Welche Fragen sind beim Abschluss eines Arbeitsvertrages erlaubt?

Im Rahmen der Personalauswahl wollen Sie neue Mitarbeiter möglichst gut kennenlernen, um sich ein Bild von ihnen zu machen. Das ist auch nur sinnvoll, denn mit Abschluss des Arbeitsvertrages kommen zahlreiche Pflichten auf Sie zu und es ist nicht immer einfach, sich von einem geschlossenen Arbeitsvertrag wieder zu lösen. Aber welche Fragen dürfen Sie im Zusammenhang mit einem Arbeitsvertrag stellen und welche nicht?

Nicht jede Frage ist vor Abschluss eines Arbeitsvertrages erlaubt. Die Grenzen Ihres Fragerechts entstehen in erster Linie aus dem Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers. Und dabei ist die Abgrenzung zwischen zulässigen Fragen und unzulässigen Fragen von entscheidender Bedeutung für den Arbeitsvertrag.

Stellen Sie einem Bewerber eine zulässige Frage und er beantwortet diese falsch, dann dürfen Sie den Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung nach § 123 BGB anfechten. Umgekehrt haben Sie keine Möglichkeit, sich von dem Arbeitsvertrag durch Anfechtung zu lösen, wenn der Bewerber auf eine unzulässige Frage eine falsche Antwort gibt. Im Klartext. Bewerber sind nicht verpflichtet, auf unzulässige Fragen zu antworten. Die Rechtsprechung billigt ihnen bei unzulässigen Fragen ein Lügerecht zu.

Welche Fragen im Zusammenhang mit einem
Arbeitsvertrag zulässig sind

Frage

Zulässig

Unzulässig

Ausnahme / Erläuterung

Berufliche Kenntnisse und Fähigkeiten

X

 

 

Bisherige Berufserfahrung

X

 

 

Familienverhältnisse

X

 

 

Geplante Eheschließung

 

X

 

Bestehende Krankheiten (z. B. HIV-Infektion oder chronische Erkrankungen)

X

X

Sofern ein direkter Bezug zum in Aussicht genommen Arbeitsplatz besteht, ist die Frage zulässig

Geplante Kur

X

 

 

Schwangerschaft

 

X

In der Regel nicht zulässig, außer bei direktem Arbeitsplatzbezug (Röntgenassistentin usw.)

Schwerbehinderung

X

 

Hier kann das Diskriminierungsverbot bezügl. Schwerbehinderter verletzt werden

Lohn-/Gehaltspfändung

X

X

Juristisch umstritten, also eher vorsichtig mit dieser Frage sein

Vermögensverhältnisse

 

X

In der Regel nicht, außer bei direktem Arbeitsplatzbezug (Führungsstellung, besondere Vermögensbetreuungspflicht)

Bisheriges Einkommen

 

X

In der Regel nicht

Vorstrafen

 

X

In der Regel nicht, außer es ist von Bedeutung für die in Aussicht genommene Position

Laufende Ermittlungsverfahren

 

X

In der Regel nicht, außer es ist von Bedeutung für die in Aussicht genommene Position

Religions-, Partei- oder Gewerkschaftszugehörigkeit

 

X

In der Regel nicht, außer bei Tendenzbetrieben (kirchlichen Einrichtungen usw.)

Wehrdienst, Ersatzdienst

X

 

 

Bestehende Wettbewerbsverbote

X