Die Datenschutz-Einwilligung im Arbeitsverhältnis
So sieht eine rechtssichere Einwilligung von Arbeitnehmern zur Datenverarbeitung aus.
So sieht eine rechtssichere Einwilligung von Arbeitnehmern zur Datenverarbeitung aus.
Zwischen der Einstellung und Eingruppierung sollte genau differenziert werden. Die Einstellung eines Arbeitnehmers liegt vor, wenn ein Arbeitsverhältnis begründet wurde oder der Arbeitnehmer die tatsächliche Beschäftigung im Betrieb bereits aufgenommen hat. In diesem Fall kommt es also nicht darauf an, ob tatsächlich schon ein Vertrag geschlossen wurde.
Wann Ihr Arbeitgeber Sie für eine Stellensuche freistellen muss, regelt § 629 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): „Nach der Kündigung eines dauernden Dienstverhältnisses hat der Dienstberechtigte dem Verpflichteten auf Verlangen angemessene Zeit zum Aufsuchen eines anderen Dienstverhältnisses zu gewähren.“
Der Arbeitgeber muss seine Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen für die Suche nach einer neuen Stelle freistellen. Wann der Arbeitgeber sie freistellen muss, regelt § 629 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Und so lautet der Gesetzestext: „Nach der Kündigung eines dauernden Dienstverhältnisses hat der Dienstberechtigte dem Verpflichteten auf Verlangen angemessene Zeit zum Aufsuchen eines anderen Dienstverhältnisses zu gewähren.“
Weder bei einer Bewerbung noch im Arbeitsverhältnis dürfen sachlich nicht gerechtfertigte Benachteiligungen oder Diskriminierungen entstehen. Wer trotzdem wegen seiner Behinderung oder Schwerbehinderung diskriminiert wird, kann Entschädigungsansprüche haben.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt Arbeitnehmer auch im Bewerbungsverfahren vor Diskriminierungen. Und Arbeitgeber sollten aufpassen, dass sie in keine der Diskriminierung-Fallen geraten.
In Bewerbungsgesprächen dürfen Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer bzw. die Bewerber nicht benachteiligen. Das ist letztendlich Ausfluss des Diskriminierungsverbots und des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG).
Bei Differenzierungen beim Alter hat es der Arbeitgeber relativ leicht. Er muss dabei nicht nachweisen, dass ein bestimmtes Alter zwingende Voraussetzung für die Ausübung der Tätigkeit ist. Eine Differenzierung nach dem Alter ist schon dann zulässig, wenn er hierfür vernünftige Gründe anführen kann. Geregelt ist dies in den §§ 8 und 10 AGG.
Hier finden Sie die wichtigsten Fragen, die in einem Vorstellungsgespräch NICHT nicht gestellt werden dürfen.
Bei Differenzierungen beim Alter hat es der Arbeitgeber relativ leicht. Er muss dabei nicht nachweisen, dass ein bestimmtes Alter zwingende Voraussetzung für die Ausübung der Tätigkeit ist. Eine Differenzierung nach dem Alter ist schon dann zulässig, wenn er hierfür vernünftige Gründe anführen kann. Geregelt ist dies in den §§ 8 und 10 AGG.
Langzeiterkrankte haben es besonders schwer. Denn es geht ja nicht nur um die körperlichen Leiden, hinzu kommen psychische Probleme und durch fehlendes Arbeitsentgelt meistens auch ein finanzielles Desaster. Dann ist es hilfreich, so schnell wie es nur irgend geht, an den Arbeitsplatz zurückzukehren.
Vorstellungsgespräche sind ohnehin schon etwas Unangenehmes. Stellt der Vorgesetzte oder Personalverantwortliche im Bewerbungsgespräch unzulässige Fragen, müssen Arbeitnehmer diese nicht wahrheitsgemäß beantworten. Sie können lügen oder die Antwort verweigern.
Der Arbeitgeber darf in Bewerbungsverfahren eine ganze Menge Dinge nicht tun. Dazu gehört insbesondere, keine unzulässigen Fragen zu stellen. Im Umkehrschluss bedeutet dieses für den Arbeitnehmer, dass er im Lebenslauf auch eine ganze Reihe von Angaben weglassen kann, ohne dass ihm ein Nachteil stehen darf. Denn das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt Bewerber im gesamten Einstellungsprozess vor Benachteiligungen.
Jeder Betriebsrat benötigt interessierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich dann auch anlässlich der nächsten Wahl als Kandidaten zur Verfügung stellen. Besonders interessant sind natürlich die Arbeitnehmer, die schon gewisse Kenntnisse mitbringen. Und dazu gehören natürlich Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV).
Arbeitgeber sollten bei einer unwirksamen Befristung mit erheblichen negativen Rechtsfolgen rechnen. Was aber geschieht genau bei einer unwirksamen Befristung?
Prüfen Sie die Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge auf Mindestarbeitsbedingungen und Mindestlöhne. Schauen Sie zunächst in Ihren Betriebsvereinbarungen nach. Dort können Mindestarbeitsbedingungen festgeschrieben sein. Betriebsvereinbarungen sind Verträge zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.
Befristete Arbeitsverträge können für Arbeitgeber ein sinnvolles Instrument für eine effektive Personalplanung sein. Doch insbesondere Arbeitgeber müssen aufpassen. Ständig ändert sich die Rechtsprechung und Gesetzgebung zu befristeten Arbeitsverträgen.
Eine Diskriminierung durch Rassismus oder Fremdenfeindlichkeit kann nach § 15 AGG auch Entschädigungs- und Schadensersatzansprüche auslösen.
Stellen Sie sich vor, der Arbeitgeber will ein Arbeitsverhältnis kündigen. Er hört zuvor den Betriebsrat an und der widerspricht der Kündigung. Darf der Arbeitgeber nun nicht kündigen?
Hat ein Mitarbeiter Überstunden gemacht, kann er dafür natürlich grundsätzlich auch eine Vergütung fordern. Das ergibt sich aus § 612 BGB. Nur von hoch bezahlten leitenden Angestellten darf der Arbeitgeber erwarten, dass deren Überstunden mit dem monatlichen Gehalt abgegolten sind.
Bei Experto.de lesen Sie, warum nicht jede Kündigung begründet werden muss.
Verwechseln Sie auf keinen Fall eine kurzfristige mit der geringfügigen Beschäftigung.
Hartnäckig hält sich das Gerücht, dass Betriebsratsmitglieder nicht kündbar sein. Und so manches Betriebsratsmitglied, gerade diejenigen, die neu in den Betriebsrat gewählt wurden oder nachgerückt sind, meinen, sie hätten absolute Sicherheit und dadurch Narrenfreiheit.
Arbeitgeber können durch Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags ganz legal den allgemeinen und den besonderen Kündigungsschutz umgehen.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet jede unzulässige Benachteiligung von Beschäftigten wegen eines Diskriminierungsmerkmals aus § 7 Abs. 1 AGG. Hier stellt sich zunächst die Frage, was überhaupt als Diskriminierungsmerkmal gilt. Dies ist in § 1 AGG geregelt.
Es gibt sie immer noch, die Arbeitsverträge, nach denen jede Nebentätigkeit für Arbeitnehmer verboten ist. So geht es aber sicherlich nicht. Denn im Grundsatz kann ein Arbeitnehmer so viele Arbeitsverhältnisse haben, wie er möchte. Natürlich ist dabei das Arbeitszeitgesetz einzuhalten.
Bei langzeiterkrankten Arbeitnehmern zahlt der Arbeitgeber seine sechs Wochen Entgeltfortzahlung und wartete dann häufig einfach ab. Zahlen muss er ja nichts mehr und häufig genug kündigen langzeiterkrankte Mitarbeiter von selbst – oder versterben sogar, wie im Fall des EuGH.
Hartnäckig hält sich das Gerücht, dass in jedem Aufhebungsvertrag auch die Zahlung einer Abfindung vereinbart sein muss. Also Geld gegen Arbeitsplatz: ein immer noch verbreiteter Irrglaube.
Alle Gründe für eine Sachbefristung erklärt Experto.de.
Teilzeitkräfte und Aushilfen dürfen nicht benachteiligt werden. Es gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung nach § 4 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Danach dürfen teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer wegen der Teilzeit nicht schlechter behandelt werden als vergleichbare vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer.
Um es vorab einmal klar zu sagen: Auch während einer Arbeitsunfähigkeitsphase darf der Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis kündigen. Der Irrglaube, eine Kündigung während der Krankheit sei nicht möglich, stimmt nicht. Denn sonst könnte einem langzeiterkrankten Arbeitnehmer ja niemals gekündigt werden.
Mit dem Ende der Ausbildung endet auch das Berufsausbildungsverhältnis. Die nun fertig ausgebildeten Mitarbeiter verlassen das Unternehmen. Etwas anderes gilt nur, wenn sie übernommen werden oder sogar übernommen werden müssen.
Minderheiten existieren nicht nur in unserer Gesellschaft, sondern natürlich auch am Arbeitsplatz. Sie zu schützen ist insbesondere auch die Aufgabe des Arbeitgebers – aber auch die Aufgabe des Betriebsrats.
Ist erst einmal das Bewerbungsverfahren abgeschlossen, beginnt auch bald das neue Ausbildungsjahr. Kompetente und engagierte Auszubildende sind wichtig für den Betrieb, für den Arbeitgeber und nicht zuletzt für den Betriebsrat und die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV).
Werden von Arbeitnehmern private E-Mails am Arbeitsplatz empfangen und versendet, kann das zu einem grundsätzlichen Problem im Betrieb werden. Denn es ist klar, dass die Probleme immer dann anfangen, wenn ein Arbeitnehmer den Bogen überspannt und vielleicht nur noch an seinen E-Mails sitzt.
Um es gleich klarzustellen: Eine Abmahnung ist grundsätzlich nicht an bestimmte Fristen gebunden, Ausnahmen gibt es natürlich.
Darauf achten Sie bei jedem Vertragsschluss: Nahezu jedes Arbeitsverhältnis weist seine Besonderheiten auf. Für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können Arbeitgeber das klassische Standard-Arbeitsvertragsmuster verwenden.
Trotz Globalisierung gibt es vielen Betrieben Arbeitnehmer, die ausländische Beschäftigte anfeinden. Das hat sich in den vergangenen Jahren aufgrund der Flüchtlingswelle gezeigt und wird sich unter Umständen noch verstärken.
Der häufigste Fall einer Kündigung von Auszubildenden ist sicherlich die Kündigung in der Probezeit. Ein Berufsausbildungsverhältnis beginnt zwangsweise nach dem Gesetz mit einer Probezeit. Sie muss 1 Monat und darf höchstens 4 Monate betragen. Während der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis von beiden Seiten ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Angabe von Gründen schriftlich gekündigt werden.
Welche Personengruppen müssen bei befristeten Verträgen besonders beachtet werden? Was gilt in diesen Fällen für Verlängerungen der Verträge?
Ob mit oder ohne Tarifverträge: Arbeitgeber sollten niemals so geringe Löhne zahlen, dass man von einer Sittenwidrigkeit ausgehen muss. Und das ist auch in Zeiten des Mindestlohns aktuell.
Schwierig wird es häufig, wenn sich bekennende Rechtsextreme in einem Betrieb bewerben. Beschäftigt ein Arbeitgeber mehr als 20 wahlberechtigte Arbeitnehmer, ist der Betriebsrat nach § 99 Abs. 1 BetrVG vor jeder Einstellung, Umsetzung, Versetzung oder Eingruppierung zu beteiligen. Der Arbeitgeber benötigt zur personellen Maßnahme die Zustimmung.
Damit ausländische Kollegen nachhaltig in einen Betrieb integriert werden und so Rassismus und Fremdenfeindlichkeit erst gar nicht aufkommen, ist eine entsprechende Unternehmensphilosophie wichtig.
Lesen Sie hier, wie bei Teilzeitkräften und Aushilfen der Urlaub bezahlt werden muss.
Im Normalfall haben Sie als Arbeitgeber die Kontaktdaten Ihrer Mitarbeiter. Trotzdem kommt es gelegentlich vor, dass ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter beispielsweise eine Kündigung zukommen lassen möchte, diese aber von der Post zurückbekommt. Oft findet sich dann ein Vermerk wie unbekannt verzogen oder ähnlich. Welche Möglichkeiten haben Sie als Arbeitgeber dann?
Was der Unterlassungsanspruch im Arbeitsrecht bedeutet, erklärt Experto.de
Arbeitnehmer sollten stets vorsichtig sein, wenn der Arbeitgeber mit einem vorformulierten Fragebogen um die Ecke kommt und darum bittet, „ihn mal eben auszufüllen“.
In Unternehmen mit in der Regel mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern hat der Arbeitgeber seinen Betriebsrat zu unterrichten und seine Zustimmung einzuholen vor jeder Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung.
Geht es um eine Versetzung auf der individualrechtlichen Ebene, also zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ohne Beteiligung des Betriebsrats, wird die Versetzungsmöglichkeit so definiert: Es ist die Befugnis des Arbeitgebers, einem Arbeitnehmer eine andere Tätigkeit, unter Umständen verbunden mit einer Änderung von Ort und Arbeitszeit, zuzuweisen.
Die Abmahnung wird in die Personalakte der Arbeitnehmer aufgenommen. Falls der Arbeitnehmer der Auffassung ist, die Abmahnung sei nicht gerechtfertigt, hat er zwei Möglichkeiten: