Ungleichbehandlung beim Lohn für Männer und Frauen

In Zeiten des Wahlkampfes werden immer wieder dieselben Themen ausgegraben. Im September 2009 geht es um den Anspruch auf gleichen Lohn für Männer und Frauen. Sowohl das Grundgesetz (GG) als auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbieten jetzt schon jede willkürliche Ungleichbehandlung beim Lohn für Männer und Frauen.

Soweit die Theorie. Aufgrund aktueller Untersuchungen geht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) aber davon aus, dass der Unterschied im Lohn für gleiche Arbeit zwischen Männern und Frauen immer noch rund 23% beträgt. Das BMAS hat daher einen Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Verbesserung der Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern vorgelegt. Damit soll die Ungleichbehandlung beim Lohn beseitigt werden.

Der Gesetzentwurf zum Lohn hat folgende Eckpunkte

  • Einführung einer zertifizierten statistischen Entgeltanalyse, um zuverlässige Informationen über etwaige geschlechtsspezifische Entgeltunterschiede zu ermitteln.
  • Beschäftigten erhalten in gewissen Fällen ein Auskunftsrecht über die Zusammensetzung und Höhe des Arbeitsentgelts derjenigen Beschäftigten des anderen Geschlechts, die eine gleiche oder gleichwertige Tätigkeit ausüben.
  • Betriebsrat sowie Antidiskriminierungsstelle des Bundes bekommen die Befugnis, vom Arbeitgeber die Durchführung eines zertifizierten Entgeltmessverfahrens zur Durchsetzung der Entgeltgleichheit zu verlangen.

Das klingt erst einmal so, als ob auf Sie als Arbeitgeber im Zusammenhang mit dem Lohn viel statistische Arbeit und damit natürlich erhebliche Kosten auf die zukommt. Aber ich kann Sie etwas beruhigen. Der aktuelle Entwurf des Gesetzes sieht vor, dass bei der Durchführung der statistischen Entgeltanalyse unter Berücksichtigung der verwendeten Methode eine ausreichende Zahl von Beschäftigten einzubeziehen ist, mindestens aber 20 Beschäftigte.

Damit dürften die Belastungen für die meisten Betriebe in Deutschland sehr überschaubar ausfallen. Und nach Berechnungen des BMAS kostet diese Lohnanalyse die Unternehmen im Falle eines Falles lediglich 170 Euro.