Private E-Mails am Arbeitsplatz: Kündigung kann möglich sein
Grundsätzlich hat Ihr Arbeitnehmer während der Arbeitszeit keine privaten Dinge zu erledigen. Gleichwohl nutzen Arbeitnehmer häufig betriebliche EDV-Systeme, um private E-Mails abzurufen oder zu schreiben. Nach einer neuen Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen müssen Sie als Arbeitgeber dies aber nicht in jedem Fall einfach so hinnehmen. In extremen Fällen kann sogar eine außerordentliche Kündigung möglich sein.