Wer seinen Rentenbeginn langfristig plant, kann dadurch eine höhere Rente erreichen. Lesen Sie hier, wie Sie durch eine optimale Gestaltung des Rentenantrags mehr aus der Rentenversicherung herausholen.
Die Höhe Ihrer Rente ist überwiegend abhängig von den eingezahlten Beiträgen. Diese Beiträge werden aus dem tatsächlich erzielten Einkommen (z.B. Arbeitsentgelt) ermittelt und der Rentenberechnung zugrunde gelegt.
Damit Ihre Rente nicht erst nach Rentenbeginn berechnet werden kann, bietet die Rentenversicherung die Möglichkeit, das Arbeitsentgelt für die letzten 3 Monate vor dem Rentenbeginn "fiktiv" auf Basis des tatsächlichen Einkommens der letzten 12 Kalendermonate "hochzurechnen". Diese Hochrechnung muss bei der Rentenantragstellung "zusätzlich" beantragt werden. Für diese Hochrechnung meldet Ihr Arbeitgeber das Arbeitsentgelt, welches in der Zeit bis vor die letzten 3 Monate vor Rentenbeginn angefallen ist.
Beispiel: Bei einem Rentenbeginn zum 1. Juli 2013 meldet Ihr Arbeitgeber für die Hochrechnung die erzielten Arbeitsentgelte aus den Monaten Januar 2013 bis März 2013. Die fiktive Ermittlung des Entgeltes / der Beiträge für die Monate April 2013 bis Juni 2013 erfolgt dann aus dem Zeitraum 01. April 2012 bis 31. März 2013 (die Entgelte für 2012 liegen der Rentenversicherung bereits vor).
Wird die Hochrechnung nicht beantragt, kann die Rente erst nach einigen Wochen nach dem tatsächlichen Rentenbeginn berechnet werden. Ein gleitender Übergang in die Rente ist somit nicht gewährleistet. Die Rente wird aber selbstverständlich nachgezahlt.
Wann erfolgt die Endabrechnung?
Wird diese Hochrechnung (auf Antrag) vorgenommen, erfolgt nach Ende der Beschäftigung, also wenn für die letzten 3 Monate das tatsächliche Entgelt vorliegt, keine "Endabrechnung". Es verbleibt bei der Rente auf Basis der hochgerechneten Entgelte, auch wenn Ihre tatsächlichen Entgelte von der Hochrechnung abweichen. Selbst bei erheblichen Abweichungen ist keine "Endabrechnung" vorgesehen.
Wann entstehen Abweichungen?
Abweichungen können entstehen, wenn in den letzten 3 Monaten die tatsächlichen Entgelte von den "normalerweise" gezahlten Entgelten durch Erhalt von Sonderzahlungen abweichen. Zum Beispiel könnte in den letzten 3 Monaten eine Abfindung von nicht genommen Urlaub bzw. Überstundenguthaben oder eine Abfindung wegen vorzeitigem Ausscheiden gezahlt worden sein.
Von diesen höheren Entgelten werden zwar Rentenbeiträge gezahlt, diese wirken sich aber nicht mehr aus, da keine Endabrechnung erfolgt.
Widerspruch einlegen!
Jeder Rentner, bei dem eine fiktive Hochrechnung der Entgelte erfolgte, sollte, sofern er in den letzten 3 Monaten "Sonderzahlungen" erhalten hat, Widerspruch gegen den Rentenbescheid einlegen. Mit dem Widerspruch sollten Sie Ihren ursprünglichen Rentenantrag (mit Hochrechnung) zurücknehmen und einen neuen Rentenantrag (ohne Hochrechnung) stellen. Die Rente wird dann unter Berücksichtigung aller tatsächlichen gezahlten Beiträge/Entgelte berechnet.
Wenn Sie zeitig genug Ihren "Übergang" vom Arbeitnehmer zum Rentner planen, können Sie durch geschickte Nutzung des Gestaltungsspielraumes, die Grundlagen der vorstehenden Regelungen bieten, eine höhere Rente erhalten. Hierfür ist lediglich eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber notwendig.
Ihr Arbeitgeber soll Ihnen das Entgelt und die Sonderzahlungen (aus Abfindungen etc.) aus den letzten 3 Monaten vorab "auszahlen".
Beispiel: Rentenbeginn 1. Oktober; Zahlung der Gehälter Juli, August und September bereits in den Monaten Januar bis Juni.
Damit es mit der Gesetzlichen Krankenversicherung keine Probleme gibt, sollte sicherheitshalber nicht das ganze Gehalt aus den letzten 3 Monaten vorab ausgezahlt werden. Es sollte ein Gehalt von mindestens 451,00 €/Monat verbleiben.
Die Folge für die Rentenberechnung ist, dass sich durch die "Vorabzahlung" der letzten 3 Gehälter der Durchschnitt für die Hochrechnung der letzten 3 Monate vor Rentenbeginn erhöht. Für die letzten 3 Monaten werden dadurch viel höhere Entgelte unterstellt, als tatsächlich erzielt worden sind (451,00 €). Dadurch kann sich die Rente schnell um einige Euro erhöhen. Bei einer fiktiven Rentenbezugsdauer von 15 Jahren und einer Erhöhung der Rente von ca. 28,00 €/Monat (berechnet ohne weitere Rentenerhöhungen) beträgt der "Gewinn" bereits ca. 5.000,00 €.