, dass ein Mitarbeiter zum Beispiel am nächsten Tag arbeiten soll. Denn nach § 12 Abs. 2 TzBfG ist der Arbeitnehmer nur zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn Sie ihm die Lage seiner Arbeitszeit jeweils mindestens vier Tage im Voraus mitteilen.

Arbeit auf Abruf und Tarifverträge
Von diesen Vorgaben können Sie nicht durch Vereinbarungen mit den einzelnen Arbeitnehmern abweichen. Allerdings ist es möglich, dass für ihren Betrieb ein Tarifvertrag gilt, der die Arbeit auf Abruf regelt. Dabei sind auch Abweichungen zum Nachteil der Arbeitnehmer von diesen Regelungen möglich.