Teilzeit: Mit diesen Argumenten überzeugen Sie Ihren Chef

Zwar hat der Gesetzgeber mit dem Teilzeit- und Befristungsgesetz umfangreiche Rechte geschaffen, die es erleichtern, seinen Wunsch nach einem Teilzeitarbeitsverhältnis umzusetzen, dennoch wehren sich Arbeitgeber in vielen Fällen gegen die Reduzierung der Arbeitszeit.

Die Argumente kreisen meist um den erhöhten organisatorischen Aufwand oder das Steigen der Arbeitsplatzkosten. Sie sollten wissen, dass Teilzeitarbeit auch für Unternehmen Vorteile hat und diese in die Diskussion einbringen.

Teilzeiter arbeiten effektiver
Mitarbeiter, die nur wenige Stunden am Tag am Arbeitsplatz sind oder nur einige Tage in der Woche, arbeiten nachweislich effektiver. Sie konzentrieren sich in der vorhandenen Zeit auf die zu erledigende Arbeit und beschäftigen sich seltener mit Randthemen als Vollzeitbeschäftigte. Sie sind in der Regel gut organisiert und nutzen die knappe verfügbare Zeit besonders gut aus.

Bei Teilzeitern ist auch das Gehalt reduziert
Natürlich braucht ein Arbeitgeber einem Teilzeiter auch nur anteilig das Gehalt zu bezahlen. Auch Nebenkosten, wie Sozialversicherung etc. fallen nur reduziert an. Somit leistet ein Teilzeiter auch einen Beitrag zur u. U. notwendigen Kostenreduzierung. Besonders als Teilzeiter, der seine Arbeitszeit nur wenig reduziert, sollten Sie aber darauf achten, dass Sie nicht weiterhin einen Vollzeitjob machen, was das Arbeitsvolumen angeht.

Teilzeiter sind flexibel einsetzbar
Während bei Vollzeitangestellten die Möglichkeit, bei Bedarf zusätzlich zu arbeiten, gering ist, kann ein Teilzeiter – nach Absprache – auch vorübergehend mehr arbeiten, als vertraglich vereinbart ist. Dies ermöglicht dem Arbeitgeber, in Spitzenzeiten zusätzliche Kapazitäten zu mobilisieren, ohne Aushilfen einstellen zu müssen.

Auch für die regelmäßig notwendige Urlaubsvertretung ist das Unternehmen gut gerüstet. Als Teilzeiter sollten Sie darauf achten, dass dies in Ihrem Vertrag oder per Betriebsvereinbarung so geregelt ist, dass Sie damit nicht überfordert werden.

Gesetzlichen Anspruch nur als letztes Mittel durchsetzen
Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) oder ggf. auch nach dem Bundeselterngeldgesetz (BEEG) besteht ein gesetzlicher Anspruch zur Reduzierung der vertraglichen Arbeitszeit. Natürlich können Sie diesen Anspruch geltend machen, das Überzeugen durch Argumente ist jedoch der langfristigen guten Zusammenarbeit in jedem Falle dienlicher.