Checkliste zur Einigungsstelle

Die Einigungsstelle ist eine unabhängige Schlichtungsstelle. Sie dient der Lösung von Konflikten in Angelegenheiten, die der Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegen.

Doch die Bildung dieser wichtigen Einrichtung ist in der Praxis immer wieder mit großen Problemen und Rechtsstreitigkeiten verbunden, insbesondere, wenn es um die Beisitzer geht. Deshalb zeigt Ihnen diese Checkliste, auf was Sie bei der Einigungsstelle achten sollten. Denn eine gute Vorbereitung in Einigungsstellenverfahren ist besonders wichtig. Das können Sie mit dieser Checkliste prüfen.

Prüfungspunkt gecheckt
ja nein
Die Verhandlungen über eine mitbestimmungspflichtige Angelegenheit sind endgültig gescheitert.
Sind Sie als Betriebsrat tätig, haben einen Beschluss darüber gefasst, dass Sie die Einigungsstelle anrufen wollen.
Der Arbeitgeber oder/und der Betriebsrat haben die Beisitzer und einen unparteiischen Vorsitzenden vorgeschlagen.
Wenn keine Einigung über die Person des Vorsitzenden zustande gekommen ist, hat das Arbeitsgericht eine Person zu bestimmen.
Die an den bisherigen Verhandlungen beteiligten Betriebsratsmitglieder haben ihre Beisitzer auf die Verhandlungen in der Einigungsstelle vorbereitet.
Sowohl der Arbeitgeber als auch der Betriebsrat haben eine Sachdarstellung für den Vorsitzenden und die Beisitzer der Einigungsstelle erarbeitet. Diese beinhaltet eine Kurzdarstellung des Betriebs, die Darstellung des bisherigen Verhandlungsablaufs und der noch offenen Konfliktpunkte, die Anträge an die Einigungsstelle sowie die Begründung dieser.
Der Betriebsrat hat geklärt, wer neben den Beisitzern auf Betriebsratsseite an den Einigungsstellensitzungen teilnehmen soll.
Die Verhandlungstaktik wurde abgesprochen.
Mögliche Kompromissvorschläge wurden erörtert.

Können Sie alle Punkte bejahen, können Sie davon ausgehen, sich gut auf das Einigungsstellenverfahren vorbereitet zu haben.

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