Wie Sie mit dem Rentenrechner Ihre Rentenhöhe ermitteln

Im Jahr 2007 wurde vom Bundesrat die schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre berufen. Davon betroffen sind alle nach 1946 Geborenen. Aber da die meisten nicht bis zum Alter von 67 Jahren arbeiten möchten oder gar können, bedeutet das Rentenabschläge, die sie in Kauf nehmen müssen. Damit vergrößert sich die Versorgungslücke, die im Alter entsteht.

Mit welchem Rentenbezug kann also im Alter gerechnet werden? Damit Sie sich diese Frage schon heute beantworten können, gibt es einen Rentenrechner. 

Der Rentenrechner – So funktioniert er

Die Benutzung des Rentenrechners ist einfach und unkompliziert. Er berücksichtigt alle Einkünfte und errechnet so den Betrag, der für den späteren gewohnten Lebensstandard fehlt. Es müssen einfach die Felder mit den eigenen Daten ausgefüllt werden. Der Rentenrechner ermittelt dann anhand der eingegebenen Daten die mutmaßliche Rente nach heutiger Kaufkraft.

Dabei wird lediglich ein Näherungswert geliefert, der auf aktuellen Zahlen basiert. Trotzdem ist das Ergebnis des Rentenrechners aussagekräftig, da die Preisentwicklung sich auch auf die jährlichen Anpassungen wie Durchschnittsentgelt, der Beitragsbemessungsgrenze und den Rentenwert auswirkt. Allerdings muss bemerkt werden, dass je weiter der Renteneintritt entfernt ist, auch die Berechnung der Rente umso ungenauer ausfällt. Denn der individuelle Rentenanspruch kann sich ändern.

Berechnung der Rente

Die zu erwartende Rente berechnet sich aus den Rentenpunkten die die Deutsche Rentenversicherung vergibt. Das Ergebnis zeigt eine Annäherung an die Altersrente und zeigt Zukunftsprognosen wie zukünftige Rentenanpassungen und die Inflationsraten. Aufgrund dieser Informationen können Sie sich selber ausrechnen, ob die Rente, die tatsächlich ausgezahlt wird, ausreichend ist, oder ob man zusätzlich eine private Vorsorge treffen muss. 

Die Rentenanpassung

Zukünftige Rentenanpassungen sind in der Berechnung verankert. Die Rentenanpassungen im laufenden Jahr sind mit den Lohnentwicklungen aus dem Vorjahr gekoppelt. Nimmt man die Erfahrung aus den letzten 30 Jahren, so würde das eine Rentenanpassung von 1,1 % jährlich ergeben.

Die Aufgabe des Rentenrechners

Über den Rentenrechner kann also der mutmaßliche Rentenbeginn ermittelt werden. Dazu notwendig ist die Eingabe des Geburtsdatums und zusätzlicher Daten, um ein Berechnungsergebnis in Tabellenform der für Sie in Frage kommenden Renten aufzuzeigen. Rentenarten, die durch die Eingrenzungsmerkmale ausgeschlossen wurden, werden nicht angezeigt.

Ebenso wird es keine Darstellung einer Rentenart geben, wenn bei dem eingegebenen Geburtsdatum der errechnende Rentenbeginn (mit oder ohne Abzüge) vor dem 1.1.2008 liegt. Gibt es Vertrauensschutzregeln so werden diese auch berücksichtigt.

Ebenso wird der Abschlag in Prozent angezeigt, der sich aus der vorzeitigen Inanspruchnahme der Rente ergibt. Die Entscheidung liegt dann bei Ihnen, ob Sie mit finanziellen Einbußen vorzeitig Rente beziehen möchten. Der Rentenrechner ist konzipiert worden, um den mutmaßlichen Rentenbeginn bei den Altersrenten zu ermitteln. Eine Erwerbsminderungsrente oder Rente wegen Todes des Partners ist nicht im Berechnungsprinzip des Rentenrechners enthalten.

Sie können aber auch aus den normalen Angaben, die jeder Versicherte von der Rentenversicherung per Post erhält, die Rentenhöhe errechnen. Die Beträge, die online errechnet werden, sind allerdings unverbindlich und ersetzen keine individuelle Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung.

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