Warum Azubis keine Minijobber sind
Lesezeit: < 1 Minute In vielen Betrieben laufen jetzt die Vorbereitungen für die neuen Auszubildenden, die ab August im Betrieb ihre Ausbildung beginnen sollen.
Lesezeit: < 1 Minute In vielen Betrieben laufen jetzt die Vorbereitungen für die neuen Auszubildenden, die ab August im Betrieb ihre Ausbildung beginnen sollen.
Lesezeit: 2 Minuten Auch in diesem Jahr können Sie Ihre kurzfristigen Aushilfen wieder 3 Monate lang beschäftigen, ohne dass dafür Sozialabgaben anfallen. Denn die Ausweitung der kurzfristigen Beschäftigungen auf 3 Monate bzw. 70 Arbeitstage gilt auch im Jahr 2016.
Lesezeit: 2 Minuten Auch für Ihre schwangeren 450-€-Kräfte ist es möglich Mutterschaftsgeld zu erhalten. Diese Leistung gibt es nämlich nicht nur für Vollzeitbeschäftigte, sondern auch für Teilzeitkräfte.
Lesezeit: 2 Minuten Bereits seit 1.1.2013 sind alle neu eingestellten Minijobber grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Allerdings können sich die Arbeitnehmer von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Bei der Antragstellung im Betrieb kommt es aber immer wieder zu Fragen. Gewusst wie, kann die Befreiung aber ganz problemlos verlaufen.
Lesezeit: 2 Minuten Die Abrechnung von Rentnern wirft in den Lohnbüros der Betriebe häufig Fragen auf. Das verwundert nicht, denn die Abrechnung der "Silverager" bringt einige Punkte mit sich, die Sie in der Lohnabrechnung beachten müssen. Das gilt sowohl für die Sozialversicherung als auch für die Steuerberechnung.
Lesezeit: < 1 Minute Die Umlagebeiträge zu den Ausgleichskassen U1 und U2 für Ihre Minijobber und kurzfristig beschäftigten Aushilfen führen Sie mit den anderen Sozialversicherungsbeiträgen im monatlichen Beitragsnachweis an die Minijob-Zentrale ab. Ab 1.9.2015 müssen Sie hierbei höhere Umlagebeiträge berücksichtigen.
Lesezeit: < 1 Minute Viele Abiturienten nutzen die Zeit nach dem Abi, um sich ein paar Euro mit einem Aushilfsjob zu verdienen. In der betrieblichen Lohnabrechnung sollten Sie aber bei der Abrechnung von solchen Schulentlassenen ein paar wichtige sozialversicherungsrechtliche Aspekte bedenken, um bei der nächsten Betriebsprüfung gewappnet zu sein.
Lesezeit: 2 Minuten Jetzt beginnt wieder die Urlaubszeit. Das bedeutet in vielen Betrieben, dass auch die Minijobber jetzt ihren Erholungsurlaub antreten. Aber haben Minijobber überhaupt einen Anspruch auf Urlaub? Wieviel Urlaubstage haben die Minijobber eigentlich? Diese Fragen beantworte ich Ihnen in dem folgenden Artikel.
Lesezeit: < 1 Minute Immer wieder taucht die Frage in meinen Gesprächen mit Arbeitgebern nach Einhaltung der 450-Euro-Grenze bei Minijobs auf. Die Antwort ist ganz einfach: Natürlich dürfen Minijobber die 450-Euro-Grenze überschreiten, wenn der Durchschnittsverdienst monatlich nicht mehr als 450 Euro beträgt.
Lesezeit: 2 Minuten Ihre Minijobber haben wie alle anderen Arbeitnehmer auch einen Urlaubsanspruch. Allerdings erhalten sie natürlich nicht die gleiche Anzahl an Urlaubstagen wie Ihre Vollzeitbeschäftigten, da die 450 €-Kräfte nur teilzeitbeschäftigt sind.
Lesezeit: 2 Minuten Arbeitet ein Minijobber in zwei oder mehr Minijobs bei verschiedenen Arbeitgebern zeitgleich, dann müssen Sie in der Lohnabrechnung alle Minijobs zusammenrechnen. Nur wenn der Minijobber dann immer noch die 450-€-Grenze einhält, kann er weiter als Minijobber für Sie tätig sein.
Lesezeit: < 1 Minute In den kommenden Wochen stürmen wieder die kurzfristigen Aushilfen die Betriebe und arbeiten während der Sommermonate. Doch wussten Sie eigentlich, dass Sie in vielen Fällen keine U1-Umlagebeiträge für die kurzfristigen Aushilfen zahlen müssen? Nein, dann lesen Sie gleich weiter, wann und wie Sie sich die Umlagebeiträge zur Minijob-Zentrale sparen können.
Lesezeit: 2 Minuten Durch flexiblen Einsatz der Minijobber kommt es immer wieder zu einem Überschreiten der 450-€-Grenze. Das führt aber nicht immer zur Versicherungspflicht, wenn Sie einige Spielregeln beachten. Denn entscheidend ist die Einhaltung der 450-€-Grenze mit dem regelmäßigen (durchschnittlichen) Entgelt. Wird die Grenze die Jahresgrenze eingehalten, ist ein gelegentliches Überschreiten kein Problem.
Lesezeit: < 1 Minute Theoretisch erstatten Sie die Meldungen zur Sozialversicherung immer rechtzeitig. Denn im Rahmen der monatlichen Lohnabrechnung erzeugt Ihr Lohnprogramm die Sozialversicherungsmeldungen. Sie müssen Sie nur noch rechtzeitig versenden. Soviel zur Theorie: Doch oft sieht die Praxis anders aus. Erfahren Sie hier, welche Folgen ein verspäteter Befreiungsantrag für Minijobber hat.
Lesezeit: < 1 Minute Seit der letzten Minijobreform unterliegen alle neuen Minijobber bei Beschäftigungsbeginn der Rentenversicherungspflicht. Die überwiegende Mehrheit der 450-€-Kräfte lässt sich von der Rentenversicherungspflicht befreien. Aber was kann getan werden, wenn die Versicherungspflicht widerrufen werden soll?
Lesezeit: < 1 Minute Die Minijob-Zentrale präsentierte vor einigen Tagen neue Zahlen zur Rentenversicherungspflicht von Minijobbern. Danach führten im Jahr 2013 21,2 Prozent der Minijobber im gewerblichen Bereich eigene Rentenversicherungsbeiträge ab. Wenn Ihre 450-€-Kräfte brutto für netto arbeiten möchten, brauchen Sie in den Entgeltunterlagen lediglich einen Befreiungsantrag.
Lesezeit: < 1 Minute Bei den Bundesfreiwilligendienstleistenden – Bufdis - gelten einige Neuerungen bei der Abrechnung und in der Sozialversicherung. Aber auch steuerlich sollten Sie den aktuellen Rechtsstand kennen. Denn bei diesem Personenkreis hat sich in der Vergangenheit einiges getan.
Lesezeit: < 1 Minute Seit Beginn des Jahres sind Minijobber bei Beschäftigungsbeginn grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Doch viele Minijobber wollen dies gar nicht, da sie brutto für netto arbeiten möchten. Mit der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht können Sie helfen.
Lesezeit: 2 Minuten Bei der Minijobreform 2013 hat sich der Gesetzgeber einige Übergangsregelungen ausgedacht. Der Tenor dieser Übergangsregelungen lautet, dass sich für die nächsten 2 Jahre bei Ihren alten Minijobbern nichts ändert. Doch auch für Ihre Bestands-Minijobber können die neuen Regelungen gelten.
Lesezeit: < 1 Minute Alle Minijobber, die Sie einstellen, sind seit der Minijobreform grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Das heißt, Sie müssen bei der Lohnabrechnung darauf achten, dass Sie auch vom Arbeitnehmer Rentenversicherungsbeiträge einbehalten. Verdient der Minijobber unterhalb einer Mindestbemessungsgrundlage, wird es kompliziert. Lesen Sie hier, wie Sie diesen Fallstrick umschiffen.
Lesezeit: 2 Minuten Trotz der Neuregelung der Minijobs werden Sie noch viele Bestandsfälle haben, die weiterhin nach den bisherigen Regelungen für Minijobs beurteilt und abgerechnet werden müssen. Das gilt auch für die Aufstockungsoption Ihrer Minijobber. Hier gilt: Es kann auch weiterhin auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichtet werden.
Lesezeit: < 1 Minute Übt ein Arbeitnehmer mehrere Minijobs parallel aus, so sind die Entgelte aus den einzelnen Minijobs zu addieren. Wenn das Gesamtentgelt die Geringfügigkeitsgrenze weiterhin nicht überschreitet, bleibt es in allen Beschäftigungen bei den Minijob-Status. Wird hingegen die Grenze überschritten, tritt Versicherungspflicht in allen Beschäftigungen ein.
Lesezeit: < 1 Minute Zum Jahreswechsel 2012/2013 wurde die Rentenversicherungspflicht für Ihre Minijobber eingeführt. Somit sind alle neuen Minijobber seit dem 1.1.2013 rentenversicherungspflichtig und müssen einen Eigenanteil zum Rentenversicherungsbeitrag zahlen.
Lesezeit: < 1 Minute Die Gleitzonenregelungen gelten für alle Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Arbeitsentgelt innerhalb des Gleitzonenbereichs liegt. Diese Arbeitnehmer werden auch als Midijobber bezeichnet. Es gibt aber einige Personenkreise, für die Sie die besonderen Regelungen der Gleitzone nicht anzuwenden haben, obwohl sie in den Gleitzonenbereich fallen.
Lesezeit: < 1 Minute Ab 2013 gilt die Gleitzone im Bereich von mehr als 450,01 € und 850 € regelmäßigem Entgelt im Monat. Damit steigt auch die Gleitzone um den gleichen Betrag wie die Minijobgrenze. Die Minijobgrenze steigt ab 1.1.2013 auf 450 €.
Lesezeit: < 1 Minute Für Ihre Minijobber, die versicherungspflichtig sind, gilt ab 1.1.2013 eine neue Mindestbemessungsgrundlage in der Rentenversicherung. Der bisherige Wert von 155 Euro wird um 20 Euro angehoben. Den neuen Wert verwenden Sie auch für Ihre Bestandsfälle.
Lesezeit: < 1 Minute Nachdem die Reform für die Minijobs Ende Oktober 2012 den Bundestag passiert hat. Gilt es nun für Sie in der Lohnabrechnung die Weichen zur Umsetzung des neuen Gesetzes zu stellen. So sollten Sie wissen, dass sich der Arbeitnehmer von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen kann.
Lesezeit: < 1 Minute In der Koalitionsvereinbarung der Regierungsparteien steht bereits geschrieben, dass die 400-Euro-Grenze für Minijobber angehoben werden soll. Mit Beginn des Jahres 2013 soll es so weit sein. Dann könnte die Minijobgrenze auf 450 Euro angehoben werden. Was bedeutet das für Sie?
Lesezeit: < 1 Minute Zum Jahresende mehren sich die Fragen nach den Resturlaubstagen im Lohnbüro. Daher sollten Sie bereits jetzt eine genaue Übersicht haben, wie viele Urlaubstage Ihre Arbeitnehmer noch haben. Aber welche Regelungen gelten für Ihre Teilzeitkräfte. Hier ist der Urlaub nämlich oft zu kürzen.
Lesezeit: < 1 Minute Werden von einem Arbeitnehmer mehrere 400-Euro-Jobs parallel ausgeübt, so haben Sie in der Lohnabrechnung ein besonderes Augenmerk auf die Entgelthöhe zu legen. Geht hier etwas schief, so drohen saftige Nachzahlungen. Lesen Sie hier, worauf Sie achten müssen, wenn ein Arbeitnehmer zwei Minijobs hat.
Lesezeit: < 1 Minute Für die Beurteilung der Versicherungsfreiheit von Ihren geringfügig entlohnten Beschäftigten dient das regelmäßige Arbeitsentgelt als entscheidendes Kriterium. Wie Sie dieses ermitteln, lesen Sie hier.
Lesezeit: 2 Minuten Die 400-Euro-Kräfte sind versicherungsfrei in allen Sozialversicherungszweigen. Dies führt dazu, dass die Arbeitnehmer keine Beiträge entrichten müssen, dafür aber auch keine Sozialleistungen aus der Sozialversicherung erhalten. Mit der Aufstockungsoption zur Rentenversicherung ändert sich dies.
Lesezeit: < 1 Minute Wenn Sie Minijobber beschäftigen, kennen Sie sicher das Problem, dass manche von ihnen mehrere Beschäftigungen ausüben. Solange das Gesamtentgelt aus diesen Beschäftigungen die 400-Euro-Grenze nicht überschreitet, ist alles in Ordnung. Kompliziert wird es, wenn das Gesamtentgelt in der Gleitzone liegt.
Lesezeit: < 1 Minute In vielen Betrieben verdienen sich Rentner etwas dazu, um die gesetzliche Rente aufzubessern. Viele von Ihnen arbeiten aber auch noch, um sich weiterhin beruflich zu engagieren und stemmen sich so gegen das Rentnerdasein. Ab Juli 2012 gelten neue Hinzuverdienstgrenzen für Rentner, die Sie im Lohnbüro kennen sollten.
Lesezeit: < 1 Minute Viele Schulabgänger üben in den Ferien noch einen Ferienjob aus. Dieser besondere Zeitraum nach der Schule und vor einem neuen Lebensabschnitt, wie Studium oder Beginn einer Ausbildung, ist sozialversicherungsrechtlich besonders zu betrachten und birgt den einen oder anderen Fallstrick. Lesen Sie hier, wie Sie Schulabgänger richtig beurteilen.
Lesezeit: 2 Minuten Immer mehr Arbeitnehmer gehen neben Ihrem eigentlichen Beruf einem Nebenjob nach. Sei es, um sich einen schönen Urlaub zusätzlich zu leisten, oder den Lebensunterhalt zu bestreiten. Für Sie in der Lohnabrechnung heißt es in diesen Fällen Obacht, denn es gilt einiges zu beachten bei diesen Mehrfachbeschäftigten.
Lesezeit: < 1 Minute Immer wieder taucht die Frage für Sie als Lohnabrechner auf, ob Sie einen Arbeitnehmer während der Elternzeit als Minijobber beschäftigen können. Dies ist gängige Praxis und sozialversicherungsrechtlich kein Problem. Lesen Sie hier, was Sie beachten müssen.
Lesezeit: < 1 Minute Wenn Sie Aushilfen in kurzfristigen Beschäftigungen sozialabgabenfrei beschäftigen wollen, dann müssen Sie darauf achten, dass aufgrund vorhergehender Beschäftigungen die Zeitgrenze für eine kurzfristige Beschäftigung nicht überschritten wird. Was bedeutet das für Sie als Arbeitgeber?
Lesezeit: < 1 Minute Dass Sie in den DEÜV-Meldungen zur Sozialversicherung auch die Daten zur Unfallversicherung melden müssen, ist mittlerweile ein alter Hut. Aber wie verhält es sich mit dem unfallversicherungspflichtigen Entgelt bei Minijobbern, die auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichten? Was melden Sie der Unfallversicherung?
Lesezeit: < 1 Minute Wenn Sie in einem Verein tätig sind, dann ist es sicher auch Ihnen schon untergekommen, dass ein Sportler Zuwendungen vom Verein erhält. Hier stellt sich die Frage, ob es sich dabei nicht eventuell schon um ein Beschäftigungsverhältnis im Sinne der Sozialversicherung handelt. Die Spitzenverbände der Sozialversicherung haben sich in einem Besprechungsergebnis zu diesem Thema geäußert.
Lesezeit: < 1 Minute Für Ihre geringfügig beschäftigten Arbeitnehmer müssen Sie nach der Datenerfassungs- und übermittlungsverordnung (DEÜV) im Grunde die gleichen Sozialversicherungsmeldungen erstatten wie für Ihre übrigen Arbeitnehmer. Dies bedeutet, dass Sie die Jahresmeldungen für Ihre Minijobber für das Jahr 2011 bis spätestens 15. April 2012 an die Minijobzentrale versenden müssen.
Lesezeit: < 1 Minute Immer wieder taucht im Zusammenhang mit der Urlaubsplanung bei Minijobbern die Frage auf, ob ein Minijobber überhaupt Anspruch auf Urlaub hat und falls ja, wie viel Urlaub ihm zusteht. Die Antwort ist ganz einfach: Auch Minijobber haben Urlaubsansprüche und sind wie alle anderen Arbeitnehmer zu behandeln.
Lesezeit: 2 Minuten Als Arbeitgeber stehen Sie für die versicherungsrechtliche Beurteilung der Arbeitnehmer gerade. Dies ist in vielen Fällen auch relativ problemlos machbar. Aber immer wieder finden sich Fallkonstellationen, die nicht aller Tage vorkommen und bei denen Sie genauer hinsehen sollten. Dies gilt ganz besonders für Minijobber, die mehrere Minijobs haben.
Lesezeit: < 1 Minute Bereits seit einigen Jahren gibt es für Arbeitnehmer in einer bestimmten Entgeltregion eine besondere Beitragsberechnung, nämlich die Gleitzonenberechnung. Hierbei ist das tatsächliche Entgelt des Arbeitnehmers mittels einer mehr oder minder komplizierten Formel in eine reduzierte beitragspflichtige Einnahme zu wandeln. Dies hört sich komplizierter an als es ist. Wie Sie das Gleitzonenentgelt berechnen, lesen Sie hier.
Lesezeit: < 1 Minute Die Jahresmeldungen in der Sozialversicherung müssen einmal jährlich für alle Arbeitnehmer erstellt werden, die über den Jahreswechsel hinaus beschäftigt sind. Aber nicht nur für die versicherungspflichtigen Arbeitnehmer sind diese zu erstellen, sondern auch für die geringfügig Beschäftigten.
Lesezeit: < 1 Minute Ab 2012 werden die Beiträge zur Ausgleichskasse U1 der Minijob-Zentrale angehoben. Mit dieser Anhebung haben Arbeitgeber, die Minijobber beschäftigen und umlagepflichtig zur Ausgleichskasse U1 sind, dann höhere Kosten.
Lesezeit: < 1 Minute Die Rentenversicherungsbeiträge sinken ab 2012 von 19,9 Prozent auf dann 19,6 Prozent. Für Minijobber, die die pauschalen Arbeitgeberbeiträge zur Rentenversicherung aufstocken, wird diese Aufstockung ab 2012 günstiger durch die Absenkung des Rentenversicherungsbeitragssatzes.
Lesezeit: < 1 Minute Der Minijob ist ein beliebtes Beschäftigungsverhältnis bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Denn aus betrieblicher Sicht sind die Minijobber als Aushilfen sehr gut für Auftragsspitzen einzusetzen oder als Aushilfen, wenn die Tätigkeit eine Vollzeitstelle nicht rechtfertigt. Arbeitnehmer reizt am Minijob oft die Möglichkeit, Brutto für Netto zu arbeiten.
Lesezeit: 2 Minuten Der Wunsch nach einem Teilzeitarbeitsverhältnis stößt nicht immer auf offene Ohren beim Chef. Mit den richtigen Argumenten können Sie Ihrem Wunsch aber Nachdruck verleihen und zu einem Ergebnis kommen, das beide Seiten zufriedenstellt. Um gut argumentieren zu können, sollten Sie auch die Gründe kennen, die ein Teilzeitarbeitsverhältnis für das Unternehmen interessant machen.
Lesezeit: < 1 Minute Minijobber sind in vielen Betrieben beliebt, da sie flexibel einsetzbar sind. Allerdings sind sie aus Sicht des Betriebes mit über 30 Prozent Lohnnebenkosten auch ein hoher Kostenfaktor. Dieser Kostenpunkt lässt sich allerdings mit etwas Geschick verringern.