Minijobber müssen für ihre Rentenversicherung zwar keine Beiträge zahlen, profitieren aber von den Pauschalzahlungen ihrer Arbeitgeber. Hierdurch erwerben auch Minijobber Ansprüche in der Rentenversicherung. Da allerdings bei einem Minijob nur stark reduzierte Beiträge gezahlt werden, führen diese nicht zum vollen Leistungsanspruch. Auch die Wartezeit für die Rente wird nur relativ gering aufgefüllt.
Wartezeiten für die Rente beim Minijob
Bei einem Minijob entspricht die Anzahl der Arbeitsmonate geteilt durch drei ungefähr der Zahl der Monate, die man für die Wartezeit für eine Rente erwirbt.
Man muss daher drei Jahre in einem Minijob arbeiten, damit eine ähnliche Wartezeit angerechnet wird wie für ein Jahr mit Vollzeitbeschäftigung.
Minijob: Rente aufstocken
Wer auf die Versicherungsfreiheit beim Minijob verzichtet, kann die verringerten Rentenbeiträge auf den vollen Beitrag von derzeit 19,9 Prozent aufstocken. Die fehlenden 4,9 Prozent (19,9 Prozent Beitragssatz zur Rentenversicherung abzüglich 15 Prozent Arbeitgeberanteil = 4,9 Prozent) werden dann vom Lohn abgezogen und zusammen mit dem Pauschalbeitrag des Arbeitgebers an die Minijob-Zentrale geleitet.
In diesem Zusammenhang sei der Hinweis erlaubt, dass Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet sind, Minijobber über die Aufstockungsmöglichkeit zu informieren.
Vorteile: Rente beim Minijob aufstocken
Durch das Aufstocken erwirbt man trotz Minijob vollwertige Pflichtbeitragszeiten. Die Vorteile im Einzelnen:
- Wartezeiten werden aufgefüllt – eventuell für eine vorgezogene Altersrente.
- Man erwirbt im Minijob den Anspruch auf eine Rehabilitation.
- Durch die Aufstockung der Rentenversicherungsbeiträge erhält man den Versicherungsschutz für teilweise oder volle Erwerbsminderung aufrecht oder erwirbt ihn neu.
- Minijobber, die die Rentenversicherungsbeiträge aufstocken, haben Anspruch auf die staatliche Förderung für die Riester-Rente.
- Durch die Aufstockung der Rentenversicherungsbeiträge bekommt man später eine höhere Rente.
Bei einem Jahr Arbeit in einem Minijob erwirbt man rund 3,10 Euro Rentenzuwachs pro Monat. Bei der Aufstockung der Rentenbeiträge sind es etwa 4,10 Euro pro Monat.
Rente beim Minijob aufstocken: Mindestbeitrag
Der Mindestbeitrag für die Aufstockung der Rente berechnet sich aus einem Verdienst von 155 Euro (× 19,9 Prozent = 30,85 Euro). Wer in seinem Minijob weniger als 155 Euro verdient, dem zahlt sein Arbeitgeber nur den Pauschalbeitrag von 15 Prozent auf das Gehalt. Die Differenz bis zum Mindestbeitrag muss der Minijobber selbst zahlen.