Neue Hinzuverdienstgrenzen ab Juli 2012 beachten
Ab 1.7.2012 gelten neue Hinzuverdienstgrenzen für Rentner aufgrund der neu festgesetzten Rentenwerte des Rechtskreises Ost.
Die Hinzuverdienstgrenzen markieren eine Verdienstobergrenze. Für Rentner, die einer Beschäftigung nachgehen, gilt diese Hinzuverdienstgrenze, damit ihre Rente nicht gekürzt wird oder komplett wegfällt.
Rentner, die noch nicht die Regelaltersgrenze erreicht haben und eine Vollrente beziehen, dürfen 400 Euro monatlich dazu verdienen. Ist die Regelaltersgrenze erreicht, können sie unbegrenzt hinzuverdienen.
Die Hinzuverdienstgrenzen hängen unter anderem von den Rentenwerten ab. Da die Rentenwerte des Rechtskreises Ost zum 1.7. neu festgesetzt werden, ändern sich auch die Hinzuverdienstgrenzen.
Das beachten Sie für Teilrentner
Sofern ein Rentner seine Altersrente vorzieht, erhält er nur eine Teilrente. In diesem Fall gelten ab 1.7.2012 folgende Mindesthinzuverdienstgrenzen:
Altersrente |
Rechtskreis West |
Rechtskreis Ost |
Teilrente 2/3 |
511,88 Euro |
454,43 Euro |
Teilrente 1/2 |
748,13 Euro |
664,17 Euro |
Teilrente 1/3 |
984,38 Euro |
873,91 Euro |
Das gilt bei Erwerbsminderungsrentnern
Auch bei einer vollen Erwerbsminderungsrente können Rentner 400 Euro zusätzlich verdienen. Ansonsten gelten für Rentner mit einer Rente wegen voller oder teilweiser verminderter Erwerbsfähigkeit nachfolgend aufgeführte Grenzen:
voll verminderte Erwerbsfähigkeit |
Rechtskreis West |
Rechtskreis Ost |
Teilrente 3/4 |
669,38 Euro |
594,26 Euro |
Teilrente 1/2 |
905,63 Euro |
803,99 Euro |
Teilrente 1/4 |
1.102,50 Euro |
978,78 Euro |
Teilweise verminderte Erwerbsfähigkeit
|
Rechtskreis West |
Rechtskreis Ost |
Vollrente |
905,63 Euro |
803,99 Euro |
Teilrente 1/2 |
1.102,50 Euro |
978,78 Euro |
Überschreiten der Grenzen kann folgenlos sein
Überschreitet ein beschäftigter Rentner die Hinzuverdienstgrenze, wirkt sich dies mindernd auf seine Rente aus. Wird die Grenze aber höchstens zweimal im Kalenderjahr um nicht mehr als den doppelten Wert überschritten, hat dies keine Auswirkungen auf die Rente.