Dabei haben sie natürlich insbesondere auf benachteiligte Berufsgruppen Rücksicht zu nehmen, zu denen auch ältere Arbeitnehmer gehören können.
Was aber sind nun überhaupt ältere Arbeitnehmer? Das BetrVG sieht keine Definition dafür vor. Dies bedeutet im Gegenzug, dass es eben gerade keine starre Grenze gibt und der eine Kollege mehr mit Alterserscheinungen zu kämpfen hat als der andere – unabhängig vom tatsächlichen Lebensalter.
Es gab allerdings bis zum 31.12.2010 einen § 421j SGB III mit einer Legaldefinition für ältere Arbeitnehmer. Diese bezog sich auf das Sozialrecht und auf den Anspruch auf eine Entgeltsicherung bei älteren Arbeitnehmern. Dieser Paragraph sprach dann von älteren Arbeitnehmern, wenn sie das 50. Lebensjahr vollendet hatten. Dieses dürfte auch für den betrieblichen Alltag eine vernünftige Richtschnur sein.
Erleichterungen am Arbeitsplatz
Ältere Kollegen können sowohl psychische als auch physische Probleme haben, die bei jüngeren Mitarbeitern nicht auftreten. Sorgen Sie für eine altersgerechte Arbeit. Gemeinsam mit ihrem Arbeitgeber sollten Sie die Arbeitsplätze untersuchen und besondere Belastungen feststellen.
- Körperlich besonders anstrengende Arbeiten können von jüngeren Kollegen erledigt werden.
- Schichtarbeit und insbesondere Nachtschichten können ältere Arbeitnehmer gesundheitlich besonders treffen.
- Gleichförmiger Arbeitsabläufe, Haltungen und eine Daueraufmerksamkeit sowie ein hoher Zeitdruck belasten ältere Arbeitnehmer ebenfalls stärker als jüngere Kollegen.
- Auch die 4-Tage-Woche kann ein angemessenes Mittel sein, altersgerechte Leiden zu reagieren.
- Insgesamt ist der Arbeitsplatz den Anforderungen an ältere Menschen anzupassen.
- Vorbeugungsmaßnahmen gegen psychische Fehlbelastungen können helfen, z.B. Anti-Stress-Seminare.
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