Alle Gründe für eine Sachbefristung erklärt Experto.de.
Arbeitnehmer und Arbeitgeber können einen Arbeitsvertrag auch ohne Angabe eines Enddatums befristeten, wenn Sie einen sachlichen Grund haben (§ 14 Abs. 1 Satz 2 TzBfG). Das Gesetz nennt Ihnen Beispiele für Sachgründe.
Beispiele für
Befristungen wegen eines Sachgrunds |
Beispiele für Formulierungen:
„Das Arbeitsverhältnis ist befristet nach § 14 Abs. 1 TzBfG und endet, ohne dass eine Kündigung bedarf, mit Wegfall des Befristungsgrundes. Der Befristungsgrund besteht in Folgendem: … |
Der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung besteht nur vorübergehend (z.B. Projektarbeit). | Es liegt ein Zusatzauftrag der XY-GmbH vor, der vorübergehenden Arbeitskräftebedarf bis November rechtfertigt.“ |
Die Befristung erfolgt im Anschluss an eine Ausbildung oder ein Studium, um den Übergang des Arbeitnehmers in eine Anschlussbeschäftigung zu erleichtern. | Der Arbeitnehmer hat eine Ausbildung beim Arbeitgeber abgeschlossen. Die Befristung dient dazu, den Übergang des Arbeitnehmers in eine Anschlussbeschäftigung zu erleichtern.“ |
Der Arbeitnehmer wird zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers beschäftigt wird (z.B. Krankheitsvertretung). | Der Arbeitnehmer wird als Vertretung für Frau Müller eingestellt, die sich bis zum 20. Dezember in einem Sonderurlaub befindet.“ |
Die Eigenart der Arbeitsleistung rechtfertigt die Befristung. | Die Arbeitsleistung besteht in Erntearbeiten, die mit Ernteabschluss beendet sind.“ |
Die Befristung erfolgt zur Erprobung. | Die Beschäftigung erfolgt zur Erprobung des Arbeitnehmers.“ |
In der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe rechtfertigen die Befristung (z.B. Wunsch der Befristung durch die Teilzeitkraft). | Der Arbeitnehmer hat die Befristung selbst gewünscht, da er aus persönlichen Gründen (Pflege eines Angehörigen) nicht unbefristet beschäftigt werden möchte.“ |
Der Arbeitnehmer wird aus Haushaltsmitteln vergütet, die haushaltsrechtlich für eine befristete Beschäftigung bestimmt sind, und er wird entsprechend beschäftigt. | Der Arbeitnehmer wird aus Haushaltsmitteln vergütet, die haushaltsrechtlich für diese befristete Beschäftigung bestimmt sind.“ (möglich nur bei öffentlich-rechtlichem Arbeitgeber)
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Die Befristung beruht auf einem gerichtlichen Vergleich. | (Prozessvergleich: „Die Prozessparteien sind sich darüber einig, dass das Arbeitsverhältnis bis zum 30. November befristet ist.“) |
Achtung: Den Sachgrund sollte der Arbeitgeber stets im Vertrag angeben. Bei einem zweckbefristeten Vertrag ist die Angabe des Zwecks sogar zwingend vorgeschrieben. (BAG, Urteil vom 21.12.2005, Az.: 541/04). Andernfalls ist die Befristung unwirksam.
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