Wie sieht die vorzeitige Rente mit 60 aus?
Generell liegt das jetzige Rentenalter bei 67 Jahren, was allerdings nur bei jüngeren Geborenen, die nach dem 1.1.1964 geboren wurden, Gültigkeit hat. Ist jemand davor geboren, so hat diese Person Anspruch auf einen früheren Rentenbezug. Das Renteneintrittsalter unterliegt keinem allgemeingültigen Alter, sondern richtet sich nach dem Geburtstag der Person. Für jedes Jahr vor 1964 werden zwei Monate vom Renteneintritt abgezogen. Entscheidet sich ein Arbeitnehmer früher die Rente in Anspruch zu nehmen, so geht das nur mit einem Abzug.
Für jeden Monat, den ein Arbeitnehmer früher in Rente gehen möchte, werden 0,3 Prozent abgezogen. Geht der Arbeitnehmer also nur ein Jahr früher in Rente so werden als Abschlag 3,6 % berechnet. Da die gesetzliche Rente ohnehin nur schmal ausfällt, überlegen es sich viele überhaupt früher in Rente zu gehen. Der Gegenzug zum Abschlag ist der Zuschlag. So kann ein Arbeitnehmer, wenn er über das Rentenalter hinaus arbeitet, für jeden Monat 0,5 % an Zuschlag erwarten.
Die weitere Bedingung, um in den Genuss einer Frührente zu kommen, sind 45 Jahre Beitragszeit. Aus dieser Sicht ist eine Rente mit 60 mit hohen Abschlägen versehen. Bei Frauen, die vor 1952 geboren sind, besteht noch eine Chance auf Rente mit 60 ohne Abzüge: Dazu müssen allerdings mindestens 15 Versicherungsjahre nachgewiesen werden, außerdem müssen nach dem 40. Lebensjahr noch 120 Monate Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt worden sein.
Der Sonderfall der Schwerbehinderung
Als Sonderfall zählt die Altersrente für Schwerbehinderte. Personen, die einen Behindertengrad von mindestens 50 % haben, können die Rente in Anspruch nehmen. Generell hat diese Rente erst ab 63 Gültigkeit; allerdings müssen zuvor 35 Jahre Beiträge in die Rentenkasse gezahlt worden sein. Es kann auch eine Rente mit 60 in Erwägung gezogen werden, allerdings ist dann mit Abschlägen zu rechnen.
Momentan sind es 10,08 % die abgezogen werden, wenn Anspruch auf eine Rente mit 60 genommen wird. Dem Schwerbehinderten werden somit monatlich 0,3 % von seiner Rente abgezogen. Die Ausnahme ist, wenn Personen vor dem 17.11.1950 geboren wurden und vor dem 16.11.2000 die Schwerbehinderung beantragt haben: Diese können von dem sogenannten Vertrauensschutz profitieren, welcher die Rente mit 60 ohne Abzüge besagt.
Der Hinzuverdienst
Da die gesetzliche Rente der meisten Menschen eher gering ausfällt, sind viele darauf angewiesen sich etwas dazu zu verdienen. Die deutsche Rentenversicherung liefert hier genaue Angaben, was ein Rentner dazu verdienen kann. Hat der Rentner seine Regelaltersgrenze erreicht, so darf der Verdienst unbegrenzt sein. Wird die Rente aber vorzeitig angetreten, so darf der Hinzuverdienst höchstens 450 Euro betragen.
Dem Rententräger muss darüber Meldung gemacht werden, dass dann nur noch eine Teilrente ausgezahlt wird. Hier sollte sich die Person eingehend beraten lassen, um die Berechnung der eigenen Situation anzupassen.
Die Berechnung der Rente mit 60
Wer mit 60 Jahren in Rente gehen möchte, der kann sich seinen Abschlag schon vorab ausrechnen.
Das Beispiel: Der Durchschnittsverdienst eines Arbeitnehmers beträgt in einem Jahr 34.071 Euro als Gesamtbruttoeinkommen. Dafür gibt es einen Entgeltpunkt im Wert von 28,14 Euro Rente/Monat. Werden 45 Jahre Beiträge eingezahlt, so summiert sich dies auf 1.266,30 Euro als Rente. Wird mit 60 Jahren die Beschäftigung niedergelegt, werden auch keine Beiträge in die Rentenkasse mehr eingezahlt und es werden keine Entgeltpunkte mehr berechnet: Die Rente sinkt.
Dazu kommen noch die Abschläge für den frühen Rentenbeginn. Der durchschnittliche Verdiener, der anstatt mit 67 Jahren schon mit 60 in Rente geht, verliert infolgedessen sieben Entgeltpunkte à 28,14 Euro; zudem auch 48 Monate mit je – 0,3 Prozent/Monat der Rente (das beinhaltet vier Jahre bis zur normalen Altersgrenze): Es werden also insgesamt 14,4 % an Abschlägen berechnet.
Da die Entgeltpunkte ebenfalls abgezogen werden, ergeben sich Abschläge in Höhe von 400 Euro, die Rentenhöhe beträgt also nur noch um die 872 Euro.
Fazit: Wer die Rente mit 60 für sich beanspruchen möchte, aber zugleich auch die Abschläge auffangen möchte, der sollte ein Alterseinkommen ansparen. Der sinnvollste Zeitpunkt wird bereits nach fünf Berufsjahren angesehen.
Ein Eintritt in die Rente ohne Abschlag geht heutzutage nicht mehr, es sei denn es liegt eine Schwerbehinderung vor. Wer 1952 oder später geboren ist, kann mit 63 Jahren frühestens in Rente gehen. Wer trotzdem früher aufhört zu arbeiten, der muss die Zeit bis zum 63. Lebensjahr anders überbrücken, auf die Rente kann er nicht zugreifen. Allerdings ist die Rente dann wegen der fehlenden Jahre noch mal gemindert.
Können Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr länger als 3 bis 6 Stunden am Tag arbeiten, kommt für Sie die Erwerbsminderungsrente in Frage.
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