BAV – Betriebliche Altersvorsorge für jedermann

Auch wenn Ihr Arbeitgeber keine eigene betriebliche Altersvorsorge (BAV) anbietet, können Sie über verschiedene Wege dennoch eine BAV abschließen und damit sogar Steuern sparen. Wie das funktioniert, lesen Sie hier.

Leider wissen viele Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen nicht, dass sie bereits seit Januar 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung haben. Oder wussten Sie, dass Sie einen bestimmten Teil Ihres Gehalts (vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der Rentenversicherung; BBG Stand 2011: 66.000 Euro) für eine betriebliche Altersvorsorge verwenden können?

So funktioniert die betriebliche Altersvorsorge

Die BAV wird direkt vom Gehalt abgezogen. Teile Ihres Gehalts werden dabei nicht ausbezahlt, sondern fließen direkt in die Altersvorsorge. Ein besonderer Vorteil besteht darin, dass das Ansparen vom Bruttogehalt erfolgt, also noch vor Abzug der Steuern. Liegt Ihr Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze, sind die Zahlungen sogar sozialabgabenfrei.

Im Klartext heißt das: steuerfrei bis zu einem monatlichen Beitrag von 370 Euro, sozialabgabenfrei bis zu einem monatlichen Beitrag von 220 Euro. Sie zahlen letzten Endes brutto mehr in die BAV ein, als es Sie netto kostet und profitieren damit ganz erheblich. Wenn Sie beispielsweise monatlich 200 Euro Ihres Bruttoverdienstes in die BAV einzahlen, stehen netto nur etwa 100 Euro weniger auf der Lohn- oder Gehaltsabrechnung.

Betriebliche Vorsorge bei Arbeitgeberwechsel oder Arbeitslosigkeit

Bei Arbeitgeberwechsel müssen Sie die BAV nicht kündigen, sondern können sie beim neuen Arbeitgeber weiterführen. Je nach finanzieller Lage können Sie den Vertrag unterbrechen (z. B. Elternzeit) oder die Beiträge erhöhen oder senken. Der Vertrag ist übrigens pfändungssicher, und bei Arbeitslosigkeit ist die angesparte Summe Hartz-IV-geschützt. Die einbezahlten Beträge sind auch vor einer Insolvenz des Arbeitgebers geschützt.

Betriebliche Altersvorsorge: Direktversicherung

Es gibt fünf verschiedene Durchführungswege der BAV: Direktversicherungen, Unterstützungskassen, Direktzusagen, Pensionskassen und Pensionsfonds. Es ist Sache Ihres Arbeitgebers, für welchen Durchführungsweg er sich letztendlich entscheidet. Bei der am häufigsten genutzten Direktversicherung handelt es sich um eine Lebens- bzw. Rentenversicherung.

Ihr Arbeitgeber ist der Versicherungsnehmer, Sie als Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin sind die versicherte und bezugsberechtigte Person. Bei Rentenbeginn können Sie zwischen einer monatlichen Rente und einer Kapitalvoll- oder teilauszahlung wählen.

Packen Sie Ihre vermögenswirksamen Leistungen in die BAV

Vermögenswirksame Leistungen (VL) werden zum Bruttogehalt dazugezählt und sind steuer- und sozialabgabenpflichtig. Wenn Sie die VL (sofern Sie welche erhalten) aber in die BAV einzahlen, geschieht dies aufgrund der Entgeltumwandlung vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben. Auf diese Weise können Sie den vollen Betrag (maximal 40 Euro) ansparen, ohne dass der Staat etwas davon kassiert.

Tipp: Ausführliche Informationen erhalten Sie auf der Website des BdV (Bund der Versicherten).