Gleitzone und reduzierte beitragspflichtige Einnahme
Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Arbeitsentgelt im Bereich von 400,01 Euro bis 800 Euro liegt, dem sogenannten Niedriglohn- oder auch Gleitzonenbereich, sind bei den Sozialversicherungsbeiträgen bessergestellt als Arbeitnehmer mit einem höheren Verdienst. Denn die Beiträge bei Gleitzonenarbeitnehmern werden nicht aus dem tatsächlichen, sondern einem reduzierten Entgelt – der beitragspflichtigen Einnahme – berechnet.
Allerdings müssen Sie bei der Berechnung der Beiträge noch einige Besonderheiten beachten. Diese finden Sie hier.
Für die Ermittlung dieser reduzierten beitragspflichtigen Einnahme ist das Gesamtentgelt in einer Formel zu verwenden. Diese Gleitzonenformel lautet folgendermaßen:
F x 400 + (2 – F) x (AE – 400)
Dabei bedeutet
F = Gleitzonenfaktor (jährliche Anpassung)
AE = tatsächliches Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers
Gleitzonenformel 2012
Für das Jahr 2012 ergibt sich somit folgende Gleitzonen-Formel:
Der Faktor F beträgt dabei 0,7491.
0,7491 x 400 + (2- 0,7491) x (AE – 400)
= 1,2509 x AE – 200,72 Euro (vereinfachte Formel)
Beispiel Gleitzone 2012
Ein Arbeitnehmer verdient monatlich 700 Euro. Damit liegt er innerhalb des Gleitzonenbereichs (400,01 Euro bis 800 Euro). Bevor der Arbeitgeber also die Sozialversicherungsbeiträge berechnen kann, muss zunächst die beitragspflichtige Einnahme des Arbeitnehmers berechnet werden. Dafür setzt man einfach das Entgelt (700 Euro) in die vereinfachte Gleitzonenformel ein und erhält somit folgende Berechnung:
1,2509 x 700 Euro – 200,72 Euro
= 674,91 Euro
Die Sozialversicherungsbeiträge sind also aus 674,91 Euro zu ermitteln.
Keine Auswirkungen auf die Steuer
Die besonderen Regelungen zur Gleitzone betreffen nur den Bereich der Sozialversicherung. Im Steuerrecht ist die Gleitzone nicht bekannt und findet keine Berücksichtigung. Die Lohnsteuer wird also auch bei Gleitzonenarbeitnehmern aus dem tatsächlich erzielten Entgelt berechnet und nicht – wie in der Sozialversicherung – aus einer fiktiven reduzierten Einnahme.