Konzernbetriebsrat: wie, weshalb, warum?
Der Konzernbetriebsrat und der Betriebsrat vor Ort befinden sich nicht in einem Über- oder Unterordnungsverhältnis. Hier lesen das Wichtigste zum Thema.
Der Konzernbetriebsrat und der Betriebsrat vor Ort befinden sich nicht in einem Über- oder Unterordnungsverhältnis. Hier lesen das Wichtigste zum Thema.
Ein Arbeitgeber muss vor jeder Kündigung prüfen, ob es nicht mildere Maßnahmen als die Entlassung gibt. So eine mildere Maßnahme kann ein bEM sein. Er sollte also vor der Kündigung zumindest prüfen, ob die Arbeitskraft des zu kündigenden Mitarbeiters nicht schrittweise wiederaufgebaut werden kann.
Immer wieder versuchen Arbeitgeber unbequeme Betriebsräte und Arbeitnehmer loszuwerden. Doch auf legalem Weg ist das für den Arbeitgeber kaum möglich. Betriebsräte haben kraft Gesetz eine sehr starke Stellung im Betrieb. Deshalb greifen Arbeitgeber gerne in die Trickkiste.
Nach § 80 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ist es ausdrücklich die Aufgabe des Betriebsrats, die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer im Betrieb zu fördern. Und nach den §§ 87 Abs. 1 Nr. 7, 89 BetrVG haben Betriebsräte über die Regelungen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie über den Gesundheitsschutz zu achten.
Wie funktioniert eine Eingruppierung bei mehreren Tarifverträgen? Experto.de erklärt es.
In größeren Unternehmen hat jeder Arbeitgeber seinen Betriebsrat vor jeder Einstellung, Umgruppierung, Versetzung und auch Eingruppierung eines Arbeitnehmers zu unterrichten und seine Zustimmung einzuholen.
Die Einigungsstelle ist eine unabhängige Schlichtungsstelle und dient der Lösung von Konflikten in Angelegenheiten, die der Mitbestimmung nach § 76 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) unterliegen.
Die Einigungsstelle ist eine unabhängige Schlichtungsstelle. Sie dient der Lösung von Konflikten in Angelegenheiten, die der Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegen.
Es kommt immer wieder vor, dass der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer falsch eingruppiert, also in die falsche Gehaltsstufe einordnet. Doch welche Rechte gibt es nun?
Hat der Betriebsrat oder hat der Arbeitgeber eine Einigungsstelle angerufen, wird dort verhandelt. Die Einigungsstelle ist eine unabhängige Schlichtungsstelle und dient der Lösung von Konflikten in Angelegenheiten, die der Mitbestimmung unterliegen nach § 76 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).
Eine Einstellung ist in der Regel mit einer ersten Eingruppierung verbunden. Die Eingruppierung ist die Festlegung der tariflichen Lohn- oder Gehaltsgruppe.
Den Kernbereich der betrieblichen Mitbestimmung durch den Betriebsrat liegt im Zusammenhang mit den personellen Einzelmaßnahmen. Dazu gehört auch die Eingruppierung. Diese ist in § 99 Abs. 1 BetrVG geregelt.
Zwischen der Einstellung und Eingruppierung sollte genau differenziert werden. Die Einstellung eines Arbeitnehmers liegt vor, wenn ein Arbeitsverhältnis begründet wurde oder der Arbeitnehmer die tatsächliche Beschäftigung im Betrieb bereits aufgenommen hat. In diesem Fall kommt es also nicht darauf an, ob tatsächlich schon ein Vertrag geschlossen wurde.
Jeder Betriebsrat benötigt interessierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich dann auch anlässlich der nächsten Wahl als Kandidaten zur Verfügung stellen. Besonders interessant sind natürlich die Arbeitnehmer, die schon gewisse Kenntnisse mitbringen. Und dazu gehören natürlich Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV).
Hartnäckig hält sich das Gerücht, dass Betriebsratsmitglieder nicht kündbar sein. Und so manches Betriebsratsmitglied, gerade diejenigen, die neu in den Betriebsrat gewählt wurden oder nachgerückt sind, meinen, sie hätten absolute Sicherheit und dadurch Narrenfreiheit.
Minderheiten existieren nicht nur in unserer Gesellschaft, sondern natürlich auch am Arbeitsplatz. Sie zu schützen ist insbesondere auch die Aufgabe des Arbeitgebers – aber auch die Aufgabe des Betriebsrats.
Für viele Arbeitnehmer sind Überstunden und vor allem die Bezahlung der Überstunden inzwischen fest einkalkuliert. Nicht selten dient die Überstundenvergütung auch der Sicherung des Lebensstandards. Ob das gesellschaftspolitisch sinnvoll ist, ist eine Frage, wie das ganze rechtlich im Hinblick auf Betriebsratsmitglieder zu bewerten ist, eine andere. Das Bundesarbeitsgericht hatte zu entscheiden, wie es um die Bezahlung von Überstunden bei freigestellten Betriebsratsmitgliedern bestellt ist (BAG, Urteil vom 28.9.2016, 7 AZR 248/14).
Schwierig wird es häufig, wenn sich bekennende Rechtsextreme in einem Betrieb bewerben. Beschäftigt ein Arbeitgeber mehr als 20 wahlberechtigte Arbeitnehmer, ist der Betriebsrat nach § 99 Abs. 1 BetrVG vor jeder Einstellung, Umsetzung, Versetzung oder Eingruppierung zu beteiligen. Der Arbeitgeber benötigt zur personellen Maßnahme die Zustimmung.
Umstrukturierungen im Unternehmen können dazu führen, dass Mitarbeiter nicht mehr auf ihren bisherigen Arbeitsplätzen beschäftigt werden. Eine beliebte Idee ist es, diese Mitarbeiter dann zukünftig als Springer flexibel einzusetzen, nämlich immer da, wo gerade der Schuh drückt. Diese im Prinzip nachvollziehbare Idee scheitert aber mitunter an einer Hürde, dem Betriebsrat.
In Unternehmen mit in der Regel mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern hat der Arbeitgeber seinen Betriebsrat zu unterrichten und seine Zustimmung einzuholen vor jeder Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung.
Der Betriebsrat repräsentiert die Belegschaft eines Betriebes gegenüber den Interessen des Arbeitgebers. Wie dieser zu arbeiten hat, wird im Betriebsverfassungsgesetz geregelt. Es basiert auf dem Betriebsrätegesetz aus dem Jahr 1920. Daraus entstand 1952 das BetrVG. Momentan gilt das BetrVG, 1972 wurde es zuletzt gründlich reformiert mit dem Betriebsverfassungs-Reformgesetz aus dem Jahr 2001.
„Man kann den Fortschritt nicht aufhalten“ ist ein geflügeltes Wort, welches jedem von uns allen schon mal begegnet ist. Das trifft auf die Wissenschaft respektive die Medizin und ganz besonders auf die revolutionierende Technik jüngster Zeit uneingeschränkt zu. Dieser Artikel beschäftigt sich mit den bereits erreichten Zielen und den Aufgaben der Zukunft für die betriebliche Interessenvertretung.
Stellen Sie sich einmal vor, dass Ihr Betrieb bestreikt wird. Es drohen erhebliche Einbußen. Sie haben zwar am gleichen Ort noch einen weiteren Betrieb und dortige Arbeitnehmer sind bereit, in dem bestreikten Betrieb auszuhelfen. Nun kommt aber der Betriebsrat und pocht auf Mitbestimmungsrechte, um dies zu unterbinden. Hat er das Recht?
Schon der schwerwiegende Verdacht, dass ein Betriebsratsmitglied die Betriebsratssitzung per Handy nach außen überträgt, kann eine Kündigung rechtfertigen. Dies gilt allerdings nicht uneingeschränkt. Wann möglicherweise stattdessen eine Abmahnung erforderlich ist, ergibt sich aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg.
Das Burn-Out-Syndrom sorgt für viel Verunsicherung bei Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Fakt ist, dass die Anzahl der Mitarbeiter, die sich überfordert fühlen, offensichtlich schnell zunimmt. Inwieweit der Arbeitgeber Schulungskosten für den Betriebsrat zu diesem Thema übernehmen muss, ergibt sich aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Essen vom 30.6.2011, Az.: 3 BV 29/11.