Ab 2013 gilt die Gleitzone im Bereich von mehr als 450,01 € und 850 € regelmäßigem Entgelt im Monat. Damit steigt auch die Gleitzone um den gleichen Betrag wie die Minijobgrenze. Die Minijobgrenze steigt ab 1.1.2013 auf 450 €.
Anhebung der Minijobgrenze sorgt für Verschiebung der Gleitzone
Durch die Anhebung der Minijobgrenze von 400 € auf 450 € im Jahr 2013 ändert sich auch der Niedriglohnbereich (Gleitzone). Die besonderen Regelungen zur Gleitzone gelten für alle Neueinstellungen ab 1.1.2013 für den Entgeltbereich von 450,01 € bis 850 €.
Mit dem neuen Entgeltbereich geht auch eine Änderung der Gleitzonenformel einher. Durch die Gleitzonenformel und den Faktor "F" wird aus dem tatsächlichen Entgelt eine verminderte Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge errechnet.
Die Formel ergibt sich aus den beiden Grenzen des Gleitzonenbereichs, sodass nunmehr folgende Formel anzuwenden ist:
F x 450 + ([850/(850-450)] – [450/(850-450)] x F) x (AE – 450)
Dabei wird der Faktor F voraussichtlich 0,7605 für 2013 betragen (Beitragssatz zur Rentenversicherung von 18,9% zugrunde gelegt).
Ihr Entgeltabrechnungsprogramm wird Ihnen ab 2013 diese neue Formel für
die Berechnung Ihrer Gleitzonenarbeitnehmer zur Verfügung stellen, sodass Sie sich diese komplizierte Berechnung ersparen können.
Bestandsfälle mit Sonderregelungen
Für die Arbeitnehmer, die zum 31.12.2012 mit ihrem Entgelt innerhalb der Gleitzone lagen, gilt grundsätzlich eine 2-jährige Übergangsregelung. Das heißt für diesen Personenkreis gelten aus Gründen des Bestandsschutzes die bekannten Regelungen weiterhin bis 31.12.2014.
Für Arbeitnehmer, die im Entgeltbereich zwischen 400,01 € und 450 € liegen, gilt diese Übergangsregelung ebenfalls. Da dieser Personenkreis durch die Anhebung der Minijobgrenze künftig nicht mehr versicherungspflichtig ist, gilt auch hier der Bestandsschutz. Die Arbeitnehmer in diesem Entgeltbereich sind bis Ende 31.12.2014 weiterhin versicherungspflichtig und damit auch voll krankenversichert.
In diesem Entgeltbereich bedeutete der Bestandsschutz auch, dass die bisherige Gleitzonenformel anzuwenden ist. Diese ist im Vergleich zur neuen Gleitzonenformel aber "teurer", das heißt es sind höhere Beiträge zu zahlen. Daher besteht die Möglichkeit für den Arbeitnehmer, schriftlich bei Ihnen als Arbeitgeber die Verwendung der neuen Gleitzonenformel zu verlangen. Nehmen Sie dieses Schreiben unbedingt zu den Lohnunterlagen.