Die Integrationsämter/Inklusionsämter unterstützen nämlich schwerbehinderte Menschen mit finanziellen Mitteln.
- Eine Arbeitsassistenz unterstützt schwerbehinderte Menschen am Arbeitsplatz.
- Technische Arbeitshilfen erleichtern schwerbehinderten Menschen die Arbeit.
- Kraftfahrzeughilfen und Wohnungshilfen ermöglichen schwerbehinderten Menschen zur Arbeit zu kommen.
- Es wird die berufliche Fortbildung schwerbehinderter Menschen unterstützt.
- Auch die wirtschaftlich selbstständig schwerbehinderten Menschen können finanziell unterstützt werden.
Die Arbeitsassistenz im Einzelnen
Schwerbehinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben häufig ein Recht auf eine Arbeitsassistenz. Eine Arbeitsassistentin oder ein Arbeitsassistent helfen bei Arbeiten, die behinderte Kolleginnen oder Kollegen wegen Ihrer Behinderung nicht selbst machen können. Die Arbeitsassistenz übernimmt aber nur Hilfsarbeiten nach ihren Anweisungen. Das Fachwissen für Ihren Beruf müssen sie selbst haben. Die Aufgaben, die den Beruf ausmachen, müssen sie selbst erledigen können. Behinderte Kolleginnen oder Kollegen können die Personen, die bei ihnen als Arbeitsassistenz arbeiten sollen, selbst aussuchen. Sie bestimmen, wann und wie sie Hilfe benötigen. Jemand, der als Arbeitsassistenz arbeitet, benötigt nicht mal keine besondere Ausbildung.
Es gibt zwei Möglichkeiten, wie eine Arbeitsassistenz durchgeführt werden kann:
- Die betroffenen Arbeitnehmerin Arbeitnehmer beschäftigen ihre Arbeitsassistenz selbst. Sie werden also Arbeitgeber mit allen Rechten und Pflichten.
- Eine andere Möglichkeit besteht darin, einen Dienst, der ihnen eine Arbeitsassistenz bereitstellt, zu beauftragen und zu bezahlen. Die Arbeitsassistenz ist dann bei dem Dienst angestellt.
Wichtig ist, dass die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber einer Arbeitsassistenz zustimmen.
Die Bezahlung
Die Arbeitsassistenz ist ein Teil der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben. Die Kosten für eine Arbeitsassistenz übernimmt das Integrationsamt/Inklusionsamt. Dafür müssen aber folgende Bedingungen vorliegen. So müssen im Regelfall die betroffenen Kollegen
- bereits alle anderen Hilfen nutzen,
- schon einen behindertengerecht gestaltet Arbeitsplatz haben,
- bereits vom Arbeitgeber unterstützt werden,
- an ihrem Arbeitsplatz regelmäßig Unterstützung brauchen,
- mindestens 15 Stunden in der Woche arbeiten und
- für länger als 8 Wochen einen Arbeitsplatz haben.
Die Integrationsämter/Inklusionsämter zahlen eine Arbeitsassistenz in den meisten Fällen für 2 Jahre, wenn alle Bedingungen erfüllt sind. Danach kann ein neuer Antrag gestellt werden, der dann erneut geprüft wird.
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