Was Sie über das medizinische Gutachten für die Erwerbsminderungsrente wissen müssen

Mit einer Erwerbsminderungsrente sollen Personen finanziell unterstützt werden, die aufgrund einer Krankheit nur noch teilweise, oder gar nicht mehr arbeiten können. Eine wichtige Voraussetzung für das Empfangen der Leistung ist, dass die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht wurde. Wenn die Krankheit durch eine Rehabilitation behandelt werden kann, hat der Betroffene ebenfalls keinen Anspruch auf die Rente.

Wer den Antrag auf eine Erwerbsminderungsrente stellen möchte, der benötigt ein Gutachten von einem fachkundigen Arzt. Die Aussagen und Diagnosen des Arztes müssen aussagekräftig sein und den genauen Gesundheitszustand des Betroffenen schildern.

Das ärztliche Gutachten – darauf kommt es an

Wichtig ist aber die individuelle Entwicklung und der Krankheitsverlauf. Antragsteller sollten also ihren Tagesablauf sehr detailliert erfassen. Beispielsweise sollte der Betroffene dem Arzt schildern, dass er nur noch Schuhe mit Klettverschluss tragen kann, da er nicht in der Lage ist, die Schuhe zu binden. Somit ist seine Feinmotorik erheblich geschädigt und er kann viele Tätigkeiten nicht mehr ausüben. Viele Anträge werden aufgrund mangelnder Gutachten, die genau solche Tatsachen nicht enthalten, abgelehnt.

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Beurteilung des Gutachtens

Die Behörde für die Erwerbsminderungsrente prüft das ärztliche Gutachten und leiten daraus ab, ob und in welchem Umfang der Antragsteller pro Tag arbeiten kann. Wenn die Betroffenen pro Tag weniger als sechs Stunden Arbeit verrichten können, dann haben sie einen Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente. Die maximale Belastbarkeit pro Tag wird dabei für jedes Arbeitsfeld übertragen, unabhängig davon, in welchem Beruf der Antragsteller bisher gearbeitet hat. In welcher Höhe diese ausfällt, entscheidet die zuständige Rentenversicherung.

Volle oder teilweise Erwerbsminderung

Wenn der Antragsteller an einem Tag weniger als drei Stunden arbeiten kann, dann gilt für ihn die volle Erwerbsminderung. In solchen Fällen soll die Rente den Verdienst weitestgehend ersetzen. Personen, die in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten, fallen ebenfalls unter diese Personengruppe. Hier entscheidet der Grad der Behinderung. Die Personen dürfen nicht in der Lage sein, auf dem normalen Arbeitsmarkt andere Tätigkeiten zu verrichten. Wer pro Tag mindestens drei und höchstens sechs Stunden arbeiten kann, der gilt als teilweise erwerbsvermindert. Die Rente leistet dann einen Zusatzbeitrag zum Teilzeitjob. Die Höhe der Rente hängt außerdem von weiteren Einkünften ab.

Fazit

Wer einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen möchte, der sollte gemeinsam mit einem Arzt ein aussagekräftiges Gutachten über das Krankheitsbild und den Verlauf erstellen. Entscheidend für die Ablehnung oder Bewilligung des Antrages ist, ob die Krankheit in absehbarer Zeit behandelt werden kann. Die Höhe der Rente richtet sich nach der möglichen Arbeitszeit des Antragsstellers pro Tag.

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