Gleitzone in der Entgeltabrechnung

Die Gleitzone hat zwar bereits im Jahre 2003 Einzug in die Entgeltabrechnung genommen, doch auch einige Jahre nach der Einführung wirft die Gleitzone in der Lohn- und Gehaltsabrechnung einige Fragen auf. Die Besonderheiten bei der Beitragsberechnung erweisen sich hier als schwierig, aber gerade hier liegen echte Vorteile für den Arbeitnehmer.

Was ist die Gleitzone? 
Die Gleitzone erstreckt sich über den Entgeltbereich von 400,01 Euro bis 800 Euro monatliches Bruttoentgelt. Arbeitnehmer, deren regelmäßiges monatliches Entgelt innerhalb dieses Bereichs liegt, befinden sich in der Gleitzone. Für diese Arbeitnehmer gilt, dass die Sozialversicherungsbeiträge nicht nach dem tatsächlichen Entgelt, sondern nach einem geringeren Betrag ermittelt werden.  

 

Dieser geringere Betrag, das beitragspflichtige Entgelt, wird nach einer speziellen Formel für die Gleitzone ermittelt. Diese Gleitzonen-Formel besteht lautet:

F x 400 + (2 – F) x (tatsächliches Arbeitsentgelt – 400)

In dieser Formel gilt "F“ als Gleitzonen-Faktor. Dieser Gleitzonen-Faktor ändert sich in aller Regel jährlich und beträgt für das Jahr 2009 F = 0,7472.  

Wenn der Gleitzonen-Faktor in der Formel eingesetzt ist, kann diese vereinfacht werden:  

1,2528 x tatsächliches Arbeitsentgelt -202,24

Ergebnis der Gleitzonenformel ist die beitragspflichtige Einnahme, die zur Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge herangezogen wird.

Beispiel zur Berechnung der reduzierten beitragspflichtigen Einnahme in der Gleitzone
Ein Arbeitnehmer (mit Elterneigenschaft) hat ein monatliches Bruttoentgelt von 600 Euro. 

Anwendung der Gleitzonenformel:

1,2528 x 600 Euro – 202,24 = 549,44 Euro

Beitragsberechnung in der Gleitzone 
Bei der Beitragsberechnung in der Gleitzone gelten wieder einige Besonderheiten. Denn hierbei ist in folgenden Schritten vorzugehen.

  1. Ermittlung des Gesamtbeitrags je Sozialversicherungszweig
  2. Ermittlung des Arbeitgeberanteils vom tatsächlichem Bruttoentgelt
  3. Ermittlung des Arbeitnehmeranteils

Um den Gesamtbeitrag je Sozialversicherungszweig zu berechnen ist wie folgt vorzugehen. Nachdem die reduzierte beitragspflichtige Einnahme berechnet wurde (im Beispiel 549,44 Euro) ist dieser Betrag mit dem vollen Beitragssatz des jeweiligen SV-Zweiges zu multiplizieren. Obacht ist allerdings beim Krankenversicherungssatz und beim Beitragssatz der Pflegeversicherung geboten. Denn hier sind auch für Arbeitnehmer in der Gleitzone die vom Arbeitnehmer allein zu tragenden Beitragsanteile heraus zu rechnen.

Anschließend ist der Beitragsanteil des Arbeitgebers zu berechnen. Hier ist grundsätzlich mit dem jeweiligen halben Beitragssatz zu rechnen. Wichtig dabei ist, dass hier nicht mit der reduzierten beitragspflichtigen Einnahme des Gleitzonen-Arbeitnehmers gerechnet wird, sondern mit dem tatsächlichen Entgelt des Gleitzonen-Arbeitnehmers. In dem Beispiel also mit 600 Euro.

Der Arbeitnehmeranteil in der Gleitzone ergibt sich dann aus der Differenz des Gesamtbeitrags je Sozialversicherungszweig und dem Arbeitgeberanteil.

Fortsetzung des Beispiels zur Beitragsberechnung in der Gleitzone:
Ermittlung des Gesamtbeitrags zur Rentenversicherung

549,44 Euro x 19,9 % = 109,34 Euro

Ermittlung des Arbeitgeberanteils zur Rentenversicherung

600 Euro x 9,95 % = 59,70 Euro

Ermittlung des Arbeitnehmeranteils zur Rentenversicherung

109,34 Euro – 59,70 Euro = 49,64 Euro 

Auf diese Art und Weise sind die Sozialversicherungsbeiträge und die Beitragslastverteilung bei Arbeitnehmern in der Gleitzone zu ermitteln. Übrigens: Die relative Beitragsbelastung in der Gleitzone steigt mit zunehmendem Bruttoentgelt, dies bedeutet, dass zu Beginn der Gleitzone relativ wenig Sozialversicherungsbeiträge vom Arbeitnehmer geleistet werden und am oberen Ende der Gleitzone relativ höhere Beiträge auf den Mitarbeiter zukommen.