Betriebliches Eingliederungsmanagement und ältere Arbeitnehmer

Kennen Sie das betriebliche Eingliederungsmanagement? Es ist in § 167 Abs. 2 SGB IX verankert und gilt nicht nur für Ihre schwerbehinderten Kollegen, sondern grundsätzlich für alle Arbeitnehmer und findet gerade häufig bei älteren Arbeitnehmern Anwendung.

Sind Arbeitnehmer nämlich innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, hat der Arbeitgeber mit Beteiligung des Betriebsrats zu klären, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden kann und wie einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden kann. Ziel ist die Erhaltung des Arbeitsplatzes. Der Betriebsrat und gegebenenfalls die Schwerbehindertenvertretung sind ebenfalls zu beteiligen.

Grundsätzlich ist ein solches betriebliches Eingliederungsmanagement vor einer krankheitsbedingten Kündigung eines älteren Arbeitnehmers vom Arbeitgeber durchzuführen.

Wichtig: Es kann nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers erfolgen!

Wo liegt jetzt das Risiko des betrieblichen Eingliederungsmanagements? Grundsätzlich erfährt der Arbeitgeber bei einer Arbeitsunfähigkeit nicht, woran der Kollege erkrankt ist. Weder der Arzt noch der medizinische Dienst der Krankenkassen darf ihm das mitteilen. Der Arbeitgeber erhält lediglich die Mitteilung, ob tatsächlich eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt und wie lange diese voraussichtlich noch dauert.

Nimmt ein Kollege an einem solchen betrieblichen Eingliederungsmanagement teil, ist im Regelfall jedoch die konkrete Erkrankung mitzuteilen. Andernfalls ist es kaum möglich, geeignete Maßnahmen zur Überwindung der Krankheit gemeinsam mit dem Arbeitgeber zu finden. Auch ein Gespräch oder eine Untersuchung durch den Betriebs- oder Werksarzt ist dann erforderlich.

Arbeitnehmer sollten sich also genau überlegen, welche Nachteile für sie dadurch entstehen könnten, dass Ihr Arbeitgeber von ihrer Krankheit Genaueres erfährt. Überwiegen die Nachteile, sollten sie Ihre Ärzte nicht von der Schweigepflicht entbinden und keinerlei weiteren Angaben machen.

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