U1 Umlagepflicht bei Minijob-Zentrale
Die Teilnahme zur Ausgleichskasse U1 ist für alle Arbeitgeber verpflichtend, die nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigen. Ab 2012 erhöht sich für diese Arbeitgeber der U1-Beitragssatz zur Minijob-Zentrale von bislang 0,6% auf dann 0,7% des Entgelts. Der Erstattungssatz für die Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit des Arbeitnehmers bleibt unverändert bei 80%.
Neben der Erhöhung der U1-Beiträge sind auch die Arbeitgeber von Minijobbern verpflichtet, Insolvenzgeldbeiträge zu zahlen. Nachdem der Beitrag im Jahr 2011 mit 0% Beitragssatz faktisch nicht angefallen ist, müssen 2012 wieder Beiträge zur Insolvenzgeldumlage in Höhe von 0,04% gezahlt werden.
Beispiel Kosten für einen Minijobber 2012
Die Hanno GmbH beschäftigt einen Minijobber für den ab Januar 2012 folgende Beiträge bei einem Entgelt von 400 Euro monatlich zu entrichten sind, wenn der Betrieb U1 teilnahmepflichtig ist:
Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung:
400 Euro x 13% = 52 Euro
Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung:
400 Euro x 15% = 60 Euro
Pauschsteuer
400 Euro x 2% = 8 Euro
U1 Umlage:
400 Euro x 0,7% = 2,80 Euro
U2 Umlage
400 Euro x 0,14% = 0,56 Euro
Insolvenzgeldumlage:
400 Euro x 0,04% = 0,16 Euro