Neuer Gleitzonenfaktor 2011

Jährlich werden die Rechengrößen der Sozialversicherung angepasst, sodass die erste Abrechnung des neuen Jahres seitens der Lohnabrechner besonders in Augenschein genommen werden muss. Für Arbeitnehmer, die in der Gleitzone arbeiten, gilt es besonders achtsam zu sein. Denn hier gelten neben den neuen Beitragssätzen auch ein neuer Gleitzonenfaktor "F" ab 2011.

Gleitzonenfaktor 2011
Als Gleitzonen-Arbeitnehmer oder auch Midijobber werden Mitarbeiter bezeichnet, deren regelmäßiges Entgelt im Gleitzonen-Bereich von 400,01 Euro bis 800,00 Euro monatlich liegt. Für diesen Personenkreis gilt eine besondere Beitragsberechnung in der Sozialversicherung, es wird nämlich anhand der Gleitzonenformel ein reduziertes beitragspflichtiges Entgelt ermittelt, das der Beitragsberechnung zugrunde gelegt wird.

Diese Gleitzonen-Formel lautet:
F x 400 + (2 – F) x (tatsächliches Arbeitsentgelt – 400)

Der Gleitzonenfaktor "F"
In dieser Formel gilt "F" als Gleitzonenfaktor. Der Gleitzonenfaktor ändert sich in aller Regel jährlich und beträgt für das Jahr 2011:

  • F = 0,7435

Die vereinfachte Formel für 2011 lautet demzufolge:

  • 1,2565 x Arbeitsentgelt – 205,20

Beispiel für den Gleitzonenfaktor 2011
Ein Arbeitnehmer verdient regelmäßig 600 Euro im Monat. Damit ist die Gleitzonenberechnung nach folgender Formel anzuwenden: 

  • 1,2565 x 600 Euro – 205,20 Euro = 548,70 Euro

Daraus ergibt sich ein reduziertes beitragspflichtiges Entgelt von 548,70 Euro bei einem Monatslohn von 600 Euro. Die Beitragsberechnung erfolgt nach dem bekannten Schema, also der Arbeitgeber zahlt die Beiträge aus dem tatsächlichen Entgelt und der Arbeitnehmer die Differenz aus Gesamtbeitrag abzüglich Arbeitgeberanteil. Mehr dazu finden Sie hier.

Bitte beachten Sie auch die aktuellen Beitragssätze in der Lohnabrechnung 2011.