Die JAV vertritt als eigenständiges Organ der Betriebsverfassung nicht nur die Belange der jugendlichen Arbeitnehmer, sondern auch die der in Berufsausbildung stehenden Arbeitnehmer (Auszubildende).
Die Rechte und Pflichten der JAV
Aufgabe der JAV ist es, die Interessen jugendlicher Arbeitnehmer in Ihrem Betrieb wahrzunehmen. Hierzu zählen:
- Maßnahmen beim Betriebsrat zu beantragen, die den jugendlichen Mitarbeitern und den Auszubildenden nutzen, z. B. bei Fragen zur Berufsausbildung
- Fragen zur Übernahme von Auszubildenden in ein festes Arbeitsverhältnis
- Sorge zu tragen, dass männliche und weibliche Auszubildende gleichbehandelt werden
- Entgegennahme von Anregungen der jugendlichen Mitarbeiter und der Auszubildenden
- Maßnahmen zur Integration ausländischer Staatsangehöriger unter den Jugendlichen oder Auszubildenden
- Überwachung der Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen, wenn diese die Interessen der Jugendlichen und Auszubildenden schützen
Unmittelbar kann die JAV keine betriebsverfassungsrechtlichen Ansprüche gegen den Arbeitgeber geltend machen. Aber: Sie kann immer den Umweg über den Betriebsrat gehen.
Die Rolle des Betriebsrats
Der Betriebsrat ist also Gesprächspartner und Adressat von Aktivitäten der JAV. Er ist verpflichtet, die Belange der JAV in seiner Betriebsratsarbeit angemessen zu berücksichtigen!
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