Beachten Sie die Hinzuverdienstgrenzen für Rentner

Neue Hinzuverdienstgrenzen ab Juli 2012 beachten

Ab 1.7.2012 gelten neue Hinzuverdienstgrenzen für Rentner aufgrund der neu festgesetzten Rentenwerte des Rechtskreises Ost.

Die Hinzuverdienstgrenzen markieren eine Verdienstobergrenze. Für Rentner, die einer Beschäftigung nachgehen, gilt diese Hinzuverdienstgrenze, damit ihre Rente nicht gekürzt wird oder komplett wegfällt.

Rentner, die noch nicht die Regelaltersgrenze erreicht haben und eine Vollrente beziehen, dürfen 400 Euro monatlich dazu verdienen. Ist die Regelaltersgrenze erreicht, können sie unbegrenzt hinzuverdienen.

Die Hinzuverdienstgrenzen hängen unter anderem von den Rentenwerten ab. Da die Rentenwerte des Rechtskreises Ost zum 1.7. neu festgesetzt werden, ändern sich auch die Hinzuverdienstgrenzen.

Das beachten Sie für Teilrentner

Sofern ein Rentner seine Altersrente vorzieht, erhält er nur eine Teilrente. In diesem Fall gelten ab 1.7.2012 folgende Mindesthinzuverdienstgrenzen:

Altersrente

Rechtskreis West

Rechtskreis Ost

Teilrente 2/3

511,88 Euro

454,43 Euro

Teilrente 1/2

748,13 Euro

664,17 Euro

Teilrente 1/3

984,38 Euro

873,91 Euro

Das gilt bei Erwerbsminderungsrentnern

Auch bei einer vollen Erwerbsminderungsrente können Rentner 400 Euro zusätzlich verdienen. Ansonsten gelten für Rentner mit einer Rente wegen voller oder teilweiser verminderter Erwerbsfähigkeit nachfolgend aufgeführte Grenzen:

voll verminderte Erwerbsfähigkeit

Rechtskreis West

Rechtskreis Ost

Teilrente 3/4

669,38 Euro

594,26 Euro

Teilrente 1/2

905,63 Euro

803,99 Euro

Teilrente 1/4

1.102,50 Euro

978,78 Euro

Teilweise verminderte Erwerbsfähigkeit

 

Rechtskreis West

Rechtskreis Ost

Vollrente

905,63 Euro

803,99 Euro

Teilrente 1/2

1.102,50 Euro

978,78 Euro

Überschreiten der Grenzen kann folgenlos sein

Überschreitet ein beschäftigter Rentner die Hinzuverdienstgrenze, wirkt sich dies mindernd auf seine Rente aus. Wird die Grenze aber höchstens zweimal im Kalenderjahr um nicht mehr als den doppelten Wert überschritten, hat dies keine Auswirkungen auf die Rente.