Immer wieder taucht im Zusammenhang mit der Urlaubsplanung bei Minijobbern die Frage auf, ob ein Minijobber überhaupt Anspruch auf Urlaub hat und falls ja, wie viel Urlaub ihm zusteht. Die Antwort ist ganz einfach: Auch Minijobber haben Urlaubsansprüche und sind wie alle anderen Arbeitnehmer zu behandeln.
Für die Ermittlung der Urlaubsansprüche eines Minijobbers ist zunächst einmal festzustellen, dass der Urlaubsanspruch auch für Minijobber gilt. Denn auch Minijobber sind Arbeitnehmer und haben daher einen Urlaubsanspruch nach den gesetzlichen Vorgaben im Bundesurlaubsgesetz.
Es gilt dabei jedoch für Sie, dass zunächst einmal festgestellt werden muss, wie viel Urlaub ein Vollzeitarbeitnehmer im Betrieb hat. Wenn dies feststeht, können Sie sich an die Ermittlung der (anteiligen) Urlaubstage für einen Minijobber machen. Hierbei lohnt häufig auch ein Blick in einen Tarifvertrag, sofern Ihr Betrieb tarifgebunden ist, damit Sie die Urlaubstage bei Vollarbeit erhalten.
Minijobber und Urlaubsanspruch
Der Urlaubsanspruch von Teilzeitarbeitnehmern und damit auch von Minijobbern wird prinzipiell analog zu den Urlaubsansprüchen eines Vollzeitarbeitnehmers ermittelt. Allerdings reduziert sich der Urlaubsanspruch mit der Zahl der Arbeitstage pro Woche für Teilzeitkräfte. Es ist dabei nämlich auf die Arbeitstage je Woche abzustellen. Beschäftigen Sie also einen Arbeitnehmer an 3 Tagen pro Woche, so ist der Jahresurlaubsanspruch bei einer 5-Tage-Woche um 3/5 zu reduzieren.
Es ist bei der Ermittlung des Urlaubsanspruchs also auf die Wochenarbeitstage abzustellen. Die tägliche Arbeitszeit oder die wöchentliche Stundenzahl ist dabei ohne Belang und nicht zu berücksichtigen. Dies führt unter Umständen dazu, dass ein Minijobber genauso viele Urlaubstage wie ein Vollzeitarbeitnehmer haben kann.
Beispiele Urlaubsansprüche
Ein Arbeitnehmer erhält in dem Betrieb bei einer 5 Tage Woche insgesamt 30 Urlaubstage im Jahr.
Ein Minijobber mit einer täglichen Arbeitszeit von 2 Stunden (an 5 Tagen die Woche) hätte in diesem Beispiel ebenfalls einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen Jahresurlaub.
Ein Minijobber mit einer Zweitagewoche hat hingegen nur einen reduzierten Urlaubsanspruch von 2/5. Der Urlaubsanspruch für diesen Mitarbeiter beträgt somit also nur 12 Tage im Jahr.