Betriebsräte: Achten Sie auf den Arbeitsschutz bei älteren Kollegen

Betriebsräte: Achten Sie auf den Arbeitsschutz bei älteren Kollegen

Nach § 80 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ist es ausdrücklich die Aufgabe des Betriebsrats, die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer im Betrieb zu fördern. Und nach den §§ 87 Abs. 1 Nr. 7, 89 BetrVG haben Betriebsräte über die Regelungen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie über den Gesundheitsschutz zu achten.

Der Betriebsrat: Einstellung und Eingruppierung

Der Betriebsrat: Einstellung und Eingruppierung

Zwischen der Einstellung und Eingruppierung sollte genau differenziert werden. Die Einstellung eines Arbeitnehmers liegt vor, wenn ein Arbeitsverhältnis begründet wurde oder der Arbeitnehmer die tatsächliche Beschäftigung im Betrieb bereits aufgenommen hat. In diesem Fall kommt es also nicht darauf an, ob tatsächlich schon ein Vertrag geschlossen wurde.

Keine Überstunden für freigestellte Betriebsräte

Keine Überstunden für freigestellte Betriebsräte

Für viele Arbeitnehmer sind Überstunden und vor allem die Bezahlung der Überstunden inzwischen fest einkalkuliert. Nicht selten dient die Überstundenvergütung auch der Sicherung des Lebensstandards. Ob das gesellschaftspolitisch sinnvoll ist, ist eine Frage, wie das ganze rechtlich im Hinblick auf Betriebsratsmitglieder zu bewerten ist, eine andere. Das Bundesarbeitsgericht hatte zu entscheiden, wie es um die Bezahlung von Überstunden bei freigestellten Betriebsratsmitgliedern bestellt ist (BAG, Urteil vom 28.9.2016, 7 AZR 248/14).

Mitarbeiter soll Springer werden? Nicht ohne den Betriebsrat

Mitarbeiter soll Springer werden? Nicht ohne den Betriebsrat

Umstrukturierungen im Unternehmen können dazu führen, dass Mitarbeiter nicht mehr auf ihren bisherigen Arbeitsplätzen beschäftigt werden. Eine beliebte Idee ist es, diese Mitarbeiter dann zukünftig als Springer flexibel einzusetzen, nämlich immer da, wo gerade der Schuh drückt. Diese im Prinzip nachvollziehbare Idee scheitert aber mitunter an einer Hürde, dem Betriebsrat.

Was Sie über den Betriebsrat wissen sollten

Der Betriebsrat repräsentiert die Belegschaft eines Betriebes gegenüber den Interessen des Arbeitgebers. Wie dieser zu arbeiten hat, wird im Betriebsverfassungsgesetz geregelt. Es basiert auf dem Betriebsrätegesetz aus dem Jahr 1920. Daraus entstand 1952 das BetrVG. Momentan gilt das BetrVG, 1972 wurde es zuletzt gründlich reformiert mit dem Betriebsverfassungs-Reformgesetz aus dem Jahr 2001.

Die betrieblichen Interessenvertretung: Aufgaben der Zukunft

„Man kann den Fortschritt nicht aufhalten“ ist ein geflügeltes Wort, welches jedem von uns allen schon mal begegnet ist. Das trifft auf die Wissenschaft respektive die Medizin und ganz besonders auf die revolutionierende Technik jüngster Zeit uneingeschränkt zu. Dieser Artikel beschäftigt sich mit den bereits erreichten Zielen und den Aufgaben der Zukunft für die betriebliche Interessenvertretung.

Ist die Zustimmung des Betriebsrates bei Streikbruch erforderlich?

Stellen Sie sich einmal vor, dass Ihr Betrieb bestreikt wird. Es drohen erhebliche Einbußen. Sie haben zwar am gleichen Ort noch einen weiteren Betrieb und dortige Arbeitnehmer sind bereit, in dem bestreikten Betrieb auszuhelfen. Nun kommt aber der Betriebsrat und pocht auf Mitbestimmungsrechte, um dies zu unterbinden. Hat er das Recht?

Heimliche Übertragung einer Betriebsratssitzung: Wann ist eine Kündigung möglich?

Schon der schwerwiegende Verdacht, dass ein Betriebsratsmitglied die Betriebsratssitzung per Handy nach außen überträgt, kann eine Kündigung rechtfertigen. Dies gilt allerdings nicht uneingeschränkt. Wann möglicherweise stattdessen eine Abmahnung erforderlich ist, ergibt sich aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg.

Wann Ihr Betriebsrat eine Schulung zum Burn-Out verlangen kann

Das Burn-Out-Syndrom sorgt für viel Verunsicherung bei Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Fakt ist, dass die Anzahl der Mitarbeiter, die sich überfordert fühlen, offensichtlich schnell zunimmt. Inwieweit der Arbeitgeber Schulungskosten für den Betriebsrat zu diesem Thema übernehmen muss, ergibt sich aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Essen vom 30.6.2011, Az.: 3 BV 29/11.