Neue Umlagesätze zur Minijob-Zentrale
Ab 1.9.2015, also ab der September-Abrechnung, müssen Sie höhere Beiträge zur U1 und U2-Umlagekasse an die Minijob-Zentrale zahlen. Die U1-Beiträge dienen dabei zur Finanzierung der Erstattungen der Arbeitgeberaufwendungen für Ihre Minijobber und kurzfristigen Aushilfen bei krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeitszeiten.
Die U2-Umlagekasse finanziert die Erstattungen bei Mutterschaft für Ihre geringfügig Beschäftigten.
Ab 1.9.2015 gelten folgende Umlagesätze:
- U1: 1,0 % (bis 31.8.2015: 0,7 %)
- U2: 0,3 % (bis 31.8.2015: 0,24 %)
Auch wenn die Minijob-Zentrale nun die Beitragssätze erhöht, sind sie im Vergleich zu einer Vielzahl von Krankenkassen immer noch wesentlich günstiger.
Erstattungshöhe bleibt
Die Erstattungshöhe bleibt unverändert bei 80 % zur U1 und bei 100 % zur U2-Ausgleichskasse.
Beispiel:
Ein Minijobber verdient monatlich 450 €.
Ab 1.9.2015 zahlen Sie im Rahmen der Arbeitgeberversicherung zu den Ausgleichskassen folgende Umlagebeiträge:
U1: 450 € x 1 % = 4,50 €
U2: 450 € x 0,3 % = 1,35 €
Das müssen Sie tun
Passen Sie in Ihrem Lohnprogramm rechtzeitig vor der September-Abrechnung die Umlagesätze an. Viele Softwarehersteller bieten eine automatische Aktualisierung der Krankenkassen-Beitragssätze an. Sofern Sie diesen Service noch nicht nutzen, sollten Sie sich damit einmal beschäftigen.
Denn über diese Beitragssatzdatei werden auch die Zusatzbeiträge der Krankenkassen gepflegt (aktualisiert). Da hier künftig Änderungen bei vielen Krankenkassen erwartet werden dürfen, brauchen Sie bei der Nutzung der Beitragssatzdatei keine manuellen Änderungen mehr vornehmen. Vielmehr aktualisiert Ihre Lohnsoftware die Beitragssätze automatisch.
Wenn Sie einen Dauer-Beitragsnachweis für die Beiträge an die Minijob-Zentrale nutzen, brauchen Sie nichts zu tun. Die Minijob-Zentrale passt diese automatisch an. Eine Änderung müssen Sie hier nur vornehmen, wenn Sie die Entgelte für den Beitragsnachweis geändert haben.