Zum 1. Juli 2014 tritt die neue Rentenreform in Kraft – unter anderem auch die Rente mit 63. Sie besagt, dass man mit 63 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen kann. Die Voraussetzung dafür sind 45 Beitragsjahre, die auf dem Rentenkonto aufgelaufen sind. Ist ein Arbeitnehmer vor dem 1. Januar 1953 geboren, so kann dieser bei Erfüllung der Beitragszeiten ohne Abschlag in Rente gehen. Für 1953- und 1964-Geborene steigt die Altersgrenze stufenweise. So muss ein Arbeitnehmer, der heute 55 Jahre ist und 1958 geboren wurde, bis 64 arbeiten. Doch was sind das für Zeiten, die man geltend machen kann?