So berechnen Sie das Gleitzonenentgelt bei Mehrfachbeschäftigten

Wenn Sie Minijobber beschäftigen, kennen Sie sicher das Problem, dass manche von ihnen mehrere Beschäftigungen ausüben. Solange das Gesamtentgelt aus diesen Beschäftigungen die 400-Euro-Grenze nicht überschreitet, ist alles in Ordnung. Kompliziert wird es, wenn das Gesamtentgelt in der Gleitzone liegt.

Bei mehrfachbeschäftigten Arbeitnehmern sind die Arbeitsentgelte aus den verschiedenen Beschäftigungen zusammen zu rechnen. Als ein besonders kniffliger Bereich zeigt sich hier die Zusammenrechnung von mehreren Minijobs, die insgesamt die 400-Euro-Minijobbergrenze überschreiten und damit den Status eines Minijobs verlieren.

Liegt das Gesamtentgelt aus den Beschäftigungen zwischen 400,01 Euro und 800 Euro, also innerhalb der Gleitzone, so kommt eine spezielle Berechnung zum Zuge.

Hier gilt es für Sie, in der Lohnabrechnung nicht die besondere
Gleitzonenberechnung zu berücksichtigen, sondern auch die anteiligen
Entgelte aus den verschiedenen Beschäftigungen.

Das ist die Gleitzonenformel für Mehrfachbeschäftigte

Für mehrfachbeschäftigte Arbeitnehmer, deren Gesamtentgelt innerhalb der Gleitzone liegt, verwenden Sie für das Jahr 2012 folgende vereinfachte Formel:

(1,2509 x Gesamtentgelt – 200,72) x Einzelentgelt : Gesamtentgelt = reduzierte beitragspflichtige Einnahme

Beispiel:

Ein Arbeitnehmer hat 2 Beschäftigungen mit einem Entgelt von jeweils 250 Euro. Somit erzielt er ein Gesamtentgelt von 500 Euro monatlich.

Beitragspflichtige Einnahme je Beschäftigung:

(1,2509 x 500 Euro – 200,72) x 250 Euro : 500 Euro = 212,37 Euro

Nachdem Sie auf diese Art und Weise das beitragspflichtige Entgelt Ihres mehrfachbeschäftigten Arbeitnehmers ermittelt haben, berechnen Sie die Sozialversicherungsbeiträge anhand der einzelnen Berechnungsschritte für Gleitzonenarbeitnehmer. Diese finden Sie hier ausführlich dargestellt.

Verkürzt erfolgt die Beitragsberechnung in 3 Schritten:

  1. Ermittlung des Gesamtbeitrags je Sozialversicherungszweig von der reduzierten beitragspflichtigen Einnahme
  2. Ermittlung des Arbeitgeberanteils vom tatsächlichen Bruttoentgelt
  3. Ermittlung des Arbeitnehmeranteils (Gesamtbeitrag – Arbeitgeberanteil)

Die Berechnung nur Beschäftigte in der Gleitzone nebst Gleitzonenformel finden Sie hier.