Sie sind als Unternehmer zur Abgabe einer monatlichen oder vierteljährlichen Umsatzsteuervoranmeldung (USt-Voranmeldung) verpflichtet. Verbummeln Sie ab 2012 einen solchen Abgabetermin, drohen harte Sanktionen. Daher hat sogar der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für Unternehmer, die ihre USt-Voranmeldung im Jahr 2012 zu spät abgeben, härtere Zeiten anbrechen.
USt-Voranmeldung 2012 auf jeden Fall rechtzeitig abgeben
Wird eine verspätete Abgabe der USt-Voranmeldung im Jahr 2012 jetzt als Steuerhinterziehung qualifiziert? Das ist zumindest möglich.
Denn: Verspätete USt-Voranmeldungen sollen ab 2012 nach einer neuen Verwaltungsrichtlinie (AStBV Nr. 132 Abs. 1 – Anweisung für das Straf- und Bußgeldverfahren 2012) stets der Strafsachenstelle vorgelegt werden. Dort wird dann entschieden, ob die verspätete Abgabe der Erklärung als Steuerhinterziehung eingestuft wird oder nicht.
So sollten Sie bei einer verspäteten Abgabe Ihrer USt-Voranmeldung ab 2012 reagieren
Wenn Sie die Abgabefrist für Ihre USt-Voranmeldung 2012 einmal versäumt haben, sollten Sie dem Finanzamt unbedingt den Grund für das Fristversäumnis schriftlich mitteilen (Krankheit, Arbeitsüberlastung, technische Probleme) und Besserung geloben. Wenn Sie bisher alle Termine korrekt eingehalten haben, wird das Finanzamt in der Regel von Sanktionen und der Meldung der verspäteten Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung an die Bußgeld- und Strafsachenstelle absehen.
Abgabetermine für die USt-Voranmeldung 2012
Nachfolgend eine kleine Übersicht mit den Abgabeterminen für die USt-Voranmeldung des Jahres 2012.
- Januar 2012: 10. Februar 2012
- Februar 2012: 12. März 2012
- März 2012: 10. April 2012
- April 2012: 10. Mai 2012
- Mai 2012: 11. Juni 2012
- Juni 2012: 12. Juli 2012
- Juli 2012: 10. August 2012
- August 2012: 10. September 2012
- September 2012: 10. Oktober 2012
- Oktober 2012: 12. November 2012
- November 2012: 10. Dezember 2012
- Dezember 2012: 10. Januar 2013
Beachten Sie: Diese härtere Gangart des Finanzamts droht nicht nur bei verspäteter Abgabe der USt-Voranmeldung 2012, sondern auch bei verspäteter Übermittlung der Lohnsteueranmeldung.