Konzernbetriebsrat: wie, weshalb, warum?
Der Konzernbetriebsrat und der Betriebsrat vor Ort befinden sich nicht in einem Über- oder Unterordnungsverhältnis. Hier lesen das Wichtigste zum Thema.
Der Konzernbetriebsrat und der Betriebsrat vor Ort befinden sich nicht in einem Über- oder Unterordnungsverhältnis. Hier lesen das Wichtigste zum Thema.
Ein Arbeitgeber muss vor jeder Kündigung prüfen, ob es nicht mildere Maßnahmen als die Entlassung gibt. So eine mildere Maßnahme kann ein bEM sein. Er sollte also vor der Kündigung zumindest prüfen, ob die Arbeitskraft des zu kündigenden Mitarbeiters nicht schrittweise wiederaufgebaut werden kann.
Immer wieder versuchen Arbeitgeber unbequeme Betriebsräte und Arbeitnehmer loszuwerden. Doch auf legalem Weg ist das für den Arbeitgeber kaum möglich. Betriebsräte haben kraft Gesetz eine sehr starke Stellung im Betrieb. Deshalb greifen Arbeitgeber gerne in die Trickkiste.
Nach § 80 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ist es ausdrücklich die Aufgabe des Betriebsrats, die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer im Betrieb zu fördern. Und nach den §§ 87 Abs. 1 Nr. 7, 89 BetrVG haben Betriebsräte über die Regelungen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie über den Gesundheitsschutz zu achten.
Wie funktioniert eine Eingruppierung bei mehreren Tarifverträgen? Experto.de erklärt es.
In größeren Unternehmen hat jeder Arbeitgeber seinen Betriebsrat vor jeder Einstellung, Umgruppierung, Versetzung und auch Eingruppierung eines Arbeitnehmers zu unterrichten und seine Zustimmung einzuholen.
Die Einigungsstelle ist eine unabhängige Schlichtungsstelle und dient der Lösung von Konflikten in Angelegenheiten, die der Mitbestimmung nach § 76 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) unterliegen.
Die Einigungsstelle ist eine unabhängige Schlichtungsstelle. Sie dient der Lösung von Konflikten in Angelegenheiten, die der Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegen.
Es kommt immer wieder vor, dass der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer falsch eingruppiert, also in die falsche Gehaltsstufe einordnet. Doch welche Rechte gibt es nun?
Hat der Betriebsrat oder hat der Arbeitgeber eine Einigungsstelle angerufen, wird dort verhandelt. Die Einigungsstelle ist eine unabhängige Schlichtungsstelle und dient der Lösung von Konflikten in Angelegenheiten, die der Mitbestimmung unterliegen nach § 76 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).
Eine Einstellung ist in der Regel mit einer ersten Eingruppierung verbunden. Die Eingruppierung ist die Festlegung der tariflichen Lohn- oder Gehaltsgruppe.
Den Kernbereich der betrieblichen Mitbestimmung durch den Betriebsrat liegt im Zusammenhang mit den personellen Einzelmaßnahmen. Dazu gehört auch die Eingruppierung. Diese ist in § 99 Abs. 1 BetrVG geregelt.
Zwischen der Einstellung und Eingruppierung sollte genau differenziert werden. Die Einstellung eines Arbeitnehmers liegt vor, wenn ein Arbeitsverhältnis begründet wurde oder der Arbeitnehmer die tatsächliche Beschäftigung im Betrieb bereits aufgenommen hat. In diesem Fall kommt es also nicht darauf an, ob tatsächlich schon ein Vertrag geschlossen wurde.
Jeder Betriebsrat benötigt interessierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich dann auch anlässlich der nächsten Wahl als Kandidaten zur Verfügung stellen. Besonders interessant sind natürlich die Arbeitnehmer, die schon gewisse Kenntnisse mitbringen. Und dazu gehören natürlich Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV).
Hartnäckig hält sich das Gerücht, dass Betriebsratsmitglieder nicht kündbar sein. Und so manches Betriebsratsmitglied, gerade diejenigen, die neu in den Betriebsrat gewählt wurden oder nachgerückt sind, meinen, sie hätten absolute Sicherheit und dadurch Narrenfreiheit.
Minderheiten existieren nicht nur in unserer Gesellschaft, sondern natürlich auch am Arbeitsplatz. Sie zu schützen ist insbesondere auch die Aufgabe des Arbeitgebers – aber auch die Aufgabe des Betriebsrats.
Für viele Arbeitnehmer sind Überstunden und vor allem die Bezahlung der Überstunden inzwischen fest einkalkuliert. Nicht selten dient die Überstundenvergütung auch der Sicherung des Lebensstandards. Ob das gesellschaftspolitisch sinnvoll ist, ist eine Frage, wie das ganze rechtlich im Hinblick auf Betriebsratsmitglieder zu bewerten ist, eine andere. Das Bundesarbeitsgericht hatte zu entscheiden, wie es um die Bezahlung von Überstunden bei freigestellten Betriebsratsmitgliedern bestellt ist (BAG, Urteil vom 28.9.2016, 7 AZR 248/14).
Schwierig wird es häufig, wenn sich bekennende Rechtsextreme in einem Betrieb bewerben. Beschäftigt ein Arbeitgeber mehr als 20 wahlberechtigte Arbeitnehmer, ist der Betriebsrat nach § 99 Abs. 1 BetrVG vor jeder Einstellung, Umsetzung, Versetzung oder Eingruppierung zu beteiligen. Der Arbeitgeber benötigt zur personellen Maßnahme die Zustimmung.
Von einem Mandanten wurde mir eine Frage vorgelegt, die möglicherweise auch für Sie interessant ist. In seinem Unternehmen gibt es einen Betriebsrat, bestehend aus drei Betriebsratsmitgliedern. Eines der drei Betriebsratsmitgliedern ist aufgrund eines befristeten Arbeitsvertrages beschäftigt, der in Kürze ausläuft. Der Betriebsrat besteht nun darauf, dass das Arbeitsverhältnis in ein unbefristeten Arbeitsvertrag umgewandelt wird. Muss der Arbeitgeber dieser Forderung nachkommen?
Umstrukturierungen im Unternehmen können dazu führen, dass Mitarbeiter nicht mehr auf ihren bisherigen Arbeitsplätzen beschäftigt werden. Eine beliebte Idee ist es, diese Mitarbeiter dann zukünftig als Springer flexibel einzusetzen, nämlich immer da, wo gerade der Schuh drückt. Diese im Prinzip nachvollziehbare Idee scheitert aber mitunter an einer Hürde, dem Betriebsrat.
Wenn Arbeitnehmer länger erkranken, droht die Kündigung. Wie der Betriebsrat helfen kann, lesen Sie hier.
Ein wirksam befristetes Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf der Befristung. Viele Betriebsräte, die in einem befristeten Arbeitsverhältnis stehen, glauben aber, dass sie wegen der Betriebsratstätigkeit einen Anspruch auf Übernahme in einen unbefristeten Arbeitsvertrag haben. Aber wie sieht es in Wahrheit damit aus?
Nach § 102 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ist eine Kündigung unwirksam, wenn der Betriebsrat vorher nicht angehört wurde. Dabei reicht nicht jeder Anhörung, sondern sind bestimmte Vorgaben zu beachten. Was gilt, wenn diese Vorgaben nicht eingehalten werden, hat das Arbeitsgericht Düsseldorf in einem Urteil vom 12.10.2017 zu entscheiden gehabt (13 Ca. 3750/17).
In Unternehmen mit in der Regel mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern hat der Arbeitgeber seinen Betriebsrat zu unterrichten und seine Zustimmung einzuholen vor jeder Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung.
Im Jahr 2018 werden die Betriebsräte in Deutschland neu gewählt. Sowohl des Betriebsverfassungsgesetz als auch die Wahlordnung gegeben insoweit Vorgaben. Eine online Wahl ist darin allerdings nicht vorgesehen. Über die Wirksamkeit einer Onlinewahl hatte das Arbeitsgericht Hamburg zu entscheiden (Arbeitsgericht Hamburg, Beschluss vom 7.6.2017, 13 BV 13/16).
Der Betriebsrat hat bei der Arbeitszeit umfangreiche Mitbestimmungsrechte. Das Mitbestimmungsrecht hinsichtlich der zeitlichen Lage der Arbeitszeit ist in § 87 Abs. 1 Nr. 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt. Unter dieses Recht fallen die Bestimmung der Wochentage, an denen gearbeitet wird, die Entscheidung, an wie viel Tagen in der Woche gearbeitet wird, die Festlegung von Anfang und Ende der täglichen Arbeitszeit, die Bestimmung der Dauer der täglichen Arbeitszeit sowie die Festlegung der Dauer und Lage der Pausen.
Jeder Betriebsrat sollte dafür sorgen, dass er eine Geschäftsordnung hat. Zwar handelt es sich nur um eine Soll-Bestimmung im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), eine Geschäftsordnung ist aber absolut üblich und auch sehr nützlich in der Praxis. Maßgeblich ist § 36 BetrVG. Hier heißt es wörtlich: „Sonstige Bestimmungen über die Geschäftsführung sollen in einer schriftlichen Geschäftsordnung getroffen werden, die der Betriebsrat mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder beschließt.“
Wie der Betriebsrat in der Praxis arbeitet und wie eine rechtssichere Geschäftsführung des Betriebsrats funktioniert, lesen Sie hier.
Regelmäßige Monatsgespräche mit Ihnen als Arbeitgeber liegt im ureigenen Interesse eines jeden Betriebsrats. Wie diese Gespräche zu führen sind, lesen Sie hier.
Bevor ein Arbeitgeber einen Leiharbeitnehmer in den Betrieb integrieren darf, benötigt er die Zustimmung seines Betriebsrats. Die entsprechenden Regelungen existieren in den §§ 14 Abs. 3 AÜG, 99 BetrVG.
Fasst ein Betriebsrat einen Beschluss, gibt es kaum etwas wichtigeres, als diesen auch ordnungsgemäß zu fassen. Grundsätzlich entscheidet nämlich ein Betriebsrat seine verbindlichen Regelungen durch Beschluss. So sieht es das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) vor.
Ganz wichtig in der Praxis sind gut geschulte Betriebsräte. Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) gibt Betriebsräten das Recht – aber auch die Pflicht (!) – Schulungen zu besuchen. Nur gut geschulte Betriebsratsmitglieder können auch ihre Aufgaben als Betriebsrat rechtssicher wahrnehmen.
Wer darf im Betrieb in Lohnlisten schauen? Klar, die Personalabteilung. Aber auch der Betriebsrat hat ein Recht dazu! Und dann geht es immer darum, wie die Listen im Einzelnen auszusehen haben und was genau dem Betriebsrat vorzulegen ist.
Welche Rechte hat eigentlich der Gesamtbetriebsrat? Hier lesen Sie alles zu diesem Thema.
Haben Ersatzmitglieder des Betriebsrats Kündigungsschutz? Und wann werden Sie tätig? Experto.de klärt auf.
Arbeitnehmer haben Geheimhaltungspflichten. Klar. Aber was ist mit dem Betriebsrat? Alles Wichtige dazu lesen Sie bei Experto.de.
Bei jeder Einstellung ist der Betriebsrat zu beteiligen. Und was, wenn er „NEIN“ sagt? Was Sie dann tun müssen, verraten wir Ihnen hier.
Das Betriebserfassungsgesetz (BetrVG) gibt dem Betriebsrat bei vielen wichtigen unternehmerischen Entscheidungen ein Mitspracherecht. Dazu gehören auch Aspekte der Personalplanung. Gelegentlich schießen Betriebsräte aber bei der Forderung nach Unterlagen über das Ziel hinaus. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, welche Unterlagen Sie dem Betriebsrat tatsächlich zur Verfügung stellen müssen (BAG, 8.11.2016, 1 ABR 64/14).
Sind Sie richtig eingruppiert worden? Oder steht Ihnen mehr Geld zu? Hier lesen Sie's!
Stört jemand? War die Einladung korrekt? Wird die Tagesordnung eingehalten? Lesen Sie hier, was alles zu einer rechtssicheren Betriebsratssitzung gehört.
Was auf einer Betriebsversammlung alles passieren kann, lesen Sie hier.
Eine zentrale Person im Betrieb ist der Betriebsratsvorsitzende. Alles zu seinen Rechten und Pflichten lesen Sie bei Experto.de.
Der oder die Betriebsratsvorsitzende ist eine wichtige Person mit großem Einfluss. Ein Grund mehr, die Rechte und Pflichten einmal klipp und klar zu kennen.
Es Betriebsräte, die eigene Interessen über ihre Betriebsratstätigkeit durchsetzen wollen. Das müssen Sie nicht hinnehmen!
Ist Ihr Arbeitnehmer krank, muss er eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Unter Umständen hat jedoch Ihr Betriebsrat ein Wörtchen mitzureden.
Viele Betriebsräte meinen, überall mitreden zu müssen. Was sind aber die eigentlichen Aufgaben? Eine Antwort finden Sie hier.
Gibt es in einem Betrieb einen Betriebsrat, so hat dieser vielfältige Mitbestimmungsrecht. Am bekanntesten dürfte das Mitbestimmungsrecht bei einer Kündigung sein. Hier muss der Betriebsrat zuvor angehört werden. Doch was ist bei einer Versetzung?
Die Frage, ob Mitarbeiter am Arbeitsplatz essen dürfen, stellt sich immer wieder. Hier kann der Betriebsrat aber mitreden. Lesen Sie hier mehr.
Der Betriebsrat repräsentiert die Belegschaft eines Betriebes gegenüber den Interessen des Arbeitgebers. Wie dieser zu arbeiten hat, wird im Betriebsverfassungsgesetz geregelt. Es basiert auf dem Betriebsrätegesetz aus dem Jahr 1920. Daraus entstand 1952 das BetrVG. Momentan gilt das BetrVG, 1972 wurde es zuletzt gründlich reformiert mit dem Betriebsverfassungs-Reformgesetz aus dem Jahr 2001.
„Man kann den Fortschritt nicht aufhalten“ ist ein geflügeltes Wort, welches jedem von uns allen schon mal begegnet ist. Das trifft auf die Wissenschaft respektive die Medizin und ganz besonders auf die revolutionierende Technik jüngster Zeit uneingeschränkt zu. Dieser Artikel beschäftigt sich mit den bereits erreichten Zielen und den Aufgaben der Zukunft für die betriebliche Interessenvertretung.