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Anhebung der 400-Euro-Grenze für Minijobber: Welche Auswirkungen hat das?

In der Koalitionsvereinbarung der Regierungsparteien steht bereits geschrieben, dass die 400-Euro-Grenze für Minijobber angehoben werden soll. Mit Beginn des Jahres 2013 soll es so weit sein. Dann könnte die Minijobgrenze auf 450 Euro angehoben werden. Was bedeutet das für Sie?

geschrieben von Marc Wehrstedt
in Businesstipps, Personal
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Die 400-Euro-Grenze ist seit 2003 eine feste Größe. Wer mit seinem regelmäßigen Entgelt maximal 400 Euro monatlich verdient, fällt unter die Geringfügigkeitsgrenze und kann als Arbeitnehmer sozialversicherungsfrei tätig sein. Der Vorteil für den Arbeitnehmer liegt dabei in der einfachen Gleichung Bruttoverdienst gleich Nettoverdienst.

Für Sie als Arbeitgeber stimmt die Gleichung nicht, denn der Minijobber schlägt mit mehr als 30 Prozent Lohnnebenkosten zu Buche. Das ist mehr als ein versicherungspflichtig beschäftigter Arbeitnehmer, der nur rund 20 Prozent Lohnnebenkosten bedeutet. Das sind hier in vollem Maße die Beiträge des Arbeitgebers zur Sozialversicherung.

Ab 2013 soll die Grenze auf 450 Euro im Monat ansteigen, damit können Ihre Minijobber dann 5.400 Euro im Jahr verdienen, ohne dass sie Sozialversicherungsbeiträge darauf zahlen müssen. Es soll trotz der Anhebung weiter bei den Pauschalbeiträgen zur Krankenversicherung von 13 Prozent und zur Rentenversicherung in Höhe von 15 Prozent sowie der einheitlichen Pauschsteuer von 2 Prozent bleiben. Die Pauschalbeiträge müssen Sie als Arbeitgeber stets allein tragen. Ausgenommen davon sind lediglich privat krankenversicherte Minijobber.

Die Kehrseite der Minijob-Reform ist die Rentenversicherungspflicht

Neben der Erhöhung der Entgeltgrenze enthält die Minijob-Reform aber auch eine dunkle Seite. Denn in dem Gesetzentwurf steht, dass alle Minijobber künftig rentenversicherungspflichtig sein sollen. Obwohl die Regierung selbst davon ausgeht, dass 90 Prozent der Minijobber auf die Rentenversicherungspflicht verzichten werden, steht es so im Gesetzentwurf.

Das bedeutet für Sie in der Lohnabrechnung ein gehöriges Maß an Aufwand. Denn anscheinend will der Gesetzgeber, dass Sie wieder Papierbescheinigungen sammeln, um nachzuweisen, dass keine vollen Rentenversicherungsbeiträge zu zahlen sind.

Fazit: Die Reform birgt einerseits die längst überfällige Anhebung der 400-Euro-Grenze – und das ist gut so. Ob die Regelungen allerdings praxisnah sind, darf bezweifelt werden. Anscheinend haben sich die Denker des Sozialausgleichs nun mit der Minijob-Reform befasst.

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Tags: Teilzeitkräfte
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