Minijobs: Geringfügige Beschäftigungen

Minijobs sogenannte geringfügige Beschäftigungen sind die beliebteste Form des Nebenjobs. Warum? Die Minijobs bieten zahlreiche Vorteile, die die Arbeitnehmer zu schätzen wissen. Aber auch die Arbeitgeber kennen die Vorzüge eines Minijobs und vergeben gerne geringfügige Beschäftigungen. Erfahren Sie mehr zu den Vorteilen, aber auch den Pflichten von Minijobs.

Gleitzone: Wenn die Teilzeitkräfte mal mehr mal weniger verdienen

Bei schwankendem Auftragsvolumen kann es passieren, dass Sie Mitarbeiter in der Gleitzone nicht vollständig auslasten können. Beispiel: Im September herrscht Auftragsebbe, während Sie im November wegen der Vorweihnachtszeit mit erheblich mehr Aufträgen rechnen und Ihren Mitarbeiter dann auch mehr beschäftigen möchten, auch über die 800 Euro-Grenze hinweg.

Ihre freiwillig versicherten 400-Euro-Kräfte müssen keine Krankenkassenbeiträge bezahlen

Ihre geringfügig Beschäftigten, die freiwillig krankenversichert sind, dürfen sich freuen. Sie müssen auf Einkünfte, die Sie bei Ihnen erzielen, keine Krankenkassenbeiträge mehr entrichten und können bereits bezahlte zurückfordern. So entschied das Bundessozialgericht in einem aktuellen Urteil (BSG, Urteil vom 16.12.2003, B 12 KR 25/03).

Neues Urteil räumt mit Unsicherheit auf: Befristung der Anstellung nach Ausbildung oder Praktikum – Jetzt leichter ohne Sachgrund.

Wollten Sie bisher einem Auszubildenden eine befristete Aushilfs- oder Teilzeitbeschäftigung anbieten, dann hatten Sie ein Problem: Sie brauchten einen sachlichen Grund für die Befristung des Arbeitsverhältnisses. Einfach nur so eine Befristung zu vereinbaren – zum Beispiel, weil Sie nicht sicher sind, ob Sie in ein oder zwei Jahren noch genügend Arbeit haben – das ging im Streitfall schnell schief. Denn wenn die Befristung ohne Sachgrund erfolgt, kann aus dem befristeten Arbeitsverhältnis vor Gericht schnell ein unbefristetes werden.

Prinzip Hoffnung: Jugendliche als Teilzeitbeschäftigte

Das Prinzip heißt Hoffnung. Seit dem 01. Juli wird die Teilzeitarbeit für Jugendliche staatlich gefördert. Als Arbeitgeber können Sie Jugendliche als Teilzeitbeschäftigte einstellen. Der Jugendliche Teilzeitbeschäftigte bekommt dann einen Lohnzuschuss vom Arbeitsamt in Höhe von 20 Prozent. Mit dieser Maßnahme will die Bundesregierung die hohe Arbeitslosigkeit unter den Jugendlichen bekämpfen und dem Nachwuchs gleichzeitig neue Chancen auf dem Arbeitsmarkt eröffnen.

Wann wird die 325-Euro-Grenze überschritten?

Wenn Sie feststellen wollen, ob Ihr Mitarbeiter mit seinem Verdienst die 325-Euro-Grenze überschreitet, müssen Sie von seinem regelmäßigen Arbeitsentgelt ausgehen. Wichtig ist also, welche Zahlungen auf die 325-Euro-Grenze angerechnet werden und welche nicht? Folgende Unterscheidungen müssen Sie bei der Feststellung der anzurechnenden Zahlungen berücksichtigen:

Personaleinsatz im Weihnachtsgeschäft: So planen Sie rechtssicher und finanziell günstig

Zwar ist das Weihnachtsgeschäft auch nicht mehr das, was es einmal war, dennoch brauchen Sie in den letzten Wochen des Jahres mehr Personal als sonst. In den meisten Einzelhandelsbetrieben gilt daher im Weihnachtsgeschäft eine Urlaubssperre, oft werden zusätzlich Aushilfen engagiert, und die festen Mitarbeiter müssen mehr ran.

Sozialversicherungspflicht: Muss bei Mehrfachbeschäftigungen von geringfügig Beschäftigten nachgezahlt werden?

Die Richter des baden-württembergischen Landessozialgerichts haben kürzlich entschieden, dass ein Arbeitgeber nicht rückwirkend Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen muss, wenn eine bei ihm eine auf geringfügiger Basis beschäftigte Aushilfskraft nebenher bei anderen Arbeitgebern noch weitere geringfügige Beschäftigungen ausübt und daher die gesetzliche Versicherungspflicht wegen Überschreitens der Geringfügigkeitsgrenze eintritt.

Aktuelles Urteil: So senken Sie Ihre Kosten bei 400-Euro-Jobs

Seit dem 1.7.2006 zahlen Sie für Ihre 400-Euro-Jobs mehr Geld. Die monatliche Abgabenpauschale ist von 25 auf 30 Prozent gestiegen. Können Sie sich die darin enthaltene pauschale Lohnsteuer von 2 Prozent wieder von Ihrem Minijobber zurückholen und so die Kosten auf 28 Prozent senken? Ein wichtiges Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 1.2.2006 (Az. 5 AZR 628/04) gibt die Antwort.

Auch freie Mitarbeiter können Urlaubsabgeltung verlangen

Auch als Selbstständiger können Sie unter Umständen Urlaubsabgeltung von Ihrem Auftraggeber verlangen. Als arbeitnehmerähnliche Person werden vor allem Heimarbeiter und Handelsvertreter (sog. Einfirmenvertreter) behandelt, die auf Grund vertraglicher Vereinbarung oder wegen des Umfangs ihrer Inanspruchnahme nur für ein Unternehmen tätig werden können. Auf diese Weise haben Sie als Selbstständiger Anspruch auf Urlaubsabgeltung.