Witwen- und Witwerrenten: So ändern sich die Altersgrenzen
Die „Rente mit 67“ bringt seit 2012 nach und nach einen späteren Renteneinstieg als bisher. Zeitgleich damit wird nun auch die Altersgrenze für die sogenannte „große Witwen- oder Witwerrente“ heraufgesetzt: von 45 auf künftig 47 Jahre. Wer ist davon betroffen?